Sicherheitsbeauftragte, Pflicht

Sicherheitsbeauftragte: Neue Pflicht fĂŒr Unternehmen ab 50 Mitarbeitern

04.06.2026 - 08:30:41 | boerse-global.de

TÜV-Report zeigt stark steigende MĂ€ngelquoten. Neue Pflichten fĂŒr Sicherheitsbeauftragte treiben die Nachfrage nach Experten.

Sicherheitsbeauftragte: Neue Pflicht fĂŒr Unternehmen ab 50 Mitarbeitern - Bild: ĂŒber boerse-global.de
Sicherheitsbeauftragte: Neue Pflicht fĂŒr Unternehmen ab 50 Mitarbeitern - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Deutsche Industrie- und Bauunternehmen geraten zunehmend unter Druck: Die Zahl schwerwiegender technischer MĂ€ngel steigt rasant, wĂ€hrend der Gesetzgeber die Anforderungen an Sicherheitspersonal verschĂ€rft. Daten von Anfang Juni 2026 zeichnen ein dĂŒsteres Bild der aktuellen Lage.

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TÜV-Report offenbart alarmierende Defizite

Der Baurechtsreport 2026 des TÜV-Verbands, veröffentlicht am 3. Juni, schlĂ€gt Alarm. Demnach wiesen 35,9 Prozent aller geprĂŒften Anlagen im Jahr 2025 erhebliche MĂ€ngel auf – ein Anstieg um neun Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Nur etwas mehr als ein Viertel der Systeme (26,9 Prozent) war vollstĂ€ndig ohne Beamstandungen.

Besonders betroffen sind einzelne Gewerke. LĂŒftungsanlagen fĂŒhren die Negativliste mit 44,2 Prozent schwerwiegender Defekte an. Feuerlöschanlagen folgen mit 40,6 Prozent – ein sprunghafter Anstieg um zehn Prozentpunkte gegenĂŒber 2024. Auch Sicherheitsstromversorgungen (35,2 Prozent) und Sicherheitsbeleuchtungen (35,0 Prozent) weisen hohe MĂ€ngelquoten auf.

Noch beunruhigender: Die QualitĂ€t neuer Installationen sinkt. Bei ErstprĂŒfungen stieg der Anteil erheblicher MĂ€ngel von 19,7 Prozent (2024) auf 26,3 Prozent im Jahr 2025. Der TÜV-Verband fordert deshalb bundeseinheitliche Standards und eine konsequentere MĂ€ngelbeseitigung.

Neue gesetzliche Pflichten fĂŒr Sicherheitsbeauftragte

Parallel zu den alarmierenden PrĂŒfzahlen tritt eine GesetzesverschĂ€rfung in Kraft, die den Bedarf an Fachpersonal weiter anheizt. Der Bundestag verabschiedete am 26. MĂ€rz 2026 eine Novelle des §22 SGB VII, die am 29. Mai 2026 in Kraft trat.

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Die neue Regelung verpflichtet Unternehmen mit 50 bis 250 BeschĂ€ftigten, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. FĂŒr grĂ¶ĂŸere Betriebe mit ĂŒber 250 Mitarbeitern gelten die Kriterien der DGUV Vorschrift 1. Bei Firmen mit 20 bis 50 Angestellten bleibt die Bestellung nur bei spezifischen GefĂ€hrdungen verpflichtend. Kleinstbetriebe mit unter 20 Mitarbeitern sind weiterhin ausgenommen.

Kreislaufwirtschaft wird zur Chefsache

Auch im Umweltbereich wĂ€chst der Handlungsdruck. Das Bundeskabinett verabschiedete am 3. Juni 2026 das Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) . Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrĂŒĂŸte das Programm, forderte jedoch verbindlichere Maßnahmen – etwa eine erweiterte Herstellerverantwortung fĂŒr Textilien und schĂ€rfere Maßnahmen gegen illegale Abfallentsorgung.

Die Kommunen reagieren bereits. In Mecklenburg-Vorpommern haben ĂŒber 20 StĂ€dte und Gemeinden Klimaschutzmanager eingestellt. Die Stadt BĂŒtzow schrieb kĂŒrzlich eine solche Stelle aus – die zweite Kommune im Landkreis mit einem eigenen Klimamanagement.

FachkrÀftemangel: Neue Wege in der Ausbildung

Der wachsende Bedarf an qualifiziertem Personal zwingt die Branche zu kreativen Lösungen. Die DEKRA Akademie hat ihr Angebot erweitert und bildet nun „befĂ€higte Personen" aus, die wöchentliche PrĂŒfungen von Regalanlagen nach DIN EN 15635 durchfĂŒhren dĂŒrfen.

Im Baugewerbe setzt man verstĂ€rkt auf internationale Rekrutierung. Der Verband BAUVERBÄNDE.NRW betreibt gemeinsam mit dem Bundesministerium fĂŒr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Initiative „WE-Fair" . Ziel sind transparente und faire Vermittlungsstandards fĂŒr internationale Auszubildende. Seit 2022 konnten so 65 junge Menschen aus Afrika in nordrhein-westfĂ€lische Bauausbildungsbetriebe vermittelt werden.

Die Branche steht vor weiteren Herausforderungen: volatile Materialpreise, die EinfĂŒhrung von Building Information Modeling (BIM) und die Umsetzung europĂ€ischer Nachhaltigkeitsstandards wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) . Bezahlbares Bauen bei gleichzeitig steigenden Sicherheits- und Umweltauflagen – das wird zur Quadratur des Kreises.

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