Ritter Sport, Markenrecht

Ritter Sport klagt gegen Haferriegel im Quadrat

Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 04:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Oberlandesgericht Stuttgart entscheidet über die Klage gegen den Mannheimer Anbieter Wacker. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die quadratische Haferriegel-Verpackung die geschützte Aufmachung von Ritter Sport zu stark nachahmt.

Wacker-Verpackung vor dem Stuttgarter Senat

  • Wacker brachte den Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ im November 2024 in Mannheim auf den Markt.
  • Ritter Sport verlangt unter anderem Schadenersatz und den Rückruf bereits ausgelieferter Ware.
  • Das Oberlandesgericht Stuttgart verkündet seine Entscheidung am 5. November um 13.30 Uhr.
  • Ritter Sport kann im Markenrechtsstreit mit der Wacker GmbH aus Mannheim auf einen Sieg vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hoffen. - Bild: Bernd Weißbrod/dpa
  • Ritter Sport hat die Wacker GmbH aus Mannheim verklagt, weil sie durch den quadratischen Haferriegel der Firma ihre Markenrechte verletzt sieht - die Geschäftsführer Matteo und Melanie Wacker wehren sich vor Gericht. - Bild: Bernd Weißbrod/dpa
  • Die Ritter-Sport-Verpackung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. (Archivbild) - Bild: Marijan Murat/dpa
  • Wacker hat den Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» zeitweise aus dem Sortiment genommen und durch den «Monnemer Klageriegel» ersetzt - wegen drohender Schadenersatzforderungen. - Bild: Bernd Weißbrod/dpa
  • Ritter Sport sitzt im schwäbischen Waldenbuch - hier der Anwalt des Unternehmens, Andreas Schabenberger, im Gerichtssaal. - Bild: Bernd Weißbrod/dpa
Ritter Sport kann im Markenrechtsstreit mit der Wacker GmbH aus Mannheim auf einen Sieg vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hoffen.  - Bild: Bernd Weißbrod/dpa Ritter Sport hat die Wacker GmbH aus Mannheim verklagt, weil sie durch den quadratischen Haferriegel der Firma ihre Markenrechte verletzt sieht - die Geschäftsführer Matteo und Melanie Wacker wehren sich vor Gericht.  - Bild: Bernd Weißbrod/dpa Die Ritter-Sport-Verpackung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. (Archivbild) - Bild: Marijan Murat/dpa Wacker hat den Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» zeitweise aus dem Sortiment genommen und durch den «Monnemer Klageriegel» ersetzt - wegen drohender Schadenersatzforderungen. - Bild: Bernd Weißbrod/dpa Ritter Sport sitzt im schwäbischen Waldenbuch - hier der Anwalt des Unternehmens, Andreas Schabenberger, im Gerichtssaal. - Bild: Bernd Weißbrod/dpa

Ritter Sport klagt gegen quadratischen Haferriegel

Im Markenrechtsstreit zwischen Ritter Sport und dem Mannheimer Unternehmen Wacker verkündet das Oberlandesgericht Stuttgart am 5. November um 13.30 Uhr seine Entscheidung. Ritter Sport geht gegen den Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ vor, weil es seine Markenrechte durch die Verpackung verletzt sieht.

Wacker brachte Riegel 2024 auf den Markt

Wacker hatte das Produkt im November 2024 eingeführt. Geschäftsführer Matteo Wacker zufolge war die Verpackung von der quadratisch angeordneten Mannheimer Innenstadt inspiriert, erinnerte nach Darstellung des Verfahrens aber auch an eine Ritter-Sport-Tafel.

Im Januar 2025 erhielt das Familienunternehmen erstmals Post von dem Schokoladenhersteller, später folgte die Klage. Ritter Sport verlangt neben Schadenersatz unter anderem, dass die bisher verwendete Verpackung nicht weiter genutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen wird.

Ritter Sport beruft sich auf Markenschutz

Der Schokoladenhersteller hält die seit 1996 markenrechtlich geschützte Verpackung für verletzt. Schokolade und Müsliriegel seien ähnliche Waren, die sich an dieselbe Zielgruppe richteten und zu ähnlichen Anlässen gegessen würden.

Beim Deutschen Patent- und Markenamt ist für Ritter Sport eine neutrale quadratische Verpackung mit typischen Seitenlaschen und einer Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite registriert.

Wacker verweist auf anderen Snackcharakter

Wacker argumentiert, bei dem Produkt handle es sich nicht um Schokolade. Die Haferriegel würden im Supermarkt unter „Zerealien“ angeboten und erfüllten als vollwertiger Snack ein anderes Bedürfnis als eine Süßigkeit.

Gericht sieht deutliche Ähnlichkeit

Der Vorsitzende Richter Christoph Stefani hatte bei der Verhandlung Mitte Oktober von einer „überdurchschnittlichen“ Ähnlichkeit der Verpackungen gesprochen. Zudem bestehe Verwechslungsgefahr, weil beide Produkte einen ähnlichen Verwendungszweck hätten.

Schokolade und Müsliriegel würden in Supermärkten, besonders aber in kleineren Geschäften, an denselben Orten präsentiert und als Zwischenmahlzeit oder Energielieferant direkt aus der Verpackung gegessen. Ritter Sport habe der Nutzung seiner Marke nicht zugestimmt.

Experte sieht Verwechslungsgefahr

Der Markenrechtsexperte Philip Kohl von der Stuttgarter Kanzlei BRP Renaud unterstützt die Einschätzung des Oberlandesgerichts. Nach seiner Bewertung sind Schokolade und Getreidezubereitungen wie Müsliriegel markenrechtlich ähnliche Waren.

Ein Urteil wirke zunächst nur zwischen Ritter Sport und Wacker, sagte Kohl. Ein Vorgehen gegen etablierte Produkte wie Hanuta oder Knoppers halte er für unwahrscheinlich, weil diese seit Jahrzehnten auf dem Markt seien und über eine eigenständige hohe Bekanntheit verfügten.

Verbraucherschützer warnen vor weiterem Schutz

Die Bundesverbraucherhilfe unterstützt Wacker. Aus einem Urteil gegen einen Haferriegel folge nicht automatisch, dass andere quadratische Produkte unzulässig seien, teilte der Verband mit.

Der Verband sieht jedoch ein Signal über den Einzelfall hinaus. Wenn der Schutz einer Verpackungsform weit auf andere Warengruppen ausgedehnt werde, könnten Hersteller schwerer einschätzen, welche Formen sie verwenden dürften.

Weitere Schritte nach dem Urteil

Das Oberlandesgericht kann die Revision zum Bundesgerichtshof zulassen. Falls es die Revision nicht zulässt, können die Parteien noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Der Streit verbindet zwei Ebenen des Markenrechts: den Schutz einer konkreten Produktaufmachung und die Frage, wie weit dieser Schutz bei ähnlichen Waren reicht. Ritter Sport verfügt seit 1996 über Markenschutz für eine neutrale quadratische Schokoladenverpackung mit charakteristischen Seitenlaschen und einer Längsnaht. Im Verfahren geht es deshalb nicht allein um die geometrische Form, sondern um den Gesamteindruck der Verpackung und die Nähe zwischen Schokolade und Haferriegeln.

Schutzwirkung über die Warengruppe hinaus

Für die Beurteilung spielen unter anderem Verwendungszweck, Vertriebswege, Präsentation im Handel und die angesprochenen Käufer eine Rolle. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat bei der Verhandlung hervorgehoben, dass beide Produkte als Zwischenmahlzeit oder Energielieferant aus der Verpackung gegessen werden können und an ähnlichen Verkaufsorten liegen. Ein Urteil zugunsten von Ritter Sport könnte damit die Anforderungen an die Gestaltung ähnlicher Snackprodukte verschärfen, ohne automatisch jede quadratische Süßware zu verbieten.

Folgen für Hersteller und Verbraucher

Für kleinere Anbieter kann der Fall erhebliche praktische Bedeutung haben, weil Verpackungsformen frühzeitig markenrechtlich geprüft werden müssten. Zugleich bleibt der Schutz auf den konkreten Markenumfang und die konkrete Verwechslungsgefahr begrenzt. Die im Verfahren genannte hohe Bekanntheit älterer Produkte wie Hanuta oder Knoppers kann deren rechtliche Beurteilung von der Situation eines neu eingeführten Haferriegels unterscheiden.

Mit der Verkündung am 5. November steht zunächst die Entscheidung des Oberlandesgerichts an. Danach kann die Frage einer weiteren Klärung durch den Bundesgerichtshof relevant werden, falls das Oberlandesgericht die Revision zulässt oder eine Partei eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegt.

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