Steuererlasse in Bayern: 6,7 Milliarden Euro für große Erbschaften
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 09:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der Debatte über die Besteuerung großer Vermögen formiert sich innerhalb der Unionsfraktion überraschender Widerstand gegen die bisherige Parteilinie. Stefan Nacke, Vorsitzender der 62 Bundestagsabgeordnete umfassenden Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion, dringt auf eine grundlegende Reform.
In einem internen Positionspapier mit dem Titel „Leistung muss mehr zählen als Herkunft“, das er gemeinsam mit Friedrich von Schönfeld, dem Finanzvorstand des Deutschen Caritasverbands, verfasst hat, fordert der CDU-Politiker höhere Erbschaftsteuern auf große Vermögen.
Ausrichtung auf Betriebsfortführung statt Steuerfreiheit
Bislang lehnt die CDU Erhöhungen der Erbschaftsteuer mit Blick auf die Belastung mittelständischer Familienunternehmen ab. Nacke argumentiert hingegen, das Verhältnis bei der Erbschaftsteuer sei aus dem Gleichgewicht geraten. Die Leistung des Erblassers sei nicht mit der Leistung des Erben gleichzusetzen, weshalb sich eigene Leistung wieder mehr lohnen müsse als das bloße Erben.
Als Kernanliegen formulieren die Autoren des Papiers, dass der steuerliche Schutz primär der Fortführung von Betrieben dienen müsse und nicht der weitgehenden Steuerfreiheit großer Erbschaften. Zugleich räumen die Verfasser ein, dass eine gerechtere Ausgestaltung der Erbschaftsteuer weder den bestehenden Wohnungsmangel noch die strukturellen Finanzierungsprobleme der Sozialversicherungen allein lösen könne.
Milliarden-Erlasse für vermögende Erben
Flankiert wird die Debatte durch neue Zahlen zur Praxis der Steuerbefreiungen. Aus einer parlamentarischen Anfrage der SPD im bayerischen Landtag geht hervor, dass die Finanzämter des Freistaats zwischen 2021 und Mitte 2026 bei sehr großen Vermögen knapp 6,7 Milliarden Euro an Schenkung- und Erbschaftsteuer erließen.
Betroffen waren 37 Fälle mit Vermögenswerten zwischen 26 und 90 Millionen Euro sowie 43 Fälle von mehr als 90 Millionen Euro. Bundesweit erließ der Staat nach Angaben des Statistischen Bundesamts von 2021 bis Ende 2025 in 139 Fällen insgesamt elf Milliarden Euro Erbschaftsteuer.
Die zugrundeliegende Verschonungsbedarfsprüfung hatten Union und SPD im Jahr 2016 eingeführt. Bei Erwerben bis zu 26 Millionen Euro greift nach Paragraf 13a des Erbschaftsteuergesetzes eine Regelverschonung von 85 Prozent oder eine optionale vollständige Verschonung, sofern die Betriebe fortgeführt werden und bestimmte Lohnsummenkriterien über mehrere Jahre erfüllt bleiben.
Während die Finanzämter in Bayern zwischen 2021 und Mitte 2026 knapp 6,7 Milliarden Euro an Schenkung- und Erbschaftsteuer erließen, verhandelt das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2026 über Freibeträge, Immobilienbewertung und die Ungleichbehandlung von Privat- und Betriebsvermögen. Unser kostenloser Leitfaden ordnet die geltenden Verschonungsregeln nach Paragraf 13a ein und zeigt, welche Schritte Familienunternehmen jetzt prüfen sollten. Kostenlosen Leitfaden zur Erbschaftsteuer-Optimierung anfordern
Für Privatvermögen gelten demgegenüber starre Freibeträge: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder und 20.000 Euro für Nichten und Neffen.
Wirtschaft und Verfassungsgericht erhöhen den Druck
Der Ruf nach Veränderungen kommt nicht nur aus der Politik. In einem offenen Brief an führende Parteivertreter von CDU, CSU und SPD forderten 92 Unternehmer, unter ihnen Thomas Holl von Babbel, Sebastian Klein von Blinkist und Martin Hoffmann von Iseki, nicht gerechtfertigte Ausnahmen für Betriebsvermögen abzuschaffen.
Zudem steht das Regelwerk vor juristischer Prüfung. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober 2026 eine Klage Bayerns unter anderem zur Gesetzgebungskompetenz, zu regional unterschiedlichen Immobilienpreisen und zur unterbliebenen Inflationsanpassung von Freibeträgen.
Am 13. Oktober 2026 folgt die Verhandlung über eine Verfassungsbeschwerde zur Ungleichbehandlung privater Erben gegenüber Betriebsvermögen. Urteile werden in beiden Verfahren erst in einigen Monaten erwartet.
Uneinigkeit über künftige Modelle
Im Bundestag zeichnen sich gegensätzliche Konzepte ab. Die Grünen fordern die Abschaffung steuerlicher Verschonungen ab 26 Millionen Euro sowie ab 300 Wohnungen. Nach deren Berechnungen brächte das Modell Entlastungen für Bund, Länder und Kommunen in Höhe von 20 Milliarden Euro.
Für Erben von Privatvermögen gelten starre Freibeträge — 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder, 20.000 Euro für Nichten und Neffen. Eine Verfassungsbeschwerde zur Ungleichbehandlung gegenüber Betriebsvermögen liegt dem Bundesverfassungsgericht vor; ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Unsere Checkliste zur Verschonungsbedarfsprüfung hilft Ihnen, die eigene Situation strukturiert zu erfassen. Checkliste Verschonungsbedarfsprüfung jetzt sichern
Eine DIW-Analyse ergab dagegen, dass ein alternativer Einheitssteuersatz von zehn Prozent das jährliche Aufkommen von derzeit zwölf Milliarden Euro um 4,4 Milliarden Euro reduzieren würde.
Während die SPD einen Freibetrag von 900.000 Euro vorschlägt, plädiert die Linke für Steuersätze zwischen sechs und 60 Prozent. Die AfD verlangt die vollständige Streichung der Abgabe, während die Unionsspitze die Karlsruher Entscheidungen abwarten will.
