Schweiz, Sicherheitsgesetze

Schweiz verschÀrft Sicherheitsgesetze und treibt Digitalisierung voran

25.05.2026 - 07:30:08 | boerse-global.de

Zahlreiche Reformen treten in Kraft: verschĂ€rfte Asylregeln, digitale MilitĂ€rdaten und strengere Auflagen fĂŒr Arbeitgeber.

Schweiz verschĂ€rft Sicherheitsgesetze und treibt Digitalisierung voran - Bild: ĂŒber boerse-global.de
Schweiz verschĂ€rft Sicherheitsgesetze und treibt Digitalisierung voran - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Juni 2026 in Kraft – mit weitreichenden Folgen fĂŒr Unternehmen und BĂŒrger.

Sicherheit und Grenzkontrolle: Neue Befugnisse fĂŒr den Bundesrat

Ein zentraler Pfeiler der Juni-Reformen betrifft die nationale Sicherheit. Der Bundesrat erhĂ€lt die explizite Befugnis, bei Krisen wie einer Pandemie vorĂŒbergehend Binnengrenzkontrollen wieder einzufĂŒhren oder EinreisebeschrĂ€nkungen an FlughĂ€fen zu verhĂ€ngen. Grundlage ist die Angleichung des Schweizer Rechts an den aktualisierten Schengener Grenzkodex, die der Bundesrat im Mai 2026 beschlossen hatte. Auch die Verfahren fĂŒr Abschiebungen an gemeinsamen Grenzen werden vereinfacht.

Parallel dazu tritt eine VerschĂ€rfung des Asylgesetzes in Kraft. Das Staatssekretariat fĂŒr Migration (SEM) und beauftragte Drittanbieter erhalten erweiterte Durchsetzungsbefugnisse in Bundesasylzentren. Dazu gehören die Befugnis, Personen und ihr GepĂ€ck zu durchsuchen, Disziplinarmaßnahmen wie LeistungskĂŒrzungen zu verhĂ€ngen und bei unmittelbarer Gefahr Personen bis zu zwei Stunden vorlĂ€ufig festzunehmen.

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Nur wenige Tage spĂ€ter, am 12. Juni 2026, folgt die Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts, der unter anderem eine verpflichtende biometrische Erfassung und beschleunigte Verfahren fĂŒr irregulĂ€re Migranten an den Schweizer Grenzen vorsieht.

Verwaltungsdigitalisierung und MilitÀrreform

Ein symboltrĂ€chtiger Schritt in die digitale Zukunft: Zum 1. Juni 2026 wird das analoge MilitĂ€r-DienstbĂŒchlein offiziell abgeschafft. Alle relevanten Dienstleistungsdaten werden kĂŒnftig ausschließlich ĂŒber digitale Plattformen wie den Service Manager fĂŒr MilitĂ€r und Zivilschutz verwaltet. Auch die Aufgebote fĂŒr die obligatorische Schießpflicht erfolgen digital.

Die Struktur der Schweizer Armee wird grundlegend reformiert. Eine neue Verordnung ersetzt die bisherige feste Personalobergrenze durch eine flexible ZielstĂ€rke. Festgeschrieben ist eine MindeststĂ€rke von 100.000 MilitĂ€rangehörigen – ein Schritt, der die volle Einsatzbereitschaft unabhĂ€ngig von Schwankungen bei der Rekrutierung sicherstellen soll.

Im Gesundheitswesen gelten ab Juni verschĂ€rfte Meldepflichten fĂŒr Inhaber von Arzneimittelzulassungen. Unternehmen mĂŒssen ihre LagerbestĂ€nde wöchentlich an eine zentrale Melde-stelle ĂŒbermitteln. Bei Lieferunterbrechungen, die voraussichtlich lĂ€nger als 14 Tage andauern, ist eine sofortige Meldung mit Angaben zu Ursache und voraussichtlicher Dauer erforderlich.

Arbeitsrecht und SozialplĂ€ne: Strengere Regeln fĂŒr Unternehmen

FĂŒr Personalabteilungen und Arbeitnehmervertretungen bringt das Jahr 2026 verschĂ€rfte Anforderungen. Arbeitgeber mit mindestens 250 BeschĂ€ftigten sind gesetzlich verpflichtet, einen Sozialplan auszuhandeln, wenn sie innerhalb von 30 Tagen mindestens 30 Mitarbeiter entlassen wollen.

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Im Bundespersonalbereich wurde die automatische Gehaltsprogression zugunsten leistungsabhĂ€ngiger Erhöhungen abgeschafft. Gleichzeitig wurden die Möglichkeiten fĂŒr vertrauensarbeitszeitliche Modelle erweitert und neue Regelungen fĂŒr AuslandseinsĂ€tze geschaffen.

Die KurzarbeitsentschĂ€digung wurde befristet verlĂ€ngert: FĂŒr den Zeitraum vom 1. November 2025 bis zum 31. Juli 2026 betrĂ€gt die maximale Bezugsdauer 24 statt 18 Monate.

Die Ausweitung der Stellenmeldepflicht, die im Januar 2026 begann, betrifft inzwischen 10,8 Prozent aller Berufe – gegenĂŒber zuvor 6,5 Prozent. Besonders betroffen sind die Branchen Gastronomie, Reinigung und Empfang. Arbeitgeber mĂŒssen offene Stellen zunĂ€chst den regionalen Arbeitsvermittlungszentren melden, bevor sie die öffentliche Suche starten.

GrenzĂŒberschreitende Arbeit und Nachhaltigkeitsstandards

Ein Steuerzusatzabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich, das seit Anfang 2026 gilt, schafft einen dauerhaften Rahmen fĂŒr Homeoffice. Demnach können Arbeitnehmer bis zu 40 Prozent ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten, ohne dass sich ihr Steuerstatus Ă€ndert – sie bleiben im Land des Arbeitgebers steuerpflichtig. UnterstĂŒtzt wird dies durch das Bundesgesetz ĂŒber den internationalen automatischen Informationsaustausch ĂŒber Lohn-daten (LEADS).

Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung plant der Bundesrat, die Pflicht zur Klimaberichterstattung auf Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern auszuweiten – bisher lag die Schwelle bei 500. Betroffene Firmen mĂŒssen maschinenlesbare Berichte und detaillierte ÜbergangsplĂ€ne vorlegen, die auf das Schweizer Netto-Null-Ziel 2050 abgestimmt sind.

Ausblick: Komplexe Compliance-Landschaft fĂŒr Unternehmen

Die Kombination aus digitalen VerwaltungsĂ€nderungen im Juni und den umfassenden Arbeitsmarktreformen des Jahres 2026 stellt hohe Anforderungen an das Compliance-Management. Rechtsexperten empfehlen, die internen Lohn- und Personalsoftware-Systeme zu ĂŒberprĂŒfen, um die KompatibilitĂ€t mit den neuen digitalen Melde-pflichten sicherzustellen.

Die erweiterten Befugnisse des SEM und die Angleichung an die Schengen-Grenzregeln bedeuten zudem, dass multinationale Unternehmen mit hĂ€ufigeren oder strengeren Grenzkontrollen fĂŒr reisende Mitarbeiter rechnen sollten.

Mit der ersten Auszahlung der 13. AHV-Rente im Dezember 2026 und der schrittweisen Anhebung des Referenzrentenalters fĂŒr Frauen auf 65 bleibt die Schweiz in einer Phase des aktiven Wandels. Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen mĂŒssen die Entwicklungen weiterhin genau verfolgen, um ArbeitsvertrĂ€ge und Unternehmensrichtlinien sowohl an Bundesvorgaben als auch an kantonale Lohnindexierungen anzupassen – wie etwa den Genfer Mindestlohn, der Anfang 2026 bei 24,59 Franken pro Stunde lag.

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