Schwerbehindertenvertretungen, Maßstäbe

Schwerbehindertenvertretungen: Neue Maßstäbe für Grad der Behinderung

24.06.2026 - 02:18:57 | boerse-global.de

Die anstehenden SBV-Wahlen stehen im Zeichen von BGG-Reform, BSG-Urteil zu Adipositas und neuen Schutzfristen.

SBV-Wahlen 2026: Neue Regeln und Urteile verändern die Praxis
Schwerbehindertenvertretungen - Hände legen Stimmzettel in eine Wahlurne; im Hintergrund verschwommen Menschen, die auf ihre Wahl warten. Symbolisiert Wahlen der Schwerbehindertenvertretung. 24.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Während Gewerkschaften und Verbände die Vorbereitungen laufen lassen, verändern aktuelle Gesetzesreformen und Gerichtsurteile die Rahmenbedingungen grundlegend.

Bundestag ringt um neues Behindertenrecht

Am 22. Juni befasste sich der Bundestag mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Ziel ist die Verbesserung der Barrierefreiheit. Der Deutsche Behindertenrat und weitere Verbände fordern jedoch deutliche Nachbesserungen.

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Besonders umstritten: Der Zeitplan für die Barrierefreiheit von Bundesgebäuden sieht eine Frist bis 2045 vor. Kritiker halten das für viel zu lang. Zudem verlangen Interessenvertreter Erleichterungen bei der Beweislast und gestärkte Klagemöglichkeiten. Der ursprüngliche Regierungsentwurf stammt vom 11. Februar.

Neue Maßstäbe für den Grad der Behinderung

Das Bundessozialgericht hat am 11. Juni (Az. B 9 SB 1/25 R) ein wegweisendes Urteil gefällt. Demnach kann Adipositas in Verbindung mit Folgeerkrankungen das Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit) rechtfertigen. Entscheidend ist eine Gesamtschau aller Funktionseinschränkungen.

Parallel dazu gilt seit Oktober 2025 eine geänderte Versorgungsmedizin-Verordnung. Sie stellt stärker auf die konkrete Teilhabeeinschränkung ab. Für 2026 ist zudem die EU Disability Card angekündigt, die den Behindertenstatus europaweit vereinfachen soll. In Nordrhein-Westfalen stieg die Zahl schwerbehinderter Menschen Ende 2025 auf rund 1,99 Millionen – ein Plus von 2,4 Prozent gegenüber 2023.

Schutzfristen und Renten bei GdB-Änderung

Wird der Grad der Behinderung unter 50 herabgesetzt, greift eine Schutzfrist von drei Kalendermonaten. Ein laufendes Widerspruchs- oder Klageverfahren verlängert diesen Status.

Für die Schwerbehindertenrente gilt: Bessert sich der Gesundheitszustand nach Rentenbeginn, bleibt die bereits bewilligte Rente bestehen. Ab 2026 gelten zudem neue Altersgrenzen für den Geburtsjahrgang 1964 und jünger. Die abschlagsfreie Rente ist mit 65 möglich, der frühestmögliche Eintritt mit 62 – dann allerdings mit 10,8 Prozent Abschlag.

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Kommunale und gewerkschaftliche Weichenstellungen

Auch auf kommunaler Ebene werden wichtige Positionen besetzt. Die Stadt Karben sucht bis zum 14. November eine ehrenamtliche Behindertenbeauftragte für fünf Jahre. Solche Rollen sind eine wichtige Schnittstelle zu den SBVen in den Unternehmen der Region.

Im Bildungssektor hat der Gewerkschaftstag der GEW NRW im Mai seinen Vorstand bestätigt. Dort wurde auch die seit Juni 2025 geltende Bagatellgrenze für Mehrarbeit bei Teilzeitkräften thematisiert – relevant für die Beratungstätigkeit der Schwerbehindertenvertretungen.

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