Steuerreform, Doppelverdienern

Steuerreform ab 2027: Doppelverdienern droht ein Minus von 1.045 Euro

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 12:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Modellrechnungen zeigen: Höhere Sozialabgaben und kalte Progression können die steuerlichen Entlastungen bis 2028 aufzehren.

Einkommensteuerreform ab 2027: Warum vielen BeschÀftigten netto weniger bleibt
Moderne Fassade eines RegierungsgebĂ€udes in Deutschland mit geometrischen SchattenwĂŒrfen bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 eine umfassende Einkommensteuerreform beschlossen. Die gesetzlichen Änderungen sollen ab dem Jahr 2027 stufenweise in Kraft treten und ihre volle Wirkung im Jahr 2028 entfalten.

WĂ€hrend die RegierungsplĂ€ne nominale Entlastungen bei FreibetrĂ€gen und Tarifen vorsehen, zeigen detaillierte wissenschaftliche Berechnungen, dass steigende Sozialabgaben und die Effekte der kalten Progression die tatsĂ€chliche Nettoentlastung fĂŒr viele BeschĂ€ftigte dĂ€mpfen oder ins Minus kehren können.

Eckpunkte der steuerlichen Entlastungen

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sieht die Reform eine strittweise Erhöhung der steuerlichen FreibetrÀge vor. Der Grundfreibetrag soll im Jahr 2027 auf 12.564 Euro und im Jahr 2028 auf 12.900 Euro steigen.

Parallel dazu ist eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von derzeit 1230 auf 1430 Euro geplant. Zudem soll die zweite Progressionszone bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden.

FĂŒr Familien enthĂ€lt das Paket Anpassungen bei den kindbezogenen Leistungen: Das Kindergeld steigt von 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 sowie auf 272 Euro ab 2028. Die KinderfreibetrĂ€ge werden auf 10.056 Euro im Jahr 2027 und 10.236 Euro im Jahr 2028 festgesetzt.

Nach Berechnungen der Bundesregierung soll eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro ab 2028 eine jĂ€hrliche Entlastung von ĂŒber 600 Euro erhalten.

Modellrechnungen zu den realen Auswirkungen auf das Nettoeinkommen

Berechnungen von Frank Hechtner von der FAU Erlangen-NĂŒrnberg fĂŒr die Frankfurter Allgemeine Zeitung verdeutlichen, wie sich das Zusammenspiel aus SteuerĂ€nderungen und Abgaben auf die einzelnen Einkommensgruppen auswirkt.

Den Ergebnissen zufolge verliert ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro im Monat im Jahr 2028 per saldo 9 Euro netto im Jahr. Bei einem Monatsbrutto von 6000 Euro belÀuft sich das Minus auf 242 Euro, bei 6500 Euro auf 639 Euro und bei 9000 Euro auf 904 Euro pro Jahr.

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Bei Alleinerziehenden mit einem Kind und einem Bruttogehalt von bis zu rund 5500 Euro ergibt sich den Berechnungen nach eine Entlastung von maximal rund 25 Euro jÀhrlich. Eine Familie mit zwei Kindern und GehÀltern von 6000 sowie 3000 Euro brutto erzielt ein Plus von 44 Euro im Jahr.

FĂŒr Doppelverdiener mit jeweils 5000 Euro Bruttoeinkommen errechnet sich ein Zuwachs von 148 Euro, wĂ€hrend Doppelverdiener mit jeweils 7000 Euro monatlich ein jĂ€hrliches Minus von 1045 Euro verzeichnen.

Sozialabgaben und kalte Progression dÀmpfen Entlastungseffekte

Ausschlaggebend fĂŒr die realen Einbußen bei mittleren und höheren GehĂ€ltern sind vor allem die steigenden BeitrĂ€ge zur Sozialversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund prognostizierte in ihrer FrĂŒhjahrsfinanzschĂ€tzung einen Anstieg des Rentenbeitragssatzes von 18,6 auf 19,9 Prozent bis 2028. Gleichzeitig steigt die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung Anfang 2027 nach Regierungsangaben um 300 Euro im Monat, wĂ€hrend die Anhebung in der Pflegeversicherung bei 937,50 Euro liegt.

Zudem monieren Wirtschaftsforscher die Ausgestaltung beim Abbau von Tarifeffekten. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) stellte fest, dass die Reform die kalte Progression nicht vollstĂ€ndig ausgleicht. Martin Beznoska und Tobias Hentze wiesen in einem IW-Kurzbericht vom 7. Juli 2026 darauf hin, dass das Vorhaben im Jahr 2028 faktisch zu realen Steuererhöhungen fĂŒhre.

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Von dem jĂ€hrlichen Entlastungsvolumen in Höhe von 10 Milliarden Euro ab 2028 entfalle ein Großteil auf die Erhöhung des Grundfreibetrags, die ohnehin verfassungsrechtlich vorgegeben sei.

Zudem greife der Spitzensteuersatz laut Berechnungen des Instituts bereits ab dem 1,4-Fachen des Durchschnittslohns, wĂ€hrend NachbarlĂ€nder wie Österreich, Belgien oder Schweden auf einen automatischen Ausgleich durch einen Tarif auf RĂ€dern setzen.

Nach Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe betraf die kalte Progression im Jahr 2025 rund 35,7 Millionen Steuerpflichtige mit einer durchschnittlichen Mehrbelastung von 221 Euro pro Jahr.

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