Südkoreas Arbeitsschutzgesetz: Bis zu 5 Prozent Gewinnstrafe ab April 2027
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas südkoreanische Arbeitsministerium hat eine weitreichende Novellierung des nationalen Arbeitsschutzgesetzes bekannt gegeben. Wie aus Berichten vom 27. Oktober 2026 hervorgeht, sieht die Gesetzesänderung unter anderem drastische finanzielle Sanktionen bei wiederholten tödlichen Arbeitsunfällen vor.
Verstößt ein Unternehmen gegen elementare Sicherheitsvorschriften und kommt es innerhalb eines Jahres zu drei oder mehr Todesfällen, droht ab dem Inkrafttreten der Regelung am 28. April 2027 eine Geldbuße in Höhe von bis zu 5 Prozent des dreijährigen Durchschnitts des jeweiligen Betriebsgewinns.
Gewinnabhängige Strafen und Entzug von Gewerberegistrierungen
Die Neuregelung zielt darauf ab, die finanzielle Verantwortung der Unternehmensführung bei schweren Sicherheitsmängeln massiv zu erhöhen. Weist ein Betrieb keinen durchschnittlichen Betriebsgewinn auf oder fällt der errechnete Betrag von 5 Prozent darunter aus, beläuft sich das Bußgeld auf bis zu 3 Milliarden Won.
Die durch die Strafen generierten Einnahmen verbleiben nach Angaben des Arbeitsministeriums nicht im allgemeinen Staatshaushalt, sondern fließen zweckgebunden in den Fonds für die Arbeitsunfallversicherung.
Über rein monetäre Sanktionen hinaus erweitert die Novelle das behördliche Instrumentarium bei schweren Verfehlungen. So wird das Ministerium künftig ermächtigt, die Löschung oder den Widerruf der gewerblichen Registrierung von betroffenen Unternehmen zu beantragen.
Bauprojekte erhalten zudem eine Anpassung an klimatische Extrembedingungen: Hitzewellen sowie Kältewellen werden formell als rechtmäßige Gründe anerkannt, um Fristverlängerungen bei Bauvorhaben zu gewähren.
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Erweiterte Rechte zur Arbeitsniederlegung und Ministerbefugnisse
Ein weiterer Kernpunkt der Gesetzesänderung ist die Stärkung von Schutzrechten direkt am Arbeitsplatz. Ab dem 28. April 2027 erhalten Beschäftigte, deren Vertreter sowie ehrenamtliche Sicherheitsinspektoren weitreichende Befugnisse zur Arbeitsunterbrechung.
Besteht eine unmittelbare Gefahr oder die Besorgnis eines Unfalls, sind die Betroffenen berechtigt, die Arbeit niederzulegen. Für Subunternehmer wird zudem das Recht verankert, einen solchen Arbeitsstopp direkt gegenüber dem jeweiligen Hauptauftragnehmer einzufordern.
Flankierend dazu werden die Kontroll- und Eingriffsrechte der Exekutive ausgeweitet. Der Arbeitsminister erhält die Befugnis, offizielle Arbeitsstopps anzuordnen, wenn bei verunglückten Arbeitskräften Bewusstlosigkeit vorliegt oder der Lebenszustand unklar ist.
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Neue Ausschüsse und Pflichten für Sicherheitsbudgets
Die Novelle sieht eine zeitlich gestaffelte Einführung weiterer Präventionsmechanismen vor. Bereits ab dem 28. Januar 2027 soll ein Sicherer-Arbeitsplatz-Ausschuss eingerichtet werden, der sich aus maximal 20 Mitgliedern zusammensetzt und unter dem Vorsitz des Arbeitsministers tagt. Zeitgleich wird ein Belohnungssystem für das Melden betrieblicher Gefahren implementiert, um Risiken frühzeitig aufzudecken.
Zusätzlich verschärft Südkoreas Arbeitsministerium die finanziellen Nachweispflichten im Bereich der Arbeitssicherheit. Die Verpflichtung zur Bereitstellung expliziter Sicherheitsbudgets sowie zur detaillierten Rechnungslegung über Kosten für das Sicherheits- und Gesundheitsmanagement wird ausgeweitet. Dieser Schritt greift für die Baubranche ab dem 28. April 2027 und tritt für alle weiteren Wirtschaftssektoren zum 28. Oktober 2027 in Kraft.
