Asylklagen dauern wieder lÀnger - Sachsen ist Schlusslicht
Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 11:35 Uhr | dpa, AD HOC NEWSWie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Abgeordneten Clara BĂŒnger (Linke) hervorgeht, dauerten Verfahren zu Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (Bamf) bei deutschen Gerichten im ersten Halbjahr dieses Jahres im Schnitt 15,3 Monate. FĂŒr das Vorjahr hatte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine frĂŒhere parlamentarische Anfrage eine durchschnittliche Dauer von 14,3 Monaten ausgewiesen, wobei die Daten fĂŒr den Monat Dezember da nicht vorlagen.
Vier Jahre lang sank die durchschnittliche Verfahrensdauer
Fest steht: Nach einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 26,5 Monaten im Jahr 2021 waren die Klageverfahren Jahr fĂŒr Jahr kĂŒrzer geworden. 2024 dauerten Gerichtsverfahren, in denen es um Klagen gegen AsylerstantrĂ€ge oder FolgeantrĂ€ge ging, im Schnitt 16,7 Monate.
Und: In manchen BundeslÀndern dauern diese Klageverfahren doppelt so lang wie in anderen LÀndern. Das Schlusslicht bildete im ersten Halbjahr dieses Jahres nach Auskunft der Bundesregierung Sachsen mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 20,4 Monaten. Auch in Niedersachsen (20 Monate) musste, wer gegen einen Asylbescheid klagte, besonders lange auf eine Entscheidung des Gerichts warten. In Rheinland-Pfalz lag sie im Schnitt nach 9,2 Monaten vor, in Bayern nach 10,7 Monaten.
Allerdings: WĂ€hrend die Dauer in Bayern in den vergangenen drei Jahren entweder sank oder zumindest nicht zunahm, war in Rheinland-Pfalz ein umgekehrter Trend zu beobachten. Im Jahr 2023 waren die Asylklageverfahren dort im Schnitt bereits nach fĂŒnf Monaten abgeschlossen gewesen.
Mehr Verfahren - komplexe Lage im Herkunftsland
Ein Grund fĂŒr eine lĂ€ngere Verfahrensdauer ist die Zunahme der Zahl der Asylklagen. Einfluss auf die Dauer der Verfahren hat auch, ob am jeweiligen Verwaltungsgericht besonders viele Klagen von Menschen aus bestimmten HerkunftslĂ€ndern eingehen, bei denen die Entscheidung fĂŒr oder gegen Schutz in Deutschland schwierig ist. Bundesweit standen bei den Verwaltungsgerichten im November besonders viele Asylklageverfahren von Menschen aus der TĂŒrkei zur Entscheidung an. In Sachsen mussten sich die Gerichte damals am hĂ€ufigsten mit Verfahren beschĂ€ftigen, in denen venezolanische Staatsangehörige gegen eine Entscheidung des Bamf geklagt hatten.
BĂŒnger verweist auf schlechte Menschenrechtslage im Iran
Dass die Asylklageverfahren wieder lĂ€nger dauern, erklĂ€rt sich BĂŒnger auch damit, dass das Bamf 2025 vermehrt GeflĂŒchtete aus LĂ€ndern abgelehnt habe, in denen sich die Menschenrechtslage eher verschlechtert habe. "Das betraf etwa die HerkunftslĂ€nder Iran, Russland, Afghanistan und die TĂŒrkei", sagt die Abgeordnete der Linken. Etwa jeder zweite ĂŒberprĂŒfte Asylbescheid zum Herkunftsland Iran sei von den Gerichten korrigiert worden.
Einige BundeslĂ€nder hatten in den vergangenen Jahren MaĂnahmen ergriffen, um Asylklageverfahren zu beschleunigen. Sie setzen dabei unter anderem auf mehr Personal, spezialisierte Kammern, eine Konzentration von Verfahren sowie zentrale Dokumentationsdatenbanken.
Mehr als 196.000 Verfahren lagen im August bei Gericht
Zum Stichtag 15. August waren bundesweit 196.315 Asylklagen anhĂ€ngig, am 15. Januar waren es 191.566 Verfahren im Bereich Asyl, in denen Entscheidungen ausstanden. Nicht nur Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, ziehen vor Gericht. Auch Asylbewerber, die subsidiĂ€ren Schutz erhalten haben, klagen manchmal - etwa damit sie ihre Familienangehörigen nachholen können. Denn fĂŒr diese Gruppe ist der Familiennachzug aktuell ganz ausgesetzt, nachdem es in den Vorjahren eine Kontingentregelung fĂŒr 1.000 Angehörige pro Monat gegeben hat.
Bamf entscheidet wieder etwas schneller
Anders als bei den Verwaltungsgerichtsverfahren zu Asylklagen sind die Verfahren beim Bamf im ersten Halbjahr dieses Jahres etwas kĂŒrzer gewesen als im vergangenen Jahr. An den neuen europĂ€ischen Asylregeln dĂŒrfte das aber nicht liegen. Denn die Reform des Gemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystems (GEAS) trat erst am 12. Juni in Kraft.
Laut Bundesregierung bearbeitete das Bundesamt AsylantrÀge in den ersten sechs Monaten dieses Jahres im Schnitt innerhalb von 11,3 Monaten. Im vergangenen Jahr brauchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bamf durchschnittlich 12,2 Monate und damit deutlich lÀnger als in den Jahren zuvor.
Der Anstieg der Verfahrensdauer im vergangenen Jahr - 2024 dauerten sie im Schnitt 8,7 Monate - hat damit zu tun, dass das Bamf viele AntrÀge bearbeitete, die schon vor geraumer Zeit gestellt worden waren. AntrÀge von Syrerinnen und Syrern wurden einige Monate gar nicht bearbeitet unter Verweis auf die nach dem Machtwechsel im Dezember 2024 noch unklare Lage im Herkunftsland.
Nach Auskunft der Bundesregierung hat das Bamf zwischen Anfang Januar und Ende August den Schutz von 10.064 Menschen aus Syrien ĂŒberprĂŒft. In knapp 27 Prozent der FĂ€lle wurde der Schutzstatus widerrufen.

