Start-up-Aufträge, Bund

Start-up-Aufträge: Bund darf innovative Leistungen bis 100.000 Euro direkt vergeben

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 15:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundesstellen können qualifizierte Start-ups befristet leichter beauftragen; Länder und Kommunen sind von der Regelung ausgenommen.

Start-ups: Bund vergibt innovative Aufträge bis 100.000 Euro direkt
Moderne Glas- und Stahlfassade eines Verwaltungsgebäudes bei klarem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Seit dem 1. Juli 2026 steht Bundesauftraggebern ein vereinfachter Weg offen, um innovative Leistungen einzukaufen: Sie dürfen innovative Liefer-, Bau- und Dienstleistungen bis zu einem Wert von 100.000 Euro netto direkt an qualifizierte Start-ups vergeben.

Wie aus einem Bericht von gruenderfreunde.de vom 13. Oktober 2026 hervorgeht, soll das Verfahren Hürden im öffentlichen Beschaffungswesen für junge Technologie- und Wachstumsunternehmen spürbar senken.

Erleichterter Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf Bundesebene

Neben dem Direktauftrag im kleineren Volumen sieht die Regelung auch Optionen für größere Projekte vor. Für komplexere Vorhaben unterhalb der EU-Schwellenwerte ist demnach eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb mit einem jungen Unternehmen möglich.

Der Geltungsbereich dieser Beschaffungsregeln beschränkt sich allerdings ausschließlich auf Bundesauftraggeber. Die neuen Vergabeerleichterungen greifen somit lediglich auf Bundesebene und finden keine Anwendung auf Beschaffungen von Bundesländern oder Kommunen.

Kriterien und Altersgrenzen für teilnehmende Start-ups

Um als Start-up für die Direkt- oder Verhandlungsvergabe infrage zu kommen, müssen interessierte Betriebe definierte Schwellenwerte erfüllen. Die Regelung setzt voraus, dass das Unternehmen weniger als 250 Beschäftigte zählt.

Zudem darf der Jahresumsatz höchstens 50 Millionen Euro oder die Bilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro betragen. Eine weitere Bedingung betrifft die Gesellschafterstruktur: Es darf weniger als 25 Prozent Kontrolle durch Großunternehmen vorliegen.

Zusätzlich greifen zeitliche Begrenzungen, die sich am Alter des Unternehmens orientieren:
- Ein Direktauftrag bis zu 100.000 Euro netto ist in den ersten 4 Jahren nach der Gründung möglich.
- Die Verhandlungsvergabe ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb kann in den ersten 8 Jahren nach der Gründung genutzt werden.

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Formale Voraussetzungen und Befristung der Neuregelung

Für die praktische Abwicklung müssen Bewerber neben den Größenkriterien auch formale Anforderungen erfüllen. Zu den Voraussetzungen für eine Direktvergabe zählen ein tragfähiges Pilotangebot sowie eine Eigenerklärung.

Darüber hinaus verlangen Bundesauftraggeber entsprechende Datenschutz- und Security-Unterlagen. Auch bei der Rechnungsstellung müssen die Unternehmen technisch vorbereitet sein: Eine nachgewiesene XRechnung-Fähigkeit ist verpflichtend vorgeschrieben.

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Die Maßnahme ist nicht als dauerhafte Reform angelegt, sondern zeitlich gebunden. Die Vergaberegelung für Bundesauftraggeber ist bis zum 31. Dezember 2035 befristet. Bis zu diesem Stichtag können Behörden und Institutionen des Bundes die Erleichterungen für innovative Beschaffungsprojekte anwenden.

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