SteuererklÀrung 2025: Frist endet 31. Juli mit 25-Euro-Strafzuschlag
Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Am 31. Juli lĂ€uft die regulĂ€re Abgabefrist fĂŒr die EinkommensteuererklĂ€rung 2025 ab. Wer zu spĂ€t kommt, zahlt mindestens 25 Euro pro Monat VerspĂ€tungszuschlag â oder 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer.
Zur Abgabe verpflichtet sind unter anderem EmpfĂ€nger von Lohnersatzleistungen ĂŒber 410 Euro, Paare mit Steuerklassenkombi drei und fĂŒnf sowie Rentner mit EinkĂŒnften oberhalb des Freibetrags.
Neuer Grundfreibetrag und angepasste Tarife
Der Gesetzgeber hat die steuerlichen Eckwerte fĂŒr 2025 und 2026 nach oben geschraubt. FĂŒr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro fĂŒr Alleinstehende und 24.192 Euro fĂŒr Verheiratete. 2026 steigt er auf 12.348 beziehungsweise 24.696 Euro.
Auch der Spitzensteuersatz greift erst spĂ€ter: Die Tarifeckwerte wurden fĂŒr 2025 um 2,6 Prozent verschoben, fĂŒr 2026 sind weitere 2,0 Prozent geplant. Die Freigrenze beim Soli liegt 2025 bei 19.950 Euro (Einzelveranlagung) beziehungsweise 39.900 Euro (Zusammenveranlagung).
Diese Pauschalen senken die Steuerlast
Die durchschnittliche Steuererstattung lag in den letzten Jahren zwischen 1.172 Euro (2021) und 1.240 Euro (2022). Wer seine Pauschalen kennt, kann diesen Betrag oft noch erhöhen.
Werbungskostenpauschale: 1.230 Euro werden automatisch berĂŒcksichtigt. Wer mehr ausgibt, kann die tatsĂ€chlichen Kosten nachweisen.
Pendlerpauschale: FĂŒr 2025 gibt es 0,30 Euro pro Kilometer fĂŒr die ersten 20 Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Ab 2026 gilt einheitlich 0,38 Euro.
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Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent der Arbeitskosten fĂŒr Handwerker oder ReinigungskrĂ€fte â maximal 4.000 Euro pro Jahr â werden direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Was Rentner und Menschen mit Behinderung wissen mĂŒssen
Rentner sollten die SteuererklĂ€rung ernst nehmen. Die Rentenerhöhung im Juli 2026 um voraussichtlich 4,24 Prozent erhöht den steuerpflichtigen Anteil. FĂŒr Neurentner 2026 liegt dieser bei 84 Prozent. Branchenauswertungen zeigen: 41 Prozent der Rentner mĂŒssen mit Nachzahlungen rechnen, 45 Prozent bekommen Geld zurĂŒck.
Menschen mit Behinderung profitieren von gestaffelten PauschbetrĂ€gen: 384 Euro bei einem GdB von 20, bis zu 2.840 Euro bei GdB 100. Bei den Merkzeichen âHâ (Hilflosigkeit) oder âBlâ (Blindheit) sind es sogar 7.400 Euro. Ab 2026 wird der GdB elektronisch an die Finanzbehörden ĂŒbermittelt.
Steuervorteile fĂŒr Unternehmen
FĂŒr Investitionen in bewegliche WirtschaftsgĂŒter gilt bis Ende 2027 die degressive Abschreibung: 30 Prozent des Restwerts pro Jahr. Wer Investitionen in die Jahre 2026 oder 2027 vorzieht, kann gegenĂŒber der linearen Abschreibung erheblich sparen. Ab 2028 soll die Körperschaftsteuer zudem jĂ€hrlich um einen Prozentpunkt sinken.
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OnlinehĂ€ndler mĂŒssen das Jahressteuergesetz 2026 im Blick behalten. Der Referentenentwurf vom Mai 2026 sieht unter anderem neue Regeln fĂŒr FernverkĂ€ufe ab 2027 vor. Auch die Nachzahlungszinsen steigen ab 2027 von 1,8 auf 3,6 Prozent pro Jahr.
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