Sonderurlaubsverordnung: Landtag Rheinland-Pfalz lehnt Reformantrag ab
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn einer Plenarsitzung in Mainz hat der Landtag von Rheinland-Pfalz einen Antrag zur Reform der Sonderurlaubsverordnung abgelehnt. Die parlamentarische Initiative der AfD-Fraktion trug den Titel „Zeitliche Begrenzung von Beurlaubungen in anderen Fällen im Sinne von § 32 UrlVO und Einführung von Regelbeispielen“, fand im Plenum jedoch keine Mehrheit, wie Medien am 28. Oktober 2026 übereinstimmend berichteten.
Streit über Fristen und anwachsende Versorgungsansprüche
Der abgelehnte Antrag sah weitreichende Einschränkungen der bisherigen Beurlaubungspraxis im Landesdienst vor. Konkret forderte die AfD-Fraktion ein Verbot von Sonderurlaub für die parteipolitische Arbeit.
Zudem sollte die Freistellung für lukrative Geschäftsführerposten auf eine Höchstdauer von maximal zwei Jahren begrenzt werden. Ein weiterer Kernpunkt des Vorhabens war die Vorgabe, dass Pensionsansprüche während des Sonderurlaubs künftig nicht mehr weiter anwachsen dürfen.
In der Debatte erhob der AfD-Abgeordnete Frank Senger Vorwürfe gegen Ministerpräsident Gordon Schnieder von der CDU und warf dem Regierungschef vor, ein früheres Wahlkampfversprechen vergessen zu haben.
Senger kritisierte insbesondere das fortlaufende Ansteigen der Pensionsansprüche freigestellter Beamter, bezog sich zur Begründung auf das Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio und verlangte verbindliche zeitliche Befristungen.
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Florian Maier wies die Vorstöße für feste Obergrenzen zurück. Er argumentierte, dass starre Fristen nicht zielführend seien, und sprach sich stattdessen für Einzelfallentscheidungen aus.
Der Landtag hat den Reformantrag zur Sonderurlaubsverordnung abgelehnt — die bisherige Praxis bleibt damit vorerst bestehen. Wer Freistellungen im öffentlichen Dienst verantwortet, sollte jetzt prüfen, welche Regeln gelten und wo Pensionsansprüche weiterlaufen. Der kostenlose Leitfaden führt in 3 Schritten durch diese Prüfung. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Haltung der Landesregierung und frühere Praxis
Für die CDU-Fraktion betonte deren Geschäftsführer Dennis Junk, dass die Staatskanzlei keine neuen Sonderurlaube mehr bewillige und sich an dieser Praxis messen lassen werde.
Ministerpräsident Schnieder hatte bereits im Wahlkampf angekündigt, das bisherige Verfahren zu beenden; die Staatskanzlei stellte jedoch klar, dass sich diese Zusage ausschließlich auf künftige Neuanträge beziehe. Auf eine Anfrage der AfD hatte die CDU-geführte Landesregierung bereits im August mitgeteilt, dass eine rechtliche Änderung der Urlaubsverordnung nicht beabsichtigt sei.
Hintergrund der parlamentarischen Auseinandersetzung ist das Vorgehen vergangener Jahre. Unter der früheren SPD-geführten Landesregierung war es Spitzenbeamten ermöglicht worden, Beurlaubungen für eine Dauer von bis zu zwölf Jahren in Anspruch zu nehmen, während ihre Pensionsansprüche parallel weiter anwuchsen. Aktuell befindet sich weiterhin ein ranghoher SPD-Beamter im Sonderurlaub, der ein monatliches Grundgehalt von über 24.000 Euro bezieht.
Juristische Bedenken und Kritik von Institutionen
Die Praxis der Freistellungen sorgt in Rheinland-Pfalz seit Längerem für erhebliche Diskussionen bei Aufsichtsbehörden und Verbänden. Der Landesrechnungshof hatte Sonderurlaube für Staatssekretäre bereits 2022 als klaren Gesetzesverstoß eingestuft.
Aufsichtsbehörden und Fachleute haben die Beurlaubungspraxis in Rheinland-Pfalz wiederholt als problematisch eingestuft — der Landtag hat eine Reform dennoch abgelehnt. Wer bestehende Freistellungsfälle im eigenen Bereich absichern will, findet hier eine Checkliste zur rechtlichen Einordnung und zum Umgang mit wachsenden Versorgungsansprüchen. Checkliste zur Freistellungspraxis sichern
Auch in der Rechtswissenschaft stößt die Handhabung auf deutliche Einwände: Der Staatsrechtler Ulrich Battis bewertet die Sonderurlaube ebenfalls als rechtswidrig. Der Bund der Steuerzahler wiederum kritisierte die fortlaufende finanzielle Belastung des Landeshaushalts und sprach in diesem Zusammenhang von Steuergeldverschwendung.
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