Rückenschmerzen bei Kindern: Jede Stunde Bildschirm erhöht Risiko um 26%
02.07.2026 - 12:03:19 | boerse-global.de
Neue Monitore mit besserer Ergonomie und Konnektivität drängen auf den Markt, während Arbeitgeber gleichzeitig strengere gesetzliche Vorgaben umsetzen müssen. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
ViewSonic und Acer liefern neue Büro-Monitore
Ab Juli 2026 bringt ViewSonic den VG2719U-4K auf den Markt. Das 27-Zoll-Display bietet ein 4K-IPS-Panel und eine USB-C-Schnittstelle mit 96 Watt Ladeleistung. Ergonomisch lässt sich der Monitor um 150 Millimeter in der Höhe verstellen und verfügt über eine Pivot-Funktion. Dazu kommt die hauseigene Eye ProTech-Technologie. ViewSonic gewährt einen fünfjährigen Vorab-Austauschservice und zertifiziert das Gerät nach Pixelfehlerklasse 1.
Parallel dazu ist der Acer Vero CB343CURJ0 ab sofort erhältlich. Der 34-Zoll-Ultrawide-Monitor setzt auf Nachhaltigkeit: Das Gehäuse besteht zu einem großen Teil aus recycelten Kunststoffen. Technisch bietet er eine UWQHD-Auflösung, 120 Hz Bildwiederholrate und eine USB-C-Leistung von 140 Watt. Eine integrierte 5-Megapixel-Webcam mit Infrarot-Sensor, ein KVM-Switch und ein 2.5-Gigabit-Ethernet-Anschluss runden die Ausstattung ab.
Rückenschmerzen bei Kindern: Ergonomie wird zum Gesundheitsthema
Die Bedeutung ergonomischer Arbeitsplätze belegen aktuelle Gesundheitsdaten. Ein Präventionsradar der DAK aus dem Jahr 2024 zeigt: Bereits jedes vierte Schulkind klagt wöchentlich über Rückenschmerzen. Jede zusätzliche Stunde Bildschirmzeit erhöht das Risiko statistisch um 26 Prozent. Experten des AGR e.V. empfehlen daher höhenverstellbare Tische und Stühle sowie Schreibtischplatten, die sich ab einem Winkel von 16 Grad neigen lassen.
Auch die Lichtplanung spielt eine Rolle. Neuere LED-Techniken zielen darauf ab, den Vitamin-D-Mangel zu bekämpfen, von dem ein Großteil der Bevölkerung in Mitteleuropa betroffen ist. Spezielle UV-B-LED-Lösungen von Regiolux sollen die Vitamin-D-Synthese in Büros oder Pflegeheimen fördern – mit saisonaler Steuerung zwischen September und Mai.
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeiterfassung: Pflichten für Arbeitgeber
Seit 1996 ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz für alle Arbeitgeber verpflichtend. Seit 2013 müssen dabei explizit auch psychische Belastungen berücksichtigt werden. Eine Dokumentationspflicht besteht ab zehn Beschäftigten, wird aber generell empfohlen, um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Um die gesetzliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung rechtssicher zu erfüllen, benötigen Arbeitgeber und Sicherheitsfachkräfte verlässliche Hilfsmittel. Dieser kostenlose Report liefert bewährte Vorlagen und Checklisten, die in der Praxis und vor Aufsichtsbehörden standhalten. Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung: Jetzt kostenlose Vorlagen sichern
In der Arbeitsmedizin bleibt die Präsenzbetreuung laut aktuellen Richtlinien der Goldstandard – auch wenn telemedizinische Anwendungen an Bedeutung gewinnen. Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht müssen dabei strikt gewahrt bleiben.
Ein weiteres heißes Thema: die Arbeitszeiterfassung. Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs von 2019 und des Bundesarbeitsgerichts von 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, ein objektives und verlässliches System zur Erfassung der Arbeitszeit einzurichten. Eine finale gesetzliche Ausgestaltung in Deutschland steht allerdings noch aus.
Mobile Arbeit im Ausland: Die „Mallorca-Regel“ bleibt uneinheitlich
Bei der Gestaltung von mobilem Arbeiten im Ausland zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Sektoren. Während einige Bundesbehörden wie das Kraftfahrt-Bundesamt bis zu 40 Tage mobiles Arbeiten weltweit erlauben, streichen andere Institutionen diese Möglichkeiten wieder. In der Privatwirtschaft bleibt die Genehmigung durch den Arbeitgeber essenziell – sonst drohen Kündigungsrisiken sowie steuer- und datenschutzrechtliche Probleme.
Die Umsetzung der Arbeitszeiterfassungspflicht ist nach den jüngsten Urteilen für alle Unternehmen in Deutschland unumgänglich geworden. Mit diesem Gratis-E-Book inklusive einsatzbereiter Mustervorlagen für Stundenzettel sind Sie sofort auf der sicheren Seite. Kostenlosen Ratgeber zur Arbeitszeiterfassung hier herunterladen
Microsoft Teams führt Standorterkennung ein
Diese Woche führt Microsoft Teams eine Funktion zur Standorterkennung via Firmen-WLAN ein. Der „Workplace Check-in“ ist standardmäßig deaktiviert und bedarf der Aktivierung durch Administratoren. Der Betriebsrat hat hierbei ein Mitbestimmungsrecht. Die gesammelten Daten sollen laut Anbieter täglich gelöscht werden, zudem besteht für Beschäftigte eine Opt-out-Möglichkeit.
Auch die rechtliche Einordnung von Unfällen im Homeoffice wird präzisiert. Das Hessische Landessozialgericht entschied in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil: Ein Sturz auf dem Weg zum Imbiss in der Mittagspause kann als Arbeitsunfall gelten, sofern die Nahrungsaufnahme dem Erhalt der Arbeitskraft dient. Das Bundessozialgericht wird hierzu voraussichtlich eine abschließende Entscheidung treffen.
