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Regionale Erbschaftsteuer? Warum Bayern in Karlsruhe klagt

Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 15:06 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Wer in Deutschland auf geerbtes Vermögen wie viel Steuern zahlen muss, ist bundesweit einheitlich festgelegt.

Die bayerische Staatsregierung und MinisterprÀsident Markus Söder (CSU) haben das in der Vergangenheit oft kritisiert - sie fordern eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Das Thema beschÀftigt mittlerweile auch das Bundesverfassungsgericht.

Am Montag verhandelte das Gericht in Karlsruhe ĂŒber eine abstrakte Normenkontrolle aus Bayern. Der Freistaat will von den höchsten Richterinnen und Richtern unter anderem klĂ€ren lassen, ob Vorschriften im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz schon deshalb verfassungswidrig sind, weil der Bund sie gar nicht vorgeben darf. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Vorschriften zu FreibetrÀgen und SteuersÀtzen

In vergangenen Entscheidungen habe sich Karlsruhe schon mehrfach mit den Schranken befasst, die der Gesetzgeber bei der Gestaltung der Erbschaftsteuer nach dem Grundgesetz beachten muss, sagte GerichtsprĂ€sident und Vorsitzender des Ersten Senats, Stephan Harbarth, zu Beginn der mĂŒndlichen Verhandlung. Die Klage der bayerischen Staatsregierung werfe erneut grundsĂ€tzliche verfassungsrechtliche Fragen auf.

Konkret greift der Freistaat die Vorschriften zur Bewertung von GrundstĂŒcken, zu SteuerfreibetrĂ€gen und zu den SteuersĂ€tzen an. Dem Bund fehle dafĂŒr die Gesetzgebungskompetenz, meint Bayern. Er sei also gar nicht zustĂ€ndig, diese Dinge vorzuschreiben, sondern die LĂ€nder. Die SteuersĂ€tze und FreibetrĂ€ge seien zudem verfassungswidrig, weil sie nicht an die Inflation angepasst wurden, argumentiert die bayerische Staatsregierung weiter. Und: die FreibetrĂ€ge mĂŒssten regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen berĂŒcksichtigen.

Bayerns Finanzminister: Weg nach Karlsruhe unumgÀnglich

"Die Erbschaftsteuer ist eine LĂ€ndersteuer - das Aufkommen steht in voller Höhe den LĂ€ndern zu", erklĂ€rte der bayerische Finanzminister Albert FĂŒracker (CSU) im Vorfeld der Verhandlung. Daher sollten die Landesparlamente auch maßgeblich ĂŒber ihre Ausgestaltung entscheiden können.

Bayern setze sich seit Jahren bei Bund und LĂ€ndern fĂŒr eine Reform der Erbschaftsteuer ein. "FreibetrĂ€ge und SteuersĂ€tze sind seit 2009 unverĂ€ndert - die Immobilienpreise haben sich aber teils verdoppelt oder gar verdreifacht", so FĂŒracker. Die FreibetrĂ€ge hĂ€tten dadurch ihre Entlastungswirkung verloren. Die drastisch gestiegene Inflation verstĂ€rke diesen Effekt zusĂ€tzlich.

"Bayern will erreichen, dass Kinder das Haus ihrer Eltern auch in Zukunft wieder erben können, ohne dass die Erbschaftsteuer sie zum Verkauf zwingt", erklĂ€rte der Minister. "Trotz dieser gravierenden Entwicklung und zahlreicher bayerischer Initiativen zeigte der Bundesgesetzgeber keine Reaktion - fĂŒr uns war der Weg nach Karlsruhe damit unumgĂ€nglich."

Steuereinnahmen gehen an die LĂ€nder

Erbschaftsteuer bezahlen muss grundsÀtzlich jeder, der durch den Tod einer anderen Person Vermögen erhÀlt. Das kann Bargeld sein, ein Haus, eine Firma, Wertpapiere, Schmuck oder Unternehmensanteile. Wie viel Steuer man zahlt, hÀngt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes ab. Die SteuersÀtze liegen zwischen 7 und 50 Prozent. Je mehr man erbt und je entfernter man mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto mehr Steuern muss man zahlen.

SchĂ€tzungen zufolge wechseln 200 bis 400 Milliarden Euro jedes Jahr durch Erbschaften und Schenkungen in Deutschland den Besitzer. Im Jahr 2025 kassierte der Staat dabei Steuern in Höhe von 13,3 Milliarden Euro. Auch wenn die Erbschaftsteuer in einem Bundesgesetz geregelt ist: als LĂ€ndersteuer fließen die Einnahmen komplett in die Kassen der jeweiligen BundeslĂ€nder.

Bundesregierung plant Reform der Erbschaftsteuer

Dass die Erbschaftsteuer reformbedĂŒrftig ist, ist Konsens in der schwarz-roten Bundesregierung. Da hören die Gemeinsamkeiten aber schon auf. WĂ€hrend die SPD gern lĂ€ngst begonnen hĂ€tte und die Debatte treibt, wollen CDU und CSU erst abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Am Dienstag wird das Gericht in einem zweiten Verfahren ebenfalls zur Erbschaftsteuer verhandeln - diesmal geht es darum, ob die umfassenden Steuerprivilegien fĂŒr Erben von Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Die SPD will kĂŒnftig Schlupflöcher schließen, durch die große Vermögen nahezu steuerfrei ĂŒbertragen werden können. CDU und CSU lehnen die VorschlĂ€ge ab. Aber auch innerhalb der Union ist man sich beim Thema teils uneinig. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Söders Forderung nach einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer im vergangenen Jahr eine Absage erteilt.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte am Sonntag, es sei nicht gerecht, wenn millionen- und milliardenschwere Vermögen oft nahezu steuerfrei vererbt werden, wĂ€hrend kleinere Erbschaften besteuert werden. "Das verschĂ€rft die Ungleichheit in unserem Land. Starke Schultern mĂŒssen mehr tragen", mahnte der SPD-Chef. Seine Partei habe dazu VorschlĂ€ge gemacht. "Sobald das Bundesverfassungsgericht den rechtlichen Rahmen geklĂ€rt hat, wollen wir das umsetzen."

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