Steuerkriminalität, Selbstanzeige

Steuerkriminalität: Selbstanzeige fällt weg, Strafen werden drastisch

Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 03:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung kündigt ein Ende der strafbefreienden Selbstanzeige an. Steuersünder drohen künftig härtere Strafen und höhere Geldbußen.

Bundesregierung plant Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige
Ein moderner Schreibtisch mit Finanzunterlagen und einem Taschenrechner in einem professionellen Büro. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung will die strafbefreiende Selbstanzeige abschaffen. Der Aktionsplan gegen Steuerkriminalität sieht stattdessen nur noch eine reine Strafmilderung vor. Besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung sollen künftig als Verbrechen gelten – mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Bei Bandenkriminalität drohen sogar bis zu 15 Jahre Haft.

Abschied von der Selbstanzeige

Die geplante Neuregelung ist ein Paradigmenwechsel. Bisher konnten Steuersünder durch eine Selbstanzeige straffrei ausgehen. Das soll bald Geschichte sein. Parallel dazu steigen die Unternehmensgeldbußen auf bis zu 40 Millionen Euro.

Der Maßnahmenkatalog der Bundesregierung umfasst weitere Punkte:
- Registrierkassenpflicht für Betriebe mit über 100.000 Euro Umsatz (ab 2028)
- Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen auf 15 Jahre
- KI-gestütztes Datenanalysezentrum zur Verfolgung von Finanzdelikten
- Wegfall der einjährigen Haltefrist für Krypto-Assets

Organschaft wird zum Antragsverfahren

Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 bringt grundlegende Änderungen. Die umsatzsteuerliche Organschaft soll ab dem 1. Januar 2029 nicht mehr automatisch eintreten. Stattdessen ist ein Antragsverfahren geplant – möglich ab dem 1. Juli 2028.

Der künftige § 2c UStG sieht vor: Bei fehlerhafter Annahme einer Organschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Rückabwicklung verzichtet werden. Voraussetzung: Es drohen keine Steuerausfälle.

Neue Steuern und Entlastungen

Ab 2027 kommt eine gestaffelte Zuckersteuer auf Erfrischungsgetränke. Die Sätze: 26 Cent pro Liter ab 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter, 32 Cent ab 8 Gramm. Die Bundesregierung erwartet Einnahmen von rund 650 Millionen Euro im ersten Jahr.

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Gleichzeitig beraten die Koalitionspartner über Entlastungen bei der Einkommensteuer. Im Gespräch sind Volumina zwischen 10 und 25 Milliarden Euro. Die Finanzierung bleibt umstritten – etwa durch höhere Belastungen ab 100.000 Euro Einkommen oder eine Mehrwertsteuer-Anpassung.

Die geplante Streichung der Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Teilleistungen der Deutschen Post ist ebenfalls Teil des Pakets.

BFH verschärft Regeln fürs Arbeitszimmer

Der Bundesfinanzhof hat die Anforderungen an den Betriebsausgabenabzug fürs häusliche Arbeitszimmer konkretisiert. Aufwendungen müssen zeitnah dokumentiert werden – innerhalb von zehn Tagen, spätestens nach einem Monat. Eine nachträgliche Belegsammlung am Jahresende reicht nicht mehr.

In einem weiteren Beschluss untersagte das Gericht Schätzungen der Finanzbehörden, die nur auf geheimen Vergleichsdaten basieren. Das betrifft vor allem bargeldintensive Betriebe in Gastronomie und Handwerk.

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Neue Regeln für Nießbrauch und Gemeinnützigkeit

Der BFH gab seine bisherige Rechtsprechung zur steuerneutralen Abfindung bei Nießbrauchverzicht auf. Wird ein Nießbrauchrecht für Mieteinnahmen genutzt, ist die Abfindung für den Verzicht nun steuerpflichtig.

Für gemeinnützige Organisationen hat das Bundesfinanzministerium den Anwendungserlass zur Abgabenordnung angepasst. Der Verlustausgleich muss künftig innerhalb von 24 Monaten zurückgeführt werden. Erleichterungen gibt es bei Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften.

Stromsteuer und EU-Verfahren

Die Generalzolldirektion präzisierte zum Juni 2026 den Anlagenbegriff und die Handhabung von Stromspeichern. Bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sind detaillierte Nachweise zur Hocheffizienz erforderlich.

Auf europäischer Ebene hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Hintergrund: Unstimmigkeiten bei der Mutter-Tochter-Richtlinie mit europäischem Recht.

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