Steuererklärung, App

Steuererklärung per App: Neue Regelung für Arbeitnehmer ab 1. Juli

28.06.2026 - 10:09:19 | boerse-global.de

Das Finanzministerium vereinfacht Bescheinigungen für Bau- und Reinigungsleistungen und streicht das Dienstsiegel.

BMF aktualisiert Steuernachweise: Neue Muster ab April 2026
Steuererklärung - Abstrakte Darstellung digitaler Steuerformulare und Datenströme, die Modernisierung und Automatisierung im Finanzwesen symbolisieren. 28.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Mit einem Schreiben vom 10. April 2026 führt das BMF neue Muster für die Ansässigkeitsbescheinigung und den Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen ein.

Kein Dienstsiegel mehr nötig

Die Neuregelung bringt vor allem formale Erleichterungen. In den überarbeiteten Vorlagen entfällt das traditionelle Dienstsiegel. Stattdessen weist ein Hinweis auf die maschinelle Erstellung der Dokumente hin. Damit sind die Bescheinigungen auch ohne eigenhändige Unterschrift rechtsgültig.

Die neuen Muster ersetzen ältere Versionen: Die Ansässigkeitsbescheinigung löst die Vorlage vom 5. November 2019 ab. Bei Bauleistungen und Gebäudereinigung gelten künftig die Dokumente vom 6. Dezember 2024 nicht mehr.

Unterschiedliche Gültigkeitsdauern

Die zeitliche Befristung bleibt differenziert: Eine Ansässigkeitsbescheinigung gilt maximal ein Jahr. Bescheinigungen über die inländische Unternehmerschaft für Bau- oder Reinigungsbetriebe behalten dagegen bis zu drei Jahre ihre Gültigkeit.

Der Hintergrund: Der Prüfungsdruck im Umsatzsteuerbereich ist hoch. Allein 2025 ergaben die Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei 65.294 Prüfungen ein Mehrergebnis von rund 1,69 Milliarden Euro.

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Teil eines größeren Pakets

Die neuen Bescheinigungsmuster sind nur eine von vielen Neuerungen im Steuerjahr 2026. Bereits Anfang des Jahres fielen die ladeunabhängigen Pauschalen für das steuerfreie Laden von E-Autos weg. Seither gelten exakte Dokumentationspflichten für Strommengen und Preise pro Kilowattstunde.

Ab 1. Juli 2026 soll die Steuererklärung für bestimmte Gruppen – etwa ledige Arbeitnehmer ohne Kinder – per App möglich sein. Parallel steigt der steuerliche Grundfreibetrag für 2026 auf 12.348 Euro.

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Auch beim Vorsteuerabzug zeichnen sich Verschärfungen ab: Ab 1. Januar 2027 soll der Vorsteuerabzug für Empfänger von Rechnungen von Ist-Versteuerern erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung möglich sein. Eine entsprechende Hinweispflicht auf der Rechnung und eine gesetzliche Anpassung im Umsatzsteuergesetz werden diskutiert.

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