Deutschland, Bayern

Nach Wirecard-Insolvenz: BGH prĂŒft AnsprĂŒche von AktionĂ€ren

16.10.2025 - 05:00:07 | dpa.de

Seit fĂŒnf Jahren ist der Finanzdienstleister Wirecard pleite. AktionĂ€re und GlĂ€ubiger haben Milliarden verloren. Aber wer bekommt noch Geld aus der Insolvenzmasse? Die Frage geht nach Karlsruhe.

Im Juni 2020 hatte die Wirecard AG Insolvenz angemeldet. (Archivbild) - Foto: Peter Kneffel/dpa
Im Juni 2020 hatte die Wirecard AG Insolvenz angemeldet. (Archivbild) - Foto: Peter Kneffel/dpa

Nach der Pleite von Wirecard hoffen zehntausende AktionĂ€re, aus der Insolvenzmasse zumindest noch ein bisschen Geld zu bekommen. Aber haben ihre AnsprĂŒche auf Schadenersatz denselben Rang wie die AnsprĂŒche anderer GlĂ€ubiger, denen der insolvente Zahlungsdienstleister noch Geld schuldet? Um diese Frage geht es am Donnerstag am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Ob am selben Tag schon ein Urteil fĂ€llt, ist bisher unklar.

In dem konkreten Fall verlangt die Vermögensverwaltung Union Investment von Wirecard Schadenersatz. Sie wirft dem einstigen Dax-Konzern vor, ĂŒber Jahre ein nicht existentes GeschĂ€ftsmodell vorgetĂ€uscht und seine finanzielle Lage falsch dargestellt zu haben. HĂ€tten Anleger die Wahrheit gewusst, hĂ€tten sie keine Aktien gekauft, argumentiert die Investmentfirma. Sie hĂ€tten deswegen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Vermögensschadens.

AktionÀre als einfache GlÀubiger?

Union Investment hat daher AnsprĂŒche in Höhe von knapp 10 Millionen Euro zur Wirecard-Insolvenztabelle angemeldet. Doch Insolvenzverwalter Michael JaffĂ© bestreitet die Forderungen. Er hĂ€lt die Forderungen von GlĂ€ubigern bei der Verteilung der Insolvenzmasse fĂŒr vorrangig. Denn: Wirecard schuldet unter anderem kreditgebenden Banken und ehemaligen Angestellten viel Geld.

AktionĂ€re hingegen haben zwar Kursverluste erlitten, dem Konzern aber weder Geld geliehen noch sonstige Leistungen erbracht, fĂŒr die Wirecard ihnen noch eine Zahlung schuldig wĂ€re. WĂ€ren ihre AnsprĂŒche gleichrangig, bekĂ€men die ĂŒbrigen GlĂ€ubiger sehr viel weniger Geld. Laut Insolvenzverwalter JaffĂ© sind die AktionĂ€re nur zu berĂŒcksichtigen, falls am Ende des Insolvenzverfahrens noch Geld ĂŒbrig bliebe - wonach es aber nicht aussieht.

Milliarden-Forderungen im Insolvenzverfahren

Etwa 50.000 Wirecard-AktionÀre haben laut BGH Schadenersatz in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro zur Insolvenztabelle angemeldet. Insgesamt fordern die Wirecard-GlÀubiger 15,4 Milliarden Euro. Die Insolvenzmasse betrÀgt aber nur rund 650 Millionen Euro. Voraussichtlich werden die GlÀubiger also in jedem Fall nur einen sehr kleinen Teil ihrer Forderungen bekommen.

Nachdem sie am Landgericht MĂŒnchen zunĂ€chst abgewiesen wurde, konnte die Klage von Union Investment auf Feststellung ihrer Forderungen zuletzt einen Erfolg verbuchen. Das Oberlandesgericht (OLG) MĂŒnchen entschied im September 2024 in einem Zwischenurteil, dass AktionĂ€re ihre AnsprĂŒche auf Schadenersatz als einfache Insolvenzforderungen geltend machen können.

Urteil könnte weitreichende Folgen haben

Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es zu dem Thema bisher noch nicht. Das anstehende Urteil aus Karlsruhe könnte daher auch ĂŒber den Fall Wirecard hinaus bedeutende Auswirkungen fĂŒr Insolvenzverwalter, AktionĂ€re, und andere GlĂ€ubigergruppen in Insolvenzverfahren haben, erklĂ€rt Elske Fehl-Weileder, FachanwĂ€ltin fĂŒr Insolvenzrecht bei der Kanzlei Schultze & Braun. 

Sollte der BGH die Rechtsauffassung des OLG MĂŒnchen bestĂ€tigen, wĂŒrden Insolvenzverfahren in Zukunft womöglich komplizierter und aufwendiger, weil zusĂ€tzlich Forderungen von AktionĂ€ren geprĂŒft werden mĂŒssten, sagt sie. Außerdem könnten Banken und Investoren bei der Vergabe von Krediten zurĂŒckhaltender werden, wenn sie kĂŒnftig im Insolvenzfall mit mehr konkurrierenden Forderungen rechnen mĂŒssten.

Zweite Runde in MĂŒnchen

Wie der BGH am Ende auch entscheiden mag, fest steht: Das OLG MĂŒnchen wird sich mit dem Fall noch einmal beschĂ€ftigen mĂŒssen. Denn der BGH klĂ€rt zunĂ€chst nur grundsĂ€tzlich, ob die AnsprĂŒche der AktionĂ€re mit denen anderer GlĂ€ubiger gleichrangig sind. Sollte das Gericht zugunsten der AktionĂ€re entscheiden, mĂŒsste das OLG in einer zweiten Runde klĂ€ren, wie hoch diese AnsprĂŒche sind, sagt Rechtsanwalt Michael Rozijn.

Dann wird sich laut dem Experten fĂŒr Gesellschaftsrecht auch die schwierige Frage stellen, wonach sich die Schadenshöhe bemisst - und wie sich ĂŒberhaupt nachweisen lĂ€sst, dass die von Wirecard unterlassene Information tatsĂ€chlich den Kauf der Aktien und damit spĂ€ter den Verlust der AktionĂ€re verursacht hat. Bis unter das Wirecard-Insolvenzverfahren endgĂŒltig ein Schlussstrich gezogen wird, könnte es also noch einige Zeit dauern.

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