Steuererklärung 2025: Frist für Selbstzahler endet 31. Juli
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 22:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Juli 2026 zwei neue Verordnungen zur Rechnungslegung veröffentlicht. Die überarbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) bringen wesentliche Änderungen für Unternehmen. Betroffen sind sowohl Firmen unter der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als auch solche, die freiwillig berichten.
Neue Regeln für die Berichtssaison
Die angepassten ESRS enthalten strukturelle Neuerungen und erweiterte Übergangsbestimmungen. Besonders relevant: Ein sogenannter Value Chain Cap greift ab dem 1. Januar 2027. Unternehmen können für das laufende Geschäftsjahr zwischen alten und neuen Standards wählen – oder beide kombinieren.
Die Verordnungen treten drei Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Eine zweimonatige Prüfungsfrist ist vorgesehen. Der Trend geht klar zur detaillierteren Dokumentation nicht-finanzieller Kennzahlen im Jahresabschluss.
Deutsche Unternehmen unter Druck
In Deutschland gelten weiterhin klare gesetzliche Vorgaben. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG müssen einen Jahresabschluss aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Bei GmbHs und UGs kommt ein Anhang hinzu.
Einzelunternehmen sind erst ab 600.000 Euro Jahresumsatz oder 60.000 Euro Jahresgewinn zur Bilanzierung verpflichtet. Kleine Kapitalgesellschaften haben sechs Monate Zeit für die Erstellung und zwölf Monate für die Offenlegung.
Die Kosten für Steuerberater liegen branchenüblich zwischen 800 und 2.500 Euro. Der gesamte Prozess umfasst acht Schritte – von der Inventur über Abschreibungen bis zur Offenlegung.
Viele Unternehmer verschenken jedes Jahr hunderte Euro ans Finanzamt, weil sie ihre Abschreibungsmöglichkeiten nicht voll ausschöpfen. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die degressive AfA und Sonderabschreibungen gezielt nutzen, um Ihre Liquidität dauerhaft zu verbessern. Kostenlosen Abschreibungs-Ratgeber jetzt herunterladen
Steuerfristen und BFH-Urteil
Selbstzahler müssen ihre Steuererklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Wer einen Berater beauftragt, hat bis zum 1. März 2027 Zeit. Bei Verspätung drohen mindestens 25 Euro pro Monat.
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro, der Spitzensteuersatz greift ab 69.879 Euro Einkommen. Der Bundesfinanzhof hat zudem in einem aktuellen Beschluss (IX B 24/26) klargestellt: Für private Veräußerungsgeschäfte zählt der Zeitpunkt der Vertragsbindung, nicht das spätere Verfügungsgeschäft. Die Haltefristen bleiben – zehn Jahre bei Grundstücken, ein Jahr bei anderen Wirtschaftsgütern.
E-Rechnung wird Pflicht
Bereits im März präzisierte das Bundesfinanzministerium die Anforderungen an elektronische Rechnungen. Pflicht ist ein strukturiertes XML-Format mit allen umsatzsteuerlichen Angaben. Ein reines PDF reicht nicht aus.
Die neue E-Rechnungspflicht stellt viele Betriebe vor große Herausforderungen bei der rechtssicheren Archivierung und Formatwahl. Ein aktueller Spezial-Report fasst die 17 wichtigsten Chancen und Pflichten des Wachstumschancengesetzes zusammen, damit Sie bei der nächsten Betriebsprüfung auf der sicheren Seite sind. Gratis Spezial-Report zum Wachstumschancengesetz sichern
Die Ausstellungspflicht kommt schrittweise: Ab 2027 für Unternehmen mit über 800.000 Euro Umsatz, ab 2028 für alle B2B-Umsätze. Ausnahmen gelten für Kleinunternehmer und Rechnungen unter 250 Euro.
Schweizer Sonderweg
In der Schweiz richtet sich die Buchführung nach dem Obligationenrecht. Einzelfirmen und Personengesellschaften unter 500.000 CHF Umsatz dürfen einfach buchen, darüber ist die doppelte Buchführung Pflicht. Juristische Personen müssen unabhängig vom Umsatz doppelt buchen.
Größere Unternehmen haben zusätzliche Pflichten, wenn sie zwei Kriterien überschreiten: 20 Millionen CHF Bilanzsumme, 40 Millionen CHF Umsatz oder 250 Vollzeitstellen. Die Bewertung folgt dem Vorsichtsprinzip, stille Reserven sind erlaubt. Jahresrechnungen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
