Steuerreform, Freiberufler

Steuerreform 2027: Was sich für Freiberufler ändert

13.05.2026 - 09:08:51 | boerse-global.de

Die Bundesregierung plant Steuererleichterungen für Selbstständige und Kleinunternehmen, inklusive höherer Freibeträge und modernisierter Betriebsprüfungen ab 2027.

Steuerreform 2027: Was sich für Freiberufler ändert - Foto: über boerse-global.de
Steuerreform 2027: Was sich für Freiberufler ändert - Foto: über boerse-global.de

Im Fokus stehen eine Reform der Einkommensteuer und die Modernisierung von Betriebsprüfungen. Der Koalitionsausschuss beriet am Dienstag über konkrete Maßnahmen.

Höhere Freibeträge und neue Steuerstufen

Für das laufende Jahr 2026 gibt es bereits erste Entlastungen. Der steuerliche Grundfreibetrag stieg auf 12.348 Euro – ein Plus von 252 Euro. Auch das Kindergeld wurde auf 259 Euro monatlich angehoben, der Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro. Die Pendlerpauschale bleibt bei 38 Cent pro Kilometer.

Doch der Mittelstand fordert mehr. Der Deutsche Mittelstandsverband (DMB) mit rund 34.000 Mitgliedern drängt auf eine Anpassung des Spitzensteuersatzes. Derzeit greift die 42-Prozent-Grenze ab etwa 70.000 Euro Jahreseinkommen. Der DMB schlägt eine automatische Inflationsanpassung und einen späteren Einstieg in den Spitzensteuersatz vor.

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Die eigentliche Grundsatzdebatte steht 2027 an. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schlägt einen Grundfreibetrag von 13.400 Euro vor – bei einem Spitzensteuersatz von 49 Prozent ab 90.000 Euro. Die Union hingegen plädiert für einen flacheren Verlauf: 45 Prozent Spitzensteuersatz erst ab 125.000 Euro. Die Regierung betont, dass die Reform die große Mehrheit der Arbeitnehmer und Selbstständigen entlasten soll, ohne Unternehmen zusätzlich zu belasten.

Neue Betriebsprüfungsregeln ab 2027

Ein tiefgreifender Wandel steht bei den Außenprüfungen bevor. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen neuen Entwurf vorgelegt, der am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Kernstück ist eine Vier-Klassen-Einteilung nach Umsatz und Gewinn: Mikro-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen.

Für Mikro-Unternehmen – bei Freiberuflern definiert als Jahresumsatz unter 990.000 Euro – sind künftig weniger Prüfungen vorgesehen. 2024 lag die Prüfungsquote für diese Gruppe bei lediglich 0,7 Prozent, bei Kleinunternehmen bei 2,7 Prozent. Der BMF-Entwurf setzt auf schnellere, digitalere und risikoorientiertere Kontrollen. Auffällige Gewinnsprünge, niedrige Umsatzmeldungen oder offene Registrierkassen sollen häufiger Prüfungen auslösen.

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt die Modernisierung, fordert aber klare Fristen für mehr Rechtssicherheit.

Grenzüberschreitende Umsatzsteuer: Neue Hürden

Seit Anfang 2025 gilt die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) auch für Umsätze innerhalb der EU und des EWR. Betroffene müssen sich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) registrieren und regelmäßig Umsatzmeldungen abgeben. Doch die Technik spielt nicht mit: Am 4. Februar 2026 meldete das BZSt Probleme bei der Datenübermittlung an ausländische Finanzämter. Betroffene sollten ausländischen Behörden eine Bestätigung über die erfolgte Datenmeldung vorlegen.

Zum Vergleich: In Österreich liegt die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung bei 55.000 Euro jährlich – deutlich über den bis 2019 geltenden 30.000 Euro. Ein-Personen-Unternehmen stellen dort keine Umsatzsteuer in Rechnung und sind von Voranmeldungen befreit, verzichten aber auf den Vorsteuerabzug. Wer die Grenze um bis zu zehn Prozent überschreitet, bleibt bis Jahresende in der Regelung – maximal 60.500 Euro sind erlaubt.

BFH-Urteil: Betriebsaufspaltung und Gewerbesteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 5. Februar 2026 ein wichtiges Urteil zur Betriebsaufspaltung gefällt. Demnach schließt die Übertragung von Grundstücken innerhalb einer Betriebsaufspaltung die erweiterte Gewerbesteuerkürzung aus. Dies gilt selbst dann, wenn die Betriebsgesellschaft ihre Leistungen fast ausschließlich an die Besitzgesellschaft erbringt – sofern sie auch am allgemeinen Markt aktiv ist.

Neue Pflicht nach Betriebsprüfungen

Seit 2025 gilt eine verschärfte Nachsorgepflicht. Unternehmen müssen nach abgeschlossener Betriebsprüfung eigenständig prüfen, ob die Ergebnisse auch frühere, noch nicht geprüfte Jahre betreffen. Nötige Korrekturen sind dann innerhalb von ein bis zwei Monaten dem Finanzamt zu melden. Grundlage ist Paragraph 153 der Abgabenordnung.

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FKS: Harte Kontrollen in der Praxis

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bleibt aktiv. Allein das Hauptzollamt Augsburg führte 2025 knapp 600 Arbeitgeberprüfungen durch. Die Ermittlungen deckten Schäden von 15,7 Millionen Euro auf und führten zu über 2.200 Strafverfahren. Schwerpunkte waren Baugewerbe, Gastronomie und Friseurhandwerk. Die Folge: empfindliche Geld- und Haftstrafen.

Ausblick: Beratungstage und Online-Workshops

In den kommenden Wochen haben Freiberufler und Gründer mehrere Gelegenheiten, sich zu den Neuerungen zu informieren. Die Bayerischen Gründungstage vom 19. bis 21. Mai 2026 bieten rund 60 Veranstaltungen. In Norddeutschland veranstaltet die NBank am 21. Mai einen Beratungstag in Nordhorn zu Finanzierung und Fördermitteln.

Ein spezieller Online-Workshop für Freiberufler findet am 26. Mai statt – Thema: Rechtsformen und Stundensatzkalkulation.

Wichtig zu wissen: Finanzämter sind zu allgemeiner Auskunft verpflichtet, dürfen aber keine individuelle Steuergestaltungsberatung anbieten. Wer rechtssichere Antworten braucht, muss eine formelle verbindliche Auskunft beantragen – die ist in der Regel gebührenpflichtig. Mit Blick auf die Prüfungsreform 2027 gilt: Ein digitales, sauber geführtes Rechnungswesen ist der beste Schutz vor aufwändigen Außenprüfungen.

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