SturzunfÀlle, ArbeitsunfÀlle

SturzunfĂ€lle: 28 Prozent aller ArbeitsunfĂ€lle – Pflichtschulungen

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 16:42 Uhr, Redaktion boerse-global.de

StĂŒrze bleiben mit 28 Prozent die hĂ€ufigste Unfallursache. Neue Schulungspflichten und Förderungen werden oft nicht genutzt.

Arbeitssicherheit: Pflicht zur PrĂŒfung von PSA und Schulungen
Nahaufnahme einer Person in Arbeitshandschuhen, die eine Absturzsicherung und Kletterseile inspiziert. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Unternehmen mĂŒssen ihre SchutzausrĂŒstung regelmĂ€ĂŸig von Fachleuten prĂŒfen lassen. Aktuelle Schulungsangebote und Unfallzahlen zeigen: Die Qualifizierung von Sicherheitsbeauftragten ist dringender denn je.

Rechtliche Grundlagen: Wer darf prĂŒfen?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln fĂŒr Betriebssicherheit (TRBS 1203) schreiben die regelmĂ€ĂŸige PrĂŒfung von Arbeitsmitteln vor. FĂŒr die persönliche SchutzausrĂŒstung gegen Absturz (PSAgA) gelten zusĂ€tzliche Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Unternehmen mĂŒssen Personen benennen, die durch Ausbildung, Berufserfahrung und aktuelle TĂ€tigkeit die nötige Fachkompetenz mitbringen. Das Spektrum der prĂŒfpflichtigen Arbeitsmittel reicht von Leitern ĂŒber Regalanlagen bis zu Kranen und Flurförderzeugen.

Ausbildung: Was kostet die Qualifikation?

Mehrere BildungstrĂ€ger bieten spezialisierte Schulungen an. Der Anbieter AST zum Beispiel orientiert sich an TRBS 1203 und den DGUV-Vorschriften. Die Formate reichen von PrĂ€senzveranstaltungen ĂŒber E-Learning bis zu Blended-Learning.

Die Kosten variieren stark: Eine Grundqualifikation im Bereich „Basic“ gibt es ab etwa 600 Euro. Spezialisierte Kurse fĂŒr bestimmte Arbeitsmittel starten bei rund 900 Euro. Wer eine zusĂ€tzliche ISO-Zertifizierung anstrebt, muss mit bis zu 1.850 Euro rechnen.

Anzeige

Ob Leitern, Tritte oder PSAgA – die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter hĂ€ngt von einer rechtssicheren Dokumentation ab. Mit dieser kostenlosen Word-Vorlage erstellen Sie Ihre Betriebsanweisung in wenigen Minuten und schĂŒtzen Ihren Betrieb vor Bußgeldern. Rechtssichere Betriebsanweisung fĂŒr Leitern & Tritte in wenigen Minuten fertig

Unfallstatistik: StĂŒrze bleiben die grĂ¶ĂŸte Gefahr

Die Sozialversicherung fĂŒr Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) meldete fĂŒr 2025 einen RĂŒckgang der meldepflichtigen ArbeitsunfĂ€lle um 4,6 Prozent. Doch Sturz- und StolperunfĂ€lle machen mit 28 Prozent weiterhin den grĂ¶ĂŸten Anteil aus.

Die DGUV fordert daher regelmĂ€ĂŸige Sensibilisierungen der Belegschaft. Eine jĂ€hrliche Unterweisung vor Arbeitsbeginn ist Pflicht – nicht nur fĂŒr Bauberufe, sondern zunehmend auch fĂŒr Spezialbereiche wie Hochvolt-Systeme in der E-MobilitĂ€t oder Gasantriebe.

ErgĂ€nzende Maßnahmen: Erste Hilfe und Fördergelder

Neben der technischen PrĂŒfung empfehlen Berufsgenossenschaften eine kontinuierliche ÜberprĂŒfung der Erste-Hilfe-Organisation. Die BG ETEM betonte Mitte Juli 2026, dass eine gute Vorbereitung Leben retten kann. Die Kosten fĂŒr diese Ausbildungen ĂŒbernehmen oft die Berufsgenossenschaften. NotfallplĂ€ne und automatisierte Defibrillatoren (AED) sollten leicht zugĂ€nglich und regelmĂ€ĂŸig gewartet sein.

Anzeige

Die gesetzliche Unterweisungspflicht ist ein zentraler Baustein des Arbeitsschutzes, doch viele Unternehmen unterschĂ€tzen die Haftungsrisiken bei lĂŒckenhafter Dokumentation. Dieser kostenlose Ratgeber liefert Ihnen sofort einsetzbare Muster-Vorlagen, um Ihre Unterweisungen rechtssicher und effizient nachzuweisen. Unterweisungen rechtssicher dokumentieren – mit dieser kostenlosen Word-Vorlage in Minuten erledigt

Trotz der Bedeutung von Qualifizierungsmaßnahmen: Das 2024 eingefĂŒhrte Qualifizierungsgeld wurde bislang kaum genutzt. Ende 2025 hatten weniger als 400 BeschĂ€ftigte diese Förderung beantragt. Branchenvertreter fĂŒhren das auf den hohen bĂŒrokratischen Aufwand zurĂŒck.

FĂŒr Betriebe bleibt die Weiterbildung essenziell. Neue gesetzliche Anforderungen wie das NIS-2-Umsetzungsgesetz schreiben seit Dezember 2025 verbindliche Unterweisungspflichten fĂŒr GeschĂ€ftsleitung und Mitarbeitende in vielen Sektoren vor.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

de | wirtschaft | 69767474 |