SteuererklÀrung, Millionen

SteuererklÀrung: 11,5 Millionen nutzen neue MeinELSTER+-App ab Juli

26.06.2026 - 05:39:56 | boerse-global.de

Ab Juli 2026 erleichtert die App MeinELSTER+ die SteuererklĂ€rung fĂŒr Millionen. Pendler profitieren von höherer Pauschale.

MeinELSTER+ App: Digitalisierungsoffensive der FinanzÀmter startet im Juli
SteuererklĂ€rung - Eine Nahaufnahme eines Smartphones, das eine SteuErklĂ€rungs-App anzeigt, mit verschwommenen digitalen Daten und einem Taschenrechner im Hintergrund. 26.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Rund 11,5 Millionen Steuerpflichtige können dann die neue App MeinELSTER+ nutzen. Die Anwendung richtet sich an ledige Arbeitnehmer ohne Kinder sowie Rentner.

Das System liefert eine vorausgefĂŒllte SteuererklĂ€rung fĂŒr das Jahr 2025. DafĂŒr greift es auf Daten von Arbeitgebern, RentenversicherungstrĂ€gern und Krankenkassen zu. Voraussetzung ist ein ELSTER-Konto – die Registrierung ist seit Ende MĂ€rz möglich.

Auch das Saarland zieht nach: Zum 1. Juli startet dort eine eigene App fĂŒr die vorausgefĂŒllte SteuererklĂ€rung. Die Maßnahmen sind Teil einer breiten Digitalisierungsstrategie, die BĂŒrokratie fĂŒr einfache SteuerfĂ€lle reduzieren soll.

Pendlerpauschale steigt – das bringt Milliarden

FĂŒr Arbeitnehmer bleibt die Absetzbarkeit von Werbungskosten entscheidend. Die durchschnittliche Steuererstattung lag zuletzt bei 1.172 Euro. Die Werbungskostenpauschale betrĂ€gt 1.230 Euro. Absetzbar sind Fortbildungen, Arbeitszimmer, Umzugskosten und Unfallkosten auf dem Arbeitsweg.

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Eine wesentliche Änderung gab es zum 1. Januar 2026: Die Pendlerpauschale betrĂ€gt nun 38 Cent pro Kilometer – und das bereits ab dem ersten Kilometer. Die Entlastungswirkung: rund 1,1 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Ab 2027 sollen es jĂ€hrlich 1,9 Milliarden Euro sein.

Gesundheitskosten absetzen – das sind die Regeln

Bei Gesundheitskosten gelten strenge formale Anforderungen nach § 33 EStG. Fitnessstudio-Kosten sind nur absetzbar, wenn eine Àrztliche Verordnung vorliegt und das Training unter qualifizierter Anleitung stattfindet. Auch Medikamente benötigen ein Rezept.

Fahrtkosten zu Arztbesuchen werden mit 0,30 Euro pro Kilometer veranschlagt. Allerdings gilt die zumutbare Belastungsgrenze: Sie liegt je nach Einkommen zwischen 1 und 7 Prozent der GesamteinkĂŒnfte. Unterhaltsaufwendungen nach § 33a EStG umfassen Kosten fĂŒr ErnĂ€hrung, Kleidung und Wohnung.

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Fristen: Bis wann Sie Ihre SteuererklĂ€rung abgeben mĂŒssen

Wer freiwillig eine SteuererklĂ€rung abgibt, hat großzĂŒgige Fristen. FĂŒr das Steuerjahr 2022 endet die Abgabefrist am 31. Dezember 2026. Danach verschieben sich die Termine: 2023 bis Ende 2027, 2024 bis Ende 2028, 2025 bis Ende 2029.

Wichtig: Der Bundesfinanzhof entschied im Oktober 2025, dass die FĂŒnftelregelung nicht mehr auf Einmalzahlungen aus Direktversicherungen oder Pensionskassen mit Kapitalwahlrecht angewendet wird. Arbeitnehmer mĂŒssen entsprechende AntrĂ€ge seit 2025 eigenstĂ€ndig in der SteuererklĂ€rung stellen.

EU vereinfacht Steuern – Mindestlohn steigt

Die EU-Kommission verabschiedete am 24. Juni 2026 ein Steuervereinfachungspaket fĂŒr Unternehmen. Kernpunkt: die Abschaffung der Quellensteuer bei grenzĂŒberschreitenden Zahlungen. Die Kommission erwartet jĂ€hrliche Einsparungen von 8 Milliarden Euro, davon 3,3 Milliarden Euro durch reduzierte Verwaltungskosten.

Im Inland wurde der Mindestlohn 2026 auf 13,90 Euro angehoben. Die Minijob-Grenze liegt nun bei monatlich 603 Euro beziehungsweise jĂ€hrlich 7.236 Euro. Eine geplante steuerfreie EntlastungsprĂ€mie von bis zu 1.000 Euro scheiterte dagegen: Der Bundestag stimmte im April zu, der Bundesrat lehnte Mitte Mai ab. Die befĂŒrchteten SteuerausfĂ€lle von 2,8 Milliarden Euro entfallen damit.

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