Schwerbehindertenausweis: Sechs NachbarlÀnder erkennen ihn nicht an
Veröffentlicht: 12.07.2026 um 04:32 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Besonders betroffen: Belgien, Frankreich, die Niederlande, Polen, die Schweiz und Luxemburg. Nur DĂ€nemark und Ăsterreich akzeptieren das deutsche Dokument â mal mit, mal ohne ErmĂ€Ăigung.
Ungleiche Bedingungen im Zugverkehr
Die fehlende Anerkennung fĂŒhrt zu praktischen Problemen. WĂ€hrend Reisende in DĂ€nemark oder Ăsterreich PreisnachlĂ€sse erhalten, zahlen sie in Belgien oder den Niederlanden oft den vollen Fahrpreis.
Positive Ausnahmen gibt es fĂŒr Begleitpersonen. Steht im Ausweis das Merkzeichen âBâ, gewĂ€hren Bahngesellschaften wie die belgische SNCB, die niederlĂ€ndische NS oder die Schweizer SBB eine kostenlose Mitfahrt â allerdings nur, wenn das Ticket in Deutschland gekauft wurde. In Frankreich und Polen gilt dieser Vorteil meist nur fĂŒr Blinde oder Rollstuhlfahrer.
UnabhÀngig vom Ausweis gelten die EU-Fahrgastrechte (Verordnung 2021/782). Wer mindestens 24 Stunden vorher Hilfe beim Ein- und Ausstieg anmeldet, bekommt sie kostenlos.
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EU-Behindertenausweis kommt bis 2028
Eine grundlegende Lösung zeichnet sich ab: Die EU-Richtlinie 2024/2841 verpflichtet alle 27 Mitgliedstaaten, bis zum 5. Juni 2028 den EuropĂ€ischen Behindertenausweis einzufĂŒhren. Er berechtigt zu denselben VergĂŒnstigungen wie Einheimische â etwa bei Museen, Kulturveranstaltungen oder im Nahverkehr.
Deutschland muss die Vorgaben bis zum 5. Juni 2027 umsetzen. Fachleute betonen: Der Ausweis regelt nur den Zugang zu VergĂŒnstigungen. Nationale Sozialleistungen wie RegelsĂ€tze oder Wohnkosten bleiben vom Wohnsitzstaat abhĂ€ngig.
Neue Regeln fĂŒr Renten und Steuern seit Juli 2026
Parallel zur europĂ€ischen Entwicklung Ă€nderten sich in Deutschland die Rahmenbedingungen. Seit dem 1. Juli 2026 stiegen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. FĂŒr Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gelten spezielle Altersgrenzen: Wer ab Jahrgang 1964 geboren ist und 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, geht mit 65 abschlagsfrei in Rente. Ein vorzeitiger Bezug ab 62 ist möglich, kostet aber bis zu 10,8 Prozent Abschlag.
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Das bisherige BĂŒrgergeld heiĂt seit dem 1. Juli Grundsicherungsgeld. Mehrbedarfe gewĂ€hrt der Staat nur unter engen Voraussetzungen: 35 Prozent Aufschlag gibt es etwa bei laufenden MaĂnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Bei voller Erwerbsminderung und Merkzeichen âGâ besteht nach dem SGB XII ein Anspruch auf 17 Prozent Mehrbedarf â der jedoch explizit beantragt werden muss.
Bereits seit Jahresbeginn 2026 ĂŒbermitteln VersorgungsĂ€mter die Daten zum GdB digital an die FinanzĂ€mter. Das erleichtert den automatischen Abzug der Behinderten-PauschbetrĂ€ge. Die gestaffelten BetrĂ€ge reichen von 384 Euro bis 2.840 Euro jĂ€hrlich, bei Merkzeichen wie âHâ oder âBlâ sogar bis zu 7.400 Euro.
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