Sozialabgaben, Beitragssatz

Sozialabgaben: Beitragssatz könnte bis 2035 auf 48,8 Prozent steigen

Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 09:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
IGES-Modelle zeigen höhere Beiträge in allen Sozialversicherungszweigen; zugleich bezweifeln DIW und ZEW eine reale Entlastung durch die Steuerreform.
Eine steinerne Treppe in einem minimalistischen Treppenhaus symbolisiert die steigende finanzielle Belastung. Illustration mit AI erstellt.

Die Belastung der Beschäftigten und Arbeitgeber durch die Sozialversicherungen droht in den kommenden Jahren deutlich anzusteigen. Ohne tiefgreifende Reformen könnte der Gesamtbeitragssatz von derzeit 42,8 Prozent bis zum Jahr 2035 auf 48,8 Prozent klettern, im ungünstigsten Szenario sogar auf 51,6 Prozent. Das geht aus Berechnungen des IGES-Instituts im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hervor, wie Anfang November 2026 berichtet wurde. Die Projektion beschreibt dabei modellierte Entwicklungen und keine bereits politisch beschlossenen Anhebungen.

Berechnungen zu den einzelnen Versicherungszweigen

Nach den Modellrechnungen des IGES-Instituts verteilen sich die Zuwächse auf sämtliche Zweige der Sozialversicherung. Bis 2035 prognostizieren die Experten beim Rentenbeitrag einen Anstieg von heute 18,6 Prozent auf 20,9 Prozent.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung würde demnach von 2,6 Prozent auf 4,4 Prozent wachsen. In der gesetzlichen Krankenversicherung erwarten die Forscher eine Erhöhung von 17,7 Prozent auf 18,8 Prozent, während die Pflegeversicherung von knapp 3,9 Prozent auf rund 4,8 Prozent zulegen könnte.

Selbst bei Umsetzung von Reformen läge der Gesamtbeitragssatz im Jahr 2035 laut der Erhebung noch bei 47,5 Prozent; käme eine zusätzliche kapitalgedeckte Vorsorge hinzu, würden 49,3 Prozent erreicht.

Modellrechnungen von Focus Online verdeutlichen die finanziellen Folgen: Im mittleren Szenario müssten Arbeitnehmer bei hälftiger Teilung mit dem Arbeitgeber jährlich zwischen 792 und 1.980 Euro zusätzlich aufbringen. Für Gutverdiener ergäbe sich im ungünstigen Verlauf eine Mehrbelastung von rund 2.900 Euro im Jahr, was monatlich etwa 242 Euro entspricht.

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Langfristige Projektionen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) unter Leitung des Ökonomen Martin Werding zeichnen ein ähnliches Bild. Ohne Gegenmaßnahmen veranschlagt das Institut den Beitragssatz für 2035 auf rund 47,5 Prozent und für 2050 auf 52,9 Prozent.

Während der Jahrgang 1940 im Erwerbsleben im Schnitt rund 34 Prozent des Einkommens an Sozialabgaben abführte, treffe den Jahrgang 2020 nach WIP-Berechnungen eine Belastung von über 55 Prozent.

Kontroverse um Lösungsansätze und Rentenalter

Die Veröffentlichung hat die gesundheits- und sozialpolitische Debatte neu entfacht. INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben sprach sich dafür aus, das gesetzliche Renteneintrittsalter künftig an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln.

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Dieser Vorstoß stößt auf scharfen Widerspruch der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS). Der GdS-Bundesvorsitzende Maik Wagner wies die Forderung zurück und bezeichnete den Vorschlag als verdeckte Rentenkürzung. Wagner verwies darauf, dass versicherungsfremde Leistungen seit Jahrzehnten auf die Beitragszahler abgewälzt würden.

Zudem drücke der Bund die Beiträge für Bezieher von Bürgergeld in der gesetzlichen Krankenversicherung unter das tatsächliche Kostenniveau. Die GdS verlangt daher kostendeckende Bundeszuschüsse für Bürgergeldempfänger, eine vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen über Steuermittel sowie auskömmliche Verwaltungskostenbudgets für die Kassen.

Zusätzlicher Druck durch Steuerpläne

Parallel zur Abgabendiskussion beriet der Finanzausschuss des Bundestags über die geplante Einkommensteuerreform 2027. Während die Regierungspläne ab 2027 ein rechnerisches Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr vorsehen, äußern Wirtschaftsforscher Zweifel an tatsächlichen Nettoentlastungen.

Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigen, dass einer nominalen Steuersenkung von gut 7 Milliarden Euro bei einer angenommenen Inflation von 5 Prozent eine Belastung durch die kalte Progression in Höhe von 12,6 Milliarden Euro gegenübersteht. Zusammen mit der Entwertung des Kindergeldes um 2,9 Milliarden Euro ergebe sich eine reale Mehrbelastung von 8,3 Milliarden Euro jährlich.

Auch das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) stellte fest, dass die Tarifanpassung bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro lediglich 116 Euro betrage, während ein vollständiger Inflationsausgleich 306 Euro erfordern würde. Für nahezu alle Steuerzahler bleibe die geplante Maßnahme somit hinter der Preissteigerung zurück.

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