Solarförderung: Einspeisevergütung fällt ab 2027 weg
Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 19:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung bringt ein umfassendes Gesetzespaket auf den Weg, um die nationalen Klimaziele mit den EU-Vorgaben in Einklang zu bringen. Im Zentrum stehen eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und ein neues Netzpaket.
Schluss mit der Einspeisevergütung
Ab 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen wegfallen. Stattdessen wird die Direktvermarktung zur Pflicht. Für eine Übergangszeit von drei Jahren gibt es noch eine reduzierte Vergütung: Für Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung sind dann 6,63 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Die maximale Einspeiseleistung wird zudem auf 50 Prozent der installierten Kapazität begrenzt.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Umweltminister Carsten Schneider einigten sich parallel auf Maßnahmen zur Netzstabilisierung. Das neue Netzpaket deckelt die Entschädigungen für Betreiber in Gebieten mit Netzengpässen. Künftig sollen sie nur noch 10 bis 20 Prozent des erwarteten Jahresertrags erhalten. In sogenannten Hot-Spot-Regionen kann der Anspruch sogar ganz entfallen.
Versäumte EU-Fristen holen die Regierung ein
Flankiert wird das Paket von der Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG), die das Kabinett bereits im Juni verabschiedet hatte. Hintergrund: Deutschland hatte die ursprüngliche Umsetzungsfrist der EU-Energieeffizienzrichtlinie am 11. Oktober 2025 verstreichen lassen. Die EU-Kommission leitete daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren ein.
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Das Gesetz legt nun verbindliche Ziele fest: Der Primärenergieverbrauch soll von 2.246 Terawattstunden (2024) auf 1.867 Terawattstunden bis 2030 sinken. Bis 2045 peilt die Regierung 1.400 Terawattstunden an. Die Industrie erhält keine starren Einsparvorgaben – Marktbeobachter sehen aber vor allem in der Lebensmittel-, Chemie- und Papierindustrie enormes Potenzial.
Österreich zieht nach – mit hohen Kosten
Auch in Österreich verschärfen die Behörden ihre Auflagen. Die Steiermark legte heute einen Entwurf für ein Energieeffizienz-Umsetzungsgesetz vor. Öffentliche Einrichtungen müssen ihren Energieverbrauch jährlich um 1,9 Prozent senken. Zudem sind pro Jahr 3 Prozent der Gebäudeflächen ab 250 Quadratmetern energetisch zu sanieren.
Die Kosten sind enorm: Rund 85.000 Quadratmeter öffentliche Fläche müssen saniert werden – die jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf bis zu 85 Millionen Euro. Landesvertreter drängen auf eine Minimalumsetzung, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden.
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Geteiltes Echo aus der Wirtschaft
Die Reaktionen fallen gemischt aus. Industrieverbände wie BDI und DIHK begrüßen die stärkere Marktorientierung und die Kosteneffizienz. Sie sehen darin einen notwendigen Schritt zur Stabilisierung der Netzkosten.
Kritik kommt von der Erneuerbare-Energien-Branche. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und die Deutsche Umwelthilfe warnen vor einer massiven Ausbaubremse – besonders bei kleineren Solaranlagen. Die gedeckelten Entschädigungen bei Netzengpässen gefährdeten die wirtschaftliche Kalkulierbarkeit von Projekten. Zudem steht die EEG-Reform noch unter Vorbehalt: Die EU-Kommission muss die beihilferechtliche Genehmigung erteilen.
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