Steuererklärung: 50.000 Bürger testen automatisierte Bescheide
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 18:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mehr als 50.000 Bürger haben bereits Vorschläge erhalten. Das Pilotprojekt „Amsel" soll Steuererklärungen vereinfachen – und die Ämter entlasten.
Automatischer Bescheid statt langer Formulare
Seit April 2026 läuft das Pilotprojekt in Thüringen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein. Betroffen sind Steuerpflichtige mit einfachen Einkünften: Angestellte, Rentner und Pensionäre. Die Finanzämter erstellen auf Basis vorhandener Daten einen Bescheidvorschlag.
Rund ein Drittel der Angeschriebenen hat den Vorschlag bereits angenommen. Bis Ende Juli können die Betroffenen zustimmen. Das Verfahren soll die Erstellung der Steuererklärung massiv vereinfachen.
Krypto-Anleger im Fokus der Finanzämter
Seit diesem Jahr greift die EU-Richtlinie DAC8. Plattformen wie Bison, Bitpanda, Kraken, Binance oder Coinbase müssen Nutzer- und Transaktionsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Name, Adresse, Steuer-ID und konkrete Transaktionen – alles wird erfasst.
Die Konsequenz: Unvollständige Angaben fallen schneller auf. Gewinne aus Kryptowährungen sind steuerpflichtig, wenn sie 1.000 Euro pro Jahr überschreiten oder die Haltedauer unter einem Jahr lag. Beim Staking liegt die Freigrenze bei 256 Euro. Mining gilt als gewerblich. Bei Falschangaben drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Die Daten fĂĽr 2026 mĂĽssen bis zum 31. Juli 2027 ĂĽbermittelt werden.
Belege: Wann Sie sie besser gleich mitschicken
Seit neun Jahren gilt eine Belegvorhaltepflicht statt Einreichungspflicht. Trotzdem empfehlen Steuerexperten in bestimmten Fällen die direkte Beilage. Besonders bei neuen Sachverhalten oder erheblichen steuerlichen Auswirkungen beschleunigt das die Bearbeitung.
16 Konstellationen sind besonders relevant: neue Vorsorgeaufwendungen, große Spenden, Unterhaltsleistungen oder Anträge auf ermäßigte Besteuerung von Abfindungen. Auch das häusliche Arbeitszimmer sollte im Zweifel belegt werden – hier sind bis zu 1.260 Euro Pauschale möglich.
Die wichtigsten Pauschalen fĂĽr 2025
Die Werbungskostenpauschale liegt bei 1.230 Euro. FĂĽr Arbeitsmittel sind pauschal 110 Euro ansetzbar. Im Homeoffice gibt es 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr.
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Bei der Pendlerpauschale bleibt es bei 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 952 Euro brutto können sofort abgesetzt werden.
Ab Januar 2027 haben Arbeitnehmer in 15 Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub. Bei beruflichem Bezug sind die Kurskosten als Werbungskosten absetzbar.
Beamte und Pensionäre: Besondere Regeln
Beamte unterliegen denselben Steuerregeln wie Angestellte, zahlen aber keine Sozialabgaben. Die Bruttobesoldung fällt meist geringer aus – das Alimentationsprinzip greift. Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar: bis 1.900 Euro für Alleinstehende, bis 3.800 Euro für Ehepaare.
Wichtig für die Altersvorsorge: Seit 2025 werden Pensionen zu 100 Prozent besteuert – rechtlich gleichgestellt mit gesetzlichen Renten.
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Fristen und Strafen bei Verspätung
Selbstständige und Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften müssen die Steuererklärung 2025 bis zum 31. Juli 2026 abgeben. Wer zu spät kommt, zahlt mindestens 25 Euro Verspätungszuschlag pro Monat – das sind 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer. Zudem drohen Zwangsgelder oder eine Schätzung durch das Finanzamt.
Eine Fristverlängerung ist formlos mit plausiblen Gründen möglich. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 28. Februar 2027 Zeit. Das ELSTER-Portal übernimmt bereits hinterlegte Daten automatisch in die Erklärung.
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