RumĂ€niens E-Rechnungspflicht: Letzte Fristen fĂŒr Unternehmen im Juli 2026
Veröffentlicht am: 17.05.2026 um 00:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Ăbergangsfristen fĂŒr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) laufen am 1. Juli 2026 endgĂŒltig aus. Wer dann noch nicht ĂŒber das nationale RO e-Factura-System abrechnet, riskiert empfindliche Strafen â bis zu 15 Prozent des Rechnungswerts.
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Das rumĂ€nische Finanzministerium und die Steuerbehörde ANAF haben in den vergangenen Monaten die gesetzlichen Grundlagen nachgeschĂ€rft. Ziel ist die Modernisierung der Steuerverwaltung und die SchlieĂung der MehrwertsteuerlĂŒcke, die 2020 noch bei erschreckenden 35,7 Prozent lag. Zum Vergleich: In Deutschland betrug die sogenannte VAT Gap im selben Zeitraum rund neun Prozent.
Neue Fristen fĂŒr SelbststĂ€ndige und Kleinstunternehmen
Bereits zum 1. Juni 2026 mĂŒssen bestimmte Einzelunternehmer und freiberuflich TĂ€tige â etwa Fotografen, Influencer oder Berater â ihre Rechnungen ĂŒber das System abwickeln. Betroffen sind Personen, die unter ihrer persönlichen Identifikationsnummer (CNP) wirtschaftlich aktiv sind. Sie mĂŒssen sich vor Aufnahme ihrer TĂ€tigkeit im E-Rechnungsregister anmelden.
Die groĂe Deadline fĂŒr KMU mit einem Jahresumsatz unter 500.000 Euro folgt am 1. Juli 2026. Diese Unternehmen hatten eine 18-monatige Schonfrist, um ihre Buchhaltungssysteme anzupassen. âDiese Zeit war als Atempause gedacht, nicht als HintertĂŒr", betonen Steuerexperten vor Ort. Ab Juli gelten fĂŒr sie dieselben strengen Regeln wie fĂŒr GroĂunternehmen.
Arbeitszeit statt Kalendertage: Erleichterung fĂŒr Unternehmen
Eine der wichtigsten Ănderungen trat bereits am 15. Januar 2026 in Kraft. Die umstrittene FĂŒnftagesfrist fĂŒr die Ăbermittlung von Rechnungsdaten wurde von Kalendertagen auf Arbeitstage umgestellt. Hintergrund: Unternehmen, die am Wochenende oder an Feiertagen Rechnungen ausstellten, gerieten regelmĂ€Ăig in Zeitnot. Die neue Regelung verschafft ihnen nun mehr Luft â ein Zeichen, dass die Regierung durchaus auf praktische RĂŒckmeldungen hört.
Das Strafensystem: Von BuĂgeldern bis zur 15-Prozent-Klausel
Die Sanktionen sind gestaffelt:
- GroĂunternehmen: 5.000 bis 10.000 RON (ca. 1.000 bis 2.000 Euro)
- Mittlere Unternehmen: 2.500 bis 5.000 RON
- Kleine Unternehmen und Einzelpersonen: 1.000 bis 2.500 RON
Besonders tĂŒckisch: Wer eine B2B-Rechnung komplett auĂerhalb des Systems ausstellt, muss mit einer Strafzahlung von 15 Prozent des Rechnungswerts rechnen. Diese Strafe trifft nicht nur den Aussteller, sondern auch den EmpfĂ€nger, wenn er die nicht konforme Rechnung zur Vorsteuer geltend macht.
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AuslÀndische Unternehmen: Doppelte Pflicht
FĂŒr Unternehmen ohne feste Niederlassung in RumĂ€nien, die dort aber mehrwertsteuerpflichtig sind, gilt ein Zweigleisiges System: Sie mĂŒssen Rechnungen sowohl ĂŒber RO e-Factura melden als auch auf herkömmlichem Weg (E-Mail oder Post) an ihre GeschĂ€ftspartner senden. Innergemeinschaftliche Lieferungen mit auslĂ€ndischer Umsatzsteuer-ID bleiben vorerst von diesen nationalen Regeln ausgenommen.
Ausblick: ViDA und die Zukunft
RumĂ€nien hat sich von der EU-Kommission Sondergenehmigungen fĂŒr sein System geholt, die bis Ende 2026 oder bis zur EinfĂŒhrung des EU-weiten âVAT in the Digital Age"-Rahmens (ViDA) gelten. Ab 2027 soll das nationale System vollstĂ€ndig an den europĂ€ischen Normstandard EN 16931 angepasst werden.
FĂŒr Unternehmen bedeutet das: Die Zeit des Probebetriebs ist endgĂŒltig vorbei. Die Herausforderung liegt nun nicht mehr in der Erstanbindung an die ANAF-Server, sondern im tĂ€glichen Management von Ablehnungen, Neueinreichungen und digitalen Zertifikaten. Wer seine Prozesse jetzt nicht stabilisiert, wird im zweiten Halbjahr 2026 böse Ăberraschungen erleben.
