Schweiz zieht bei Nachhaltigkeitsregeln mit der EU gleich
14.05.2026 - 11:42:28 | boerse-global.deDer Bundesrat verabschiedet den vierten Nachhaltigkeitsbericht und treibt strengere Auflagen für Großkonzerne voran.
Die Schweizer Regierung hat am Mittwoch ihren vierten Bericht zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 verabschiedet – und das in einer entscheidenden Phase. Denn parallel läuft die Konsultation zum neuen Bundesgesetz über nachhaltige Unternehmensführung (CSG). Ziel: Die Eidgenossenschaft will ihre Regeln an die strengeren EU-Standards angleichen und den sogenannten „Swiss Finish“ bei der Regulierung vermeiden.
Viele Schweizer Unternehmen verstoßen unwissentlich gegen das neue Datenschutzgesetz. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt, welche revDSG-Vorgaben Sie sofort umsetzen müssen – bevor es teuer wird. Endlich Klarheit beim revDSG: Checklisten und Mustervorlagen für sofortige Umsetzung
Fortschritte und Defizite beim Ressourcenverbrauch
Der Bundesrat bewertet die Zwischenbilanz für die Jahre 2022 bis 2026 als durchwachsen. Zwar gibt es deutliche Fortschritte beim Ausbau erneuerbarer Energien, der Kreislaufwirtschaft und der Gleichstellung. Doch der ökologische Fußabdruck bleibt zu groß.
Der materielle Fußabdruck pro Kopf sank zwar von 20 Tonnen im Jahr 2000 auf aktuell 15 Tonnen. Dennoch lebt die Schweiz weiterhin über ihre ökologischen Verhältnisse. Erst am vergangenen Montag, dem 11. Mai, war der nationale „Overshoot Day“ – der Tag, an dem die Schweiz rechnerisch alle natürlichen Ressourcen verbraucht hat, die der Planet innerhalb eines Jahres regenerieren kann.
Trotz geopolitischer Spannungen und wachsendem Protektionismus bleibe die Agenda 2030 der zentrale Kompass für die Schweizer Entwicklungspolitik, betont der Bundesrat. Der Bericht, der im Juli der UNO vorgelegt wird, widmet sich besonders den „Spillover-Effekten“ – also den Auswirkungen der Schweizer Wirtschaftstätigkeit auf andere Weltregionen. Genau diese Effekte treiben die Verschärfung der Unternehmensregeln voran.
Neue Pflichten für Großkonzerne
Der Entwurf des Bundesgesetzes über nachhaltige Unternehmensführung (CSG) befindet sich seit Anfang April in der öffentlichen Konsultation. Er ist als Gegenvorschlag zur zweiten „Konzernverantwortungsinitiative“ konzipiert und bringt eine grundlegende Wende:
Bisher galt in der Schweiz ein sektorspezifischer Ansatz, der sich eng auf Kinderarbeit und Konfliktmineralien konzentrierte. Künftig soll ein umfassender Rahmen greifen, der an die EU-Richtlinien CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung) und CSDDD (Sorgfaltspflichten) angelehnt ist.
Die konkreten Schwellenwerte:
- Nachhaltigkeitsberichte: Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von mehr als 450 Millionen Franken müssen jährlich berichten. Das betrifft schätzungsweise 100 bis 110 der größten Firmen.
- Sorgfaltspflichten: „Sehr große“ Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitenden und mindestens 1,5 Milliarden Franken Umsatz müssen umfassende Menschenrechts- und Umweltprüfungen durchführen. Analysten rechnen mit rund 30 betroffenen Konzernen.
- Durchsetzung: Der Entwurf sieht staatliche Aufsicht, ein neues Sanktionssystem und eine zivilrechtliche Haftung für Schäden im Ausland vor – wenn ein Unternehmen fahrlässig seine Sorgfaltspflichten verletzt.
Indem die Schweiz diese Regeln direkt in nationales Recht gießt, statt auf internationale Standards zu verweisen, sichert sie sich die Durchsetzungsmacht im Inland. Das soll den „Swiss Finish“ verhindern – also eine Situation, in der Schweizer Firmen im EU-Geschäft mit einem Flickenteppich unterschiedlicher Regeln konfrontiert sind.
Wirtschaft stellt sich bereits neu auf
Während die Politik noch am Gesetz arbeitet, reagiert die Wirtschaft bereits. Am Dienstag erhielt der Dienstleistungskonzern DKSH ein verbessertes ESG-Rating von MSCI – von „A“ auf „AA“ und damit in die Kategorie „Leader“. Die Ratingagentur lobte vor allem die Arbeitspraktiken und Managementsysteme des Unternehmens. Ein Zeichen, dass Schweizer Firmen ihre Nachhaltigkeitsstrukturen schon vor den Pflichtvorgaben professionalisieren.
So meistern nationale und internationale Organisationen das revDSG ohne Rechtsrisiko. Bewährte Selbstchecks und Auditing-Tipps aus der Praxis helfen Ihnen, die neuen Compliance-Anforderungen sicher zu erfüllen. revDSG-Leitfaden für Unternehmen jetzt kostenlos herunterladen
Parallel laufen internationale Verhandlungen, die eng mit der Nachhaltigkeitsagenda verwoben sind. Am Dienstag veranstalteten die Schweiz und Tunesien eine Konferenz in Lausanne zur nachhaltigen Reintegration von Migranten. Und am Mittwoch verkündete die Fluggesellschaft SWISS eine Zusammenarbeit mit dem Zürcher Unternehmen Metafuels, um sich Zugang zu synthetischen Treibstoffen zu sichern – eine Reaktion auf die ab 2030 erwarteten Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) in der Schweiz und der EU.
Der Bundesrat räumt ein, dass viele Schweizer Firmen bereits jetzt von den EU-Drittstaatenregeln betroffen sind. Das neue Gesetz soll ihnen Rechtssicherheit geben und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit sichern – in einem Umfeld, in dem Nachhaltigkeitsleistung zunehmend über Marktzugang und Investorenkapital entscheidet.
Pragmatischer Mittelweg statt Maximalforderungen
Der aktuelle Vorstoß markiert eine Abkehr vom bisherigen „Comply or Explain“-Ansatz, der die Schweizer Berichterstattung jahrzehntelang prägte. Die Entscheidung des Bundesrats, dem EU-„Omnibus“-Paket zu folgen – einer Anfang 2026 vereinfachten Version der Richtlinien – gilt als pragmatischer Kompromiss.
Durch die Anhebung der Berichtsschwelle von 500 auf 1.000 Mitarbeitende sinkt die Zahl der direkt betroffenen Firmen von rund 200 auf etwa 100. Doch die verbleibenden Unternehmen müssen mit deutlich strengeren Standards leben, inklusive der verpflichtenden Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die Strategie: Regulatorische Ressourcen auf die größten Player mit den massivsten globalen Fußabdrücken konzentrieren, während kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von direkten Bürokratiekosten verschont bleiben.
Zeitplan: Bis 2028 müssen die ersten Berichte vorliegen
Die öffentliche Konsultation zum CSG endet am 9. Juli 2026. Nach Auswertung der Stellungnahmen von Wirtschaftsverbänden, Zivilgesellschaft und Kantonen muss der Bundesrat seine endgültigen Beschlüsse und die Botschaft spätestens am 27. November 2026 dem Parlament vorlegen.
Juristen rechnen mit einer zweijährigen Übergangsfrist nach Inkrafttreten. Sollte dieser Zeitplan halten, wären die ersten Pflichtberichte und Sorgfaltserklärungen für das Geschäftsjahr 2028 fällig. In der Zwischenzeit empfiehlt sich für Schweizer Unternehmen: Lieferkettenrisiken kartieren und die Berichtsbereitschaft prüfen – denn die doppelte Wesentlichkeit – also die Berichterstattung über finanzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen und die Auswirkungen des Unternehmens auf Gesellschaft und Umwelt – wird zum Kern der neuen Regulierung.
Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!
Für. Immer. Kostenlos.
