Steuererklärung per App: 11,5 Millionen nutzen MeinELSTER+ ab Juli
30.06.2026 - 23:28:25 | boerse-global.de
Der EU-Ausschuss der Ständigen Vertreter hat dem Verordnungstext für ein zentrales Meldeportal bei Arbeitnehmerentsendungen zugestimmt. Die neue Regelung soll den bürokratischen Aufwand für Unternehmen massiv senken. Prognosen zufolge reduziert sich der Zeitaufwand für die notwendigen Meldungen um 73 Prozent.
Einheitliches System statt nationalem Flickenteppich
Bislang kämpfen Unternehmen mit unterschiedlichen Meldeverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten. Deutschland ist besonders betroffen: 2023 wurden rund 300.000 Entsendungen aus der Bundesrepublik in andere EU-Staaten registriert. Gleichzeitig kamen etwa 1,5 Millionen Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland nach Deutschland. Das zentrale Portal soll die nationalen Systeme ergänzen oder ersetzen und die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit stärken.
Die formale Bestätigung durch das Europäische Parlament und den Ministerrat steht noch aus. Experten sehen die Einigung jedoch als klares Signal für den Bürokratieabbau im Binnenmarkt.
Gerichte schaffen Klarheit bei Arbeitszeit und Massenentlassungen
Parallel zu den EU-Entwicklungen haben Gerichte zentrale Aspekte des Arbeitsrechts konkretisiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 9. Oktober 2025: Fahrten mit einem Firmenfahrzeug vom Stützpunkt zum ersten Einsatzort und zurück gelten als Arbeitszeit. Voraussetzung: Der Arbeitgeber organisiert die Fahrten und die Beschäftigten können während dieser Zeit nicht frei über ihre Zeit verfügen. Das stärkt vor allem Arbeitnehmer im Außendienst sowie in der Bau- und Pflegebranche.
In Deutschland treibt das Arbeitsministerium die gesetzliche Fixierung der Arbeitszeiterfassung voran. Für Juni 2026 ist ein neuer Gesetzesentwurf angekündigt. Ziel sind klare Vorgaben zur Dokumentation von Beginn, Ende und Pausenzeiten. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen sollen praktikable und kosteneffiziente Lösungen im Fokus stehen.
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verschärfte im Frühjahr 2026 die Anforderungen an Massenentlassungen. Kündigungen sind unwirksam, wenn die gesetzliche Reihenfolge nicht strikt eingehalten wird: erst Konsultation des Betriebsrates, dann Anzeige bei der Arbeitsagentur, dann Ausspruch der Kündigung. Ein Nachholen der Anzeige nach der Kündigung ist ausgeschlossen.
Digitalisierung erreicht Steuerwesen und Verwaltung
Ab dem 1. Juli 2026 startet in vier Bundesländern die Steuererklärung per App. Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg führen die Anwendung „MeinELSTER+“ ein. Ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner ohne weitere Einkünfte können ihre Steuererklärung mit einem Klick einreichen.
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Das System nutzt bereits vorhandene Daten und eine vorausgefüllte Erklärung. Die Registrierung war seit dem 31. März 2026 möglich. Schätzungen zufolge könnten bundesweit bis zu 11,5 Millionen Bürger von der Vereinfachung profitieren – vorausgesetzt, das Projekt wird nach der Pilotphase ausgeweitet.
Der Bund arbeitet zudem an einer sogenannten Deutschland-App. Ein Prototyp, entwickelt unter Beteiligung von Telekom und SAP, nutzt künstliche Intelligenz und Sprachmodelle. Bürger sollen komplexe Online-Anträge künftig per Chat-Funktion oder KI-Avatar ausfüllen können. Die EU flankierte solche Entwicklungen am 29. Juni 2026 durch die Billigung einer Verordnung zur Anpassung harmonisierter KI-Vorschriften.
