Steuerfreibetrag, Euro

Steuerfreibetrag 2.000 Euro: Rentner sollten Bescheide anpassen

Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 08:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Bund der Versicherten empfiehlt Rentnern mit Zuverdienst, ihre Steuervorauszahlungen anzupassen, um von neuen FreibetrÀgen zu profitieren.

Aktivrente: BVL rÀt zur Anpassung der Steuervorauszahlungen
Ein Ă€lterer Arbeitnehmer prĂŒft konzentriert Steuerunterlagen an einem Schreibtisch im Homeoffice. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Der Bund der Versicherten (BVL) hat eine offizielle Empfehlung fĂŒr ErwerbstĂ€tige im Rentenalter herausgegeben. Bezieher der sogenannten Aktivrente sollten demnach die zeitnahe Anpassung ihrer Einkommensteuervorauszahlungsbescheide prĂŒfen und beantragen. Hintergrund sind neue steuerliche Regelungen, die von den Finanzbehörden bei den laufenden Vorauszahlungen nicht automatisch berĂŒcksichtigt werden, was zu einer temporĂ€ren finanziellen Mehrbelastung fĂŒr die Betroffenen fĂŒhren kann.

Steuerfreie Zuverdienstmöglichkeiten seit Jahresbeginn

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen fĂŒr die ErwerbstĂ€tigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze wurden bereits im Verlauf der letzten Monate deutlich angepasst. Seit Beginn des laufenden Jahres profitieren Bezieher der Aktivrente von einer signifikanten Steuererleichterung: Wer ĂŒber die regulĂ€re Altersgrenze hinaus einer BeschĂ€ftigung nachgeht, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen.

Diese Regelung zielt darauf ab, die Weiterarbeit im Rentenalter attraktiver zu gestalten und FachkrĂ€fte lĂ€nger im Arbeitsprozess zu halten. Die Befreiung bezieht sich dabei spezifisch auf Personen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und dennoch weiterhin EinkĂŒnfte aus einer ErwerbstĂ€tigkeit erzielen.

Fehlende Automatismen bei den FinanzÀmtern

Trotz der geltenden steuerfreien BetrĂ€ge weist der BVL darauf hin, dass die FinanzĂ€mter die festgesetzten Vorauszahlungen fĂŒr die Einkommensteuer in der Regel nicht von Amts wegen anpassen. Da die Vorauszahlungen oft auf Basis der Einkommensdaten aus den Vorjahren berechnet wurden – als die neuen FreibetrĂ€ge noch nicht galten –, fallen diese derzeit fĂŒr viele Rentner zu hoch aus.

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Der Verband betont, dass ein TĂ€tigwerden der Steuerpflichtigen erforderlich ist. Ohne einen expliziten Antrag auf einen neuen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid bleiben die monatlichen oder vierteljĂ€hrlichen Zahlungen auf dem alten, höheren Niveau. Eine Korrektur wĂŒrde in diesem Fall erst sehr viel spĂ€ter erfolgen.

LiquiditÀtsvorteil durch zeitnahe Beantragung

Die Empfehlung des BVL richtet sich an alle Bezieher der Aktivrente, die derzeit Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Der Verband warnt davor, die Anpassung aufzuschieben. Ohne einen neuen Bescheid erfolgt eine Erstattung der zu viel gezahlten Steuern erst im Rahmen der SteuererklĂ€rung fĂŒr das Jahr 2026. Da diese SteuererklĂ€rungen in der Regel erst im Jahr 2027 bearbeitet werden, mĂŒssten die Betroffenen ĂŒber einen langen Zeitraum auf die RĂŒckzahlung ihrer Mittel warten.

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Durch die Beantragung eines angepassten Bescheids können Steuerpflichtige ihre laufende LiquiditĂ€t sichern. Anstatt dem Finanzamt faktisch ein zinsloses Darlehen bis zum Jahr 2027 zu gewĂ€hren, verbleibt das monatlich steuerfrei verdiente Einkommen unmittelbar zur freien VerfĂŒgung bei den Rentnern. Experten raten dazu, die Anpassung unter Verweis auf die neuen FreibetrĂ€ge der Aktivrente schriftlich beim zustĂ€ndigen Finanzamt einzufordern.

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