Steuerreform, Umsatzgrenze

Steuerreform: Umsatzgrenze für Vorsteuerpauschal auf 50.000 Euro

Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 23:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundesfinanzministerium plant Anhebung der Vorsteuerpauschalierungsgrenze auf 50.000 Euro. Zudem sollen Einkommensteuer und Kindergeld ab 2027 steigen.

Steuerreform 2026: Höhere Vorsteuer-Grenze und neue Freibeträge geplant
Ein Schreibtisch in einem kleinen Büro mit einem Taschenrechner und Finanzunterlagen bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesfinanzministerium plant im Rahmen einer umfassenden Steuerreform eine deutliche Anhebung der Umsatzgrenze für die Vorsteuerpauschalierung. Ein entsprechender Referentenentwurf sieht vor, die Grenze gemäß § 23a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ab dem 1. Januar 2026 auf 50.000 Euro anzuheben.

Die Neuregelung zielt darauf ab, bürokratische Hürden für kleinere Unternehmen und Selbstständige abzubauen, indem die pauschale Ermittlung der Vorsteuerbeträge für einen größeren Kreis von Steuerpflichtigen zugänglich gemacht wird.

Widerstand gegen Kassenpflicht bei Nebentätigkeiten

Neben den Entlastungen enthält das Gesetzespaket auch Verschärfungen bei der Dokumentationspflicht. So ist eine Kassenpflicht ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro vorgesehen. Gegen diese Pläne regt sich Widerstand aus der Apothekerbranche. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) kritisierte das Vorhaben und forderte eine Ausnahmeregelung oder eine Bagatellgrenze.

Die Interessenvertretung sieht die Anknüpfung an den Gesamtumsatz kritisch, sofern dabei kein Bezug zum tatsächlichen Bargeldverkehr hergestellt wird. Dies könne insbesondere Apotheken treffen, die Nebentätigkeiten ausüben. Die Abda argumentiert, dass die geplante Regelung in ihrer jetzigen Form die betriebliche Realität nicht ausreichend berücksichtige.

Zeitplan und Anpassungen bei Freibeträgen

Der überarbeitete Entwurf der Steuerreform soll nach aktuellen Planungen des Finanzministeriums am 2. September im Bundeskabinett beschlossen werden. Im Vergleich zu früheren Überlegungen wurden einige Punkte modifiziert.

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So bleibt der Vereins-Freibetrag entgegen einer ursprünglich geplanten Absenkung auf 1.000 Euro nun bei 5.000 Euro bestehen. Auch bei den Belegschaftsrabatten wurde eine geplante Streichung zurückgenommen; diese bleiben bei 1.080 Euro.

Für Besserverdienende sieht der Entwurf Anpassungen bei der sogenannten Reichensteuer vor. Diese soll künftig bei 45 Prozent ab einem Einkommen von 250.000 Euro und bei 47 Prozent ab 280.000 Euro liegen.

Langfristige Entlastungen bei Einkommensteuer und Kindergeld

Die Reform umfasst zudem weitreichende Änderungen im Bereich der Einkommensteuer, die primär ab dem Jahr 2027 wirksam werden sollen. Das Finanzministerium kalkuliert mit einer Nettoentlastung von 7 Milliarden Euro für das Jahr 2028, während die Bruttoentlastung auf 10 Milliarden Euro beziffert wird.

Zu den wesentlichen Eckpunkten gehören:

  • Kindergeld: Eine Anhebung auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028.
  • Grundfreibetrag: Ein Anstieg auf 12.900 Euro bis zum Jahr 2028.
  • Spitzensteuersatz: Der Satz von 42 Prozent soll im Jahr 2027 ab einem Einkommen von 70.601 Euro greifen (für 2028 wird ein Wert von 70.600 Euro genannt).
  • Pauschbeträge: Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll im Jahr 2027 auf 1.430 Euro steigen.
  • Handwerkerbonus: Dieser soll hingegen auf 900 Euro sinken.
  • Minijobs: Die Pauschalsteuer für Minijobs soll auf 5 Prozent angehoben werden.
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Kritik am Umfang der Entlastungen

Trotz der geplanten Milliarden-Entlastungen stoßen die Pläne auf Skepsis bei Wirtschaftsforschern. Experten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) kritisierten, dass der Entwurf nicht ausreiche, um die kalte Progression vollständig auszugleichen.

Nach Einschätzung der Ökonomen wäre hierfür ein Entlastungsvolumen von insgesamt 15 Milliarden Euro notwendig gewesen, um die inflationsbedingte Mehrbelastung der Steuerzahler effektiv zu neutralisieren.

Während das Kabinett die Entscheidung für Anfang September vorbereitet, bleibt abzuwarten, inwieweit die Forderungen von Branchenverbänden wie der Abda im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Berücksichtigung finden werden.

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