Stiftungen, Staat

Stiftungen: 77 Prozent trauen ihnen mehr als dem Staat

Veröffentlicht am: 12.06.2026 um 06:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Studie belegt massiven Vermögenszuwachs bei Schweizer Family Offices. SteuerplĂ€ne treiben Überlegungen zu Auslandsverlagerungen an.

Schweizer Family Offices: Vermögen steigt auf 785 Milliarden Franken
Abstrakte Darstellung von Vermögenstransfer und -schutz durch ineinandergreifende geometrische Formen vor einem unscharfen Finanzviertel bei DĂ€mmerung. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Das verwaltete Vermögen von Single Family Offices in der Schweiz ist innerhalb von zwei Jahren um fast ein Drittel auf 785 Milliarden Franken gestiegen. Das zeigt eine aktuelle Studie der UniversitÀt St. Gallen.

Die Erhebung vom 10. Juni 2026 dokumentiert einen Zuwachs von rund 30 Prozent seit 2023. Besonders spannend: Fast die HĂ€lfte der befragten Vermögensverwalter hat einen Umzug ins Ausland geprĂŒft, falls die Erbschaftssteuerinitiative angenommen wird. FĂŒnf Prozent haben diesen Schritt bereits vollzogen.

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Warum Stiftungen so attraktiv sind

Der Vermögenstransfer an die nĂ€chste Generation lĂ€uft auf Hochtouren. Stiftungsmodelle gelten dabei als ideale Lösung, um Werte zu sichern – vor allem vor dem Zugriff Dritter.

Der Clou: Das Stiftungsvermögen gehört rechtlich der Stiftung, nicht mehr dem Stifter. Das schĂŒtzt vor GlĂ€ubigern und verhindert die Zersplitterung des Nachlasses. Allerdings gibt es Fallstricke: Unentgeltliche Leistungen können bis zu vier Jahre lang angefochten werden, bei vorsĂ€tzlicher Benachteiligung sogar bis zu zehn Jahre.

Beim Pflichtteilsrecht gilt in Deutschland eine zehnjĂ€hrige Abschmelzungsfrist. Der Bundesgerichtshof hat jedoch klargestellt: Diese Frist beginnt erst, wenn der Stifter endgĂŒltig auf den Genuss des Vermögens verzichtet.

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Deutschland vs. Liechtenstein: Zwei Welten

Die Unterschiede zwischen den RechtsrĂ€umen sind gravierend. Deutsche Landesbehörden ĂŒben eine umfassende Kontrolle aus und verlangen weitreichende Offenlegung. Liechtenstein bietet dagegen weniger staatliche Aufsicht und oft kĂŒrzere Anfechtungsfristen.

Doch Vorsicht: Steuerliche Folgen wie die Wegzugsbesteuerung gelten auch bei grenzĂŒberschreitenden Modellen.

Klarheit durch aktuelle Urteile

Das Finanzgericht MĂŒnster sorgte im Juni 2026 fĂŒr Aufsehen. Es entschied, dass ein Nachsteuertatbestand bei Betriebsvermögen erst mit dem dinglichen Vollzug einer VerĂ€ußerung eintritt – nicht bereits mit dem Vertragsabschluss. Ein wichtiger Punkt fĂŒr alle, die Unternehmen ĂŒbertragen wollen.

Immer beliebter wird auch das Nießbrauchdepot. Dabei werden Wertpapiere ĂŒbertragen, der Schenker behĂ€lt sich aber lebenslange ErtrĂ€ge vor. Die Schenkungsteuer sinkt, weil der Kapitalwert des Nießbrauchs abgezogen wird. Bei mittleren sechsstelligen BetrĂ€gen können so mehrere zehntausend Euro gespart werden.

Politischer Gegenwind

Die steigende Bedeutung von Stiftungen ruft Kritiker auf den Plan. CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann wetterte am 10. Juni 2026 gegen die Verschonungsregeln fĂŒr Großvermögende. „Es darf kein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit geben“, so der Politiker. Er fordert die Abschaffung von Schlupflöchern bei milliardenschweren UnternehmensĂŒbertragungen.

Die Gesellschaft sieht das offenbar anders. Eine Forsa-Umfrage vom April 2026 zeigt: 77 Prozent der Befragten trauen Stiftungen einen verantwortungsvollen Umgang mit Mitteln zu. Beim Staat sind es nur 38 Prozent. Besonders die Generation unter 30 Jahren schĂ€tzt Stiftungen – zwei Drittel können sich vorstellen, selbst als Stifter aktiv zu werden.

Wenn es schieflÀuft

Dass Stiftungsmodelle keine Garantie fĂŒr Erfolg sind, zeigen aktuelle FĂ€lle. Die RAG-Stiftung geriet am 10. Juni 2026 ins Visier des Bundesrechnungshofes. Ihr Kapitalstock schrumpfte zwischen Ende 2021 und Mitte 2025 um 4,8 Milliarden Euro auf rund 16 Milliarden Euro. Schuld waren hohe Einzelrisiken bei Direktbeteiligungen – unter anderem Verluste mit der Signa-Gruppe.

In Liechtenstein konnte die Ingbe-Stiftung aus dem Umfeld der Familie Benko einen juristischen Teilerfolg verbuchen. Das Oberlandesgericht in Vaduz hob eine einstweilige VerfĂŒgung auf, die zuvor rund 50 Millionen Franken eingefroren hatte. Der Masseverwalter prĂŒft nun den Gang vor das Höchstgericht. Die Stiftung soll Vermögenswerte von bis zu 300 Millionen Euro umfassen.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

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