Tabaksteuergesetz, Formfehler

Tabaksteuergesetz: Formfehler lässt E-Liquids bis Jahresende ohne klaren Tarif

Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 00:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Ministerium wendet vorerst die bisherigen Sätze an; Juristen bezweifeln die Rechtmäßigkeit der Zollanweisung.
Die minimalistische, graue Fassade eines Regierungsgebäudes in Berlin unter einem bewölkten Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Ein Formfehler bei der Veröffentlichung des novellierten Tabaksteuergesetzes hat im Bundesfinanzministerium und in der Tabakbranche für erhebliche Unruhe gesorgt. Am 20. Oktober 2026 wurde das Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes im Bundesgesetzblatt unter der Nummer 309 verkündet.

Statt des ursprünglich erst für den 1. Januar 2027 vorgesehenen Termins trat die Neuregelung laut dem Gesetzestext bereits am 21. Oktober 2026, einen Tag nach der Veröffentlichung, in Kraft und ersetzte das bisherige Gesetz vollständig. Das Ministerium sprach in diesem Zusammenhang von einem technischen Fehler bezüglich des Inkrafttretensdatums.

Fehlende Tarifregelung fĂĽr die verbleibenden Monate des Jahres 2026

Durch das vorzeitige Inkrafttreten entstand eine Lücke im Gesetzeswerk: Für E-Liquids enthält das novellierte Gesetz ausschließlich Steuersätze ab dem Jahr 2027. Diese sehen 0,38 €/ml ab Januar 2027 vor, gefolgt von 0,40 €/ml ab 2028, 0,42 €/ml ab 2029 sowie 0,44 €/ml ab 2030. Für die verbleibende Zeit bis zum Jahresende 2026 nennt der Gesetzestext keinen Steuersatz.

Rechtswissenschaftler wiesen darauf hin, dass der neue Paragraf fĂĽr die Zeit bis zum 31. Dezember 2026 keinen Tarif vorsehe und dem Wortlaut nach bis zum Jahresende keine Tabaksteuer auf Liquids anfalle.

Dustin Dahlmann vom Bündnis für Tabakfreien Genuss erklärte, Liquids seien nach dem Wortlaut steuerfrei; das Finanzministerium habe Chaos verursacht und müsse dieses umgehend bereinigen. Jan Mücke vom BVTE sprach von einer wochenlangen Grauzone und dem Ergebnis einer handwerklich schlecht arbeitenden Bundesregierung.

Dem Wortlaut nach entfällt die bisherige Tabaksteuer von 3,20 Euro je 10-Milliliter-Fläschchen für neu zu versteuernde Ware, während bereits versteuerte Bestände nicht billiger werden. Branchenvertreter gaben zu bedenken, dass ein steuerfreier Verkauf kaum praktikabel sei, da die Ware mit vorfinanzierten alten Steuerzeichen in Geschäften und Lagern liege.

Ministerium setzt auf Weitergeltung alter Sätze und Verwaltungsverfahren

Das Bundesfinanzministerium widersprach den Darstellungen einer Steuerfreiheit. Ein Sprecher des Hauses betonte, der Wille des Gesetzgebers sei klar und man wende weiter die alten Steuersätze an.

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Seit dem 21. Oktober gilt das novellierte Tabaksteuergesetz dem Wortlaut nach — doch für Liquids nennt es bis zum 31. Dezember 2026 keinen Steuersatz, während das Ministerium weiter die alten Sätze anwendet. Wer jetzt Lager und Steuerzeichen bewegt, braucht einen klaren Ablauf statt Vermutungen. Der kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen in 3 Schritten, wie Sie Bestände bewerten, Zoll-Schreiben dokumentieren und bis zur Berichtigung handlungsfähig bleiben. Kostenlosen Praxis-Leitfaden jetzt anfordern

Bereits am 20. Oktober 2026 teilte das Ministerium den Branchenverbänden schriftlich mit, dass die bisherigen Steuersätze bis zum 31. Dezember 2026 unverändert gelten sollten, was für E-Zigaretten-Liquids weiterhin 32 Cent je Milliliter bedeutet.

Zudem wurde die Generalzolldirektion informiert; die Zollbehörden sollen das neue Gesetz vorerst nicht anwenden und die Tabakfirmen weiter beliefern lassen.

Gleichzeitig stieß das Ministerium ein Berichtigungsverfahren nach Paragraf 61 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien an, das bei Druckfehlern und offenbaren Unrichtigkeiten die Zustimmung von Bundestags- und Bundesratspräsident vorsieht. Laut Berichten stand der Fehler bereits im Referentenentwurf vom Juni 2026.

Kritik der Verbände und offene verfassungsrechtliche Fragen

Juristen halten die Weisung an den Zoll, ein in Kraft getretenes Gesetz schlicht nicht anzuwenden, für unzulässig und betonen, eine Korrektur könne nur durch den Gesetzgeber erfolgen. Der Bundestag tagt wegen der Herbstpause allerdings erst wieder am 2. November 2026, und auch eine Befassung des Bundesrates wäre frühestens in einigen Wochen möglich.

Der Branchenverband VdeH bezeichnete den Vorgang als Armutszeugnis sowie handwerkliche Unprofessionalität und sah die Rechtsgrundlage für das Ministeriumsschreiben als unklar an.

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Verbandsvertreter Horst Winkler hielt fest, dass bis zum Jahresende alles beim Alten bleibe, kritisierte die Vorgänge jedoch ebenso wie Maximilian van Ackeren vom VdR als Dilettantismus. Der VdeH forderte eine zügige Klärung und riet Unternehmen ausdrücklich davon ab, Liquids nun ohne Tabaksteuer anzubieten.

Finanziell steht für die Bundeskasse viel auf dem Spiel: Das Finanzministerium erwartet durch die Steueranhebung über die nächsten vier Jahre mehr als 12 Mrd. € Steuereinnahmen, während bei E-Liquids bis zum Jahresende Einnahmeausfälle in Millionenhöhe drohen.

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