Steuerreform 2027: Überstunden bringen Beschäftigten nur rund 30 Euro netto
Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 00:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deEin neuer Reformrechner des Handelsblatts veranschaulicht für das Jahr 2027 die finanziellen Auswirkungen der geplanten Steuerreform sowie anstehender Änderungen in der Sozialversicherung auf das Nettogehalt von Beschäftigten.
Die Berechnungen für Alleinstehende, Ehepaare und Eltern wurden vom Finanzwissenschaftler Frank Hechtner von der Universität Erlangen-Nürnberg erstellt, wie das Handelsblatt in einem Bericht vom 4. November 2026 darlegte. Die Modellrechnungen fallen in eine Phase intensiver Debatten über steuerliche Entlastungen, bestehende Belastungsgrenzen und die Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik.
Offene Fragen bei Überstunden und kalter Progression
Während steuerliche Anpassungen für 2027 vorbereitet werden, sind zentrale Vorhaben der Koalition noch nicht umgesetzt. So ist die geplante Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge bisher weder in Kraft noch im Einkommensteuerreformgesetz 2027 enthalten.
Nach den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag sollen lediglich Zuschläge für Mehrarbeit steuerfrei gestellt werden, nicht jedoch die eigentliche Überstundenvergütung. Begünstigt werden sollen dabei Zuschläge bis zu 25 Prozent des Grundlohns – bei tariflicher Arbeitszeit ab mehr als 34 Wochenstunden, ansonsten ab mehr als 40 Wochenstunden.
Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung mit Stand von 2025 leisten Beschäftigte durchschnittlich 27,2 Überstunden pro Jahr, aufgeteilt in 11,6 bezahlte und 15,6 unbezahlte Stunden.
Eine Beispielrechnung verdeutlicht die Dimension: Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro und 13,1 bezahlten Überstunden ergäbe sich ein Nettozuwachs von rund 30 Euro. Vom Statistischen Bundesamt erhobene Daten für 2025 zeigen zudem, dass 39,9 Prozent der Erwerbstätigen in Teilzeit arbeiten, darunter 50,6 Prozent der Frauen und 14,3 Prozent der Männer.
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Kritik am Reformgesetz kommt unterdessen aus der Wissenschaft. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) legte in einer Anhörung im Bundestag dar, dass das Einkommensteuerreformgesetz 2027 die kalte Progression in den Jahren 2027 und 2028 nicht vollständig ausgleiche.
Sollte das Einkommen lediglich im Rahmen der Inflation steigen, erhöhe sich die steuerliche Belastung für Alleinstehende und Familien bis 2028 weiter.
Auch bei der Schließung der Lücke zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld gebe es keine Fortschritte. Das IMK sprach sich zudem gegen zusätzliche kurzfristige Entlastungen aus, da Bund, Länder und Kommunen über keinen finanziellen Spielraum verfügten.
Zugleich warnten die Forscher vor der ab 2028 geplanten Senkung der Körperschaftsteuer: Diese verschärfe die Haushaltslage, während zwischen 2031 und 2036 die daraus resultierenden Mindereinnahmen die SVIK-Zuweisungen an Länder und Kommunen übersteigen dürften.
Politische Blockaden und Änderungen bei Zuschlägen
Der parlamentarische Weg der Einkommensteuerreform von Finanzminister Klingbeil ist unterdessen von parteipolitischen Konflikten geprägt. Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU knüpfen ihre Zustimmung an Bedingungen gegenüber Arbeitsministerin Bas. Sie fordern vorab Vereinbarungen zu Arbeitsmarktreformen, darunter eine Ausweitung sachgrundloser Befristungen von zwei auf bis zu vier Jahre sowie eine Lockerung des Kündigungsschutzes ab einem Bruttojahreseinkommen von 177.000 Euro.
Parallel dazu sorgte das Jahressteuergesetz 2026 für Widerspruch. In einer Anhörung des Finanzausschusses am 2. November 2026 warnten Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände vor Nachteilen für Schichtarbeiter.
Hintergrund ist die Neuberechnung des steuerfreien Zuschlagsanteils nach Paragraf 3b des Einkommensteuergesetzes: Während nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. August 2023 bisher der arbeitsvertragliche Lohn galt, soll künftig nur noch der steuerpflichtige laufende Arbeitslohn herangezogen werden. Dies betrifft Regelungen, nach denen Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr mit bis zu 25 Prozent, von 0 bis 4 Uhr mit 40 Prozent, Sonntagsarbeit mit 50 Prozent sowie Feiertagsarbeit mit bis zu 150 Prozent des Grundlohns steuerfrei bleiben können.
In der Einkommensteuerreform 2027 ist zudem vorgesehen, die Grundlohngrenze für Sonn- und Feiertagszuschläge von 50 auf 75 Euro pro Stunde anzuheben, während die Grenze für Nachtarbeit bei 50 Euro verbleiben soll.
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Anpassungen bei Minijobs und Zinsen
Über die tariflichen Regelungen hinaus greifen zum 1. Januar 2027 weitere gesetzliche Neuregelungen. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt nach Beschluss der Bundesregierung von 603 auf 633 Euro im Monat, gekoppelt an einen Mindestlohn von 14,60 Euro je Stunde.
Die Rentenkommission der Bundesregierung regte diesbezüglich an, Minijobs künftig generell in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und Ausnahmen lediglich für Schülerinnen und Schüler vorzusehen.
Gleichzeitig steigen nach den Vorgaben des Jahressteuergesetzes 2026 zum Jahresbeginn 2027 die Nachzahlungs- und Erstattungszinsen beim Finanzamt von derzeit monatlich 0,15 Prozent auf 0,3 Prozent.
