Schwerbehinderung, Zuzahlungen

Schwerbehinderung: Zuzahlungen steigen ab 2027 auf 15 Euro

18.06.2026 - 14:03:31 | boerse-global.de

Ab 2027 steigen Zuzahlungen fĂŒr Schwerbehinderte, wĂ€hrend ein digitaler Ausweis kommt. Gerichtsurteile stĂ€rken zudem die Rechte von Versicherten.

Schwerbehinderung: Neue Regeln, höhere Zuzahlungen und digitale Ausweise ab 2027
Schwerbehinderung - Ein Nahaufnahme eines modernen, elektrischen Rollstuhls mit glĂ€nzenden OberflĂ€chen, der technologische UnterstĂŒtzung fĂŒr Menschen mit Behinderungen symbolisiert. 18.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Ab 2027 steigen die Zuzahlungen, gleichzeitig soll ein digitaler Schwerbehindertenausweis kommen. Mehrere Gerichtsurteile stÀrken zudem die Rechte von Versicherten.

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes stockt

In dieser Woche wurde bekannt: Eine geplante Beweislasterleichterung fĂŒr Betroffene wurde aus dem Kabinettsentwurf gestrichen. SozialverbĂ€nde kritisieren den Schritt scharf. Menschen mit Behinderung mĂŒssen damit weiterhin Benachteiligungen vollstĂ€ndig selbst nachweisen.

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Die Reform verpflichtet Bundesbehörden zum barrierefreien Umbau bis 2035. Eine vollstĂ€ndige Barrierefreiheit ist bis 2045 geplant. Der Bundestag berĂ€t am 22. Juni 2026 öffentlich ĂŒber das Gesetz.

Höhere Zuzahlungen ab 2027

Versicherte mĂŒssen sich auf Mehrkosten einstellen: Die gesetzlichen Zuzahlungen steigen auf 7,50 Euro Minimum und 15 Euro Maximum. Parallel dazu plant die Bundesregierung einen digitalen Schwerbehindertenausweis. Das Projekt lĂ€uft von 2026 bis 2029 und setzt auf die EUDI-Wallet.

Aktuelle FreibetrÀge und Entlastungen

FĂŒr 2026 gelten feste Grenzen:

  • Belastungsgrenze GKV: 2 Prozent des Bruttoeinkommens, fĂŒr chronisch Kranke 1 Prozent
  • FreibetrĂ€ge: 7.119 Euro fĂŒr Partner, 9.756 Euro pro Kind

Die steuerlichen PauschbetrÀge staffeln sich nach dem Grad der Behinderung (GdB):

  • GdB 50: 1.140 Euro
  • GdB 100: 2.840 Euro
  • Merkzeichen H oder Bl: bis zu 7.400 Euro

Auch bei Fahrtkosten gibt es Entlastungen. Ab GdB 80 oder GdB 70 mit Merkzeichen G sind 900 Euro absetzbar. Bei außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blindheit oder Hilflosigkeit steigt der Betrag auf 4.500 Euro.

Gerichte stÀrken Versichertenrechte

Mehrere Urteile aus den vergangenen Monaten verbessern die Position von Betroffenen. Das Bayerische Landessozialgericht entschied Mitte Mai: Krankenkassen dĂŒrfen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bei BeitragsrĂŒckstĂ€nden weder sperren noch einziehen. Ein Ruhen der Leistungen lasse sich technisch nicht auf der Karte vermerken.

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Bei MobilitĂ€tshilfen konkretisierten Gerichte die AnsprĂŒche:

  • Elektrische ZuggerĂ€te: Das Sozialgericht Köln verurteilte eine Kasse zur KostenĂŒbernahme fĂŒr ein Rollstuhl-Bike. Die BegrĂŒndung: Solche GerĂ€te fördern die SelbststĂ€ndigkeit, da sie oft ohne fremde Hilfe angekoppelt werden können.
  • Prothesen: Das Landessozialgericht Hessen ordnete die Finanzierung einer 17.600 Euro teuren Silikon-Finger-Handprothese an. Sie verbessere die Greiffunktion im Alltag und Beruf erheblich.
  • Assistenzhunde: Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschied im MĂ€rz 2026: Die Ausbildung eines PTBS-Assistenzhundes ist eine Leistung zur sozialen Teilhabe.

Wenn die Kasse nicht alles zahlt

Trotz der rechtlichen Erfolge bleibt die Beschaffung von Hilfsmitteln oft teuer. Krankenkassen ĂŒbernehmen Kosten nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip. Ein Basismodell wird vollstĂ€ndig finanziert – etwa bis zu einem Festbetrag von 3.000 Euro.

Leichtere oder faltbare Modelle gelten oft nicht als medizinisch zwingend notwendig. Die Differenz zahlen Versicherte selbst. Und: Das Hilfsmittel bleibt Eigentum der Kasse.

Ab Dezember 2025 gelten zudem strengere Regeln fĂŒr die Verordnung von Wundprodukten. Die Versorgungsprozesse werden damit weiter formalisiert.

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