Tachograph-Pflicht, Regeln

Tachograph-Pflicht: Neue Regeln für Transporter ab Juli

01.07.2026 - 08:32:40 | boerse-global.de

Ab Juli 2026 müssen leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit dem intelligenten Tachographen der zweiten Generation ausgerüstet sein.

Neue EU-Regeln für Transporter: Smart Tachograph 2 wird Pflicht
Tachograph-Pflicht - Ein modernes Lkw-Armaturenbrett mit einem digitalen Tachographen, der Daten anzeigt, und Händen am Lenkrad. 01.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 1. Juli 2026 greifen EU-weit schärfere Regeln für leichte Nutzfahrzeuge. Betroffen sind Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr. Sie müssen dann mit dem intelligenten Tachographen der zweiten Generation ausgerüstet sein.

Smart Tachograph 2 wird Pflicht

Die digitale Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten wird zur Pflicht. Bisher galt die Regelung nur für schwere Lkw. Jetzt zieht die EU die Grenze nach unten. „Eine automatisierte Fernauslese reduziert den administrativen Aufwand enorm", erklärt Markus Schneider vom Technologieanbieter Samsara.

Branchendienstleister wie Geotab empfehlen zentrale Telematikplattformen. Jörg Schnermann, CEO des Compliance-Dienstleisters LapID, hat bereits spezielle Unterweisungsmodule eingeführt. Sie decken den digitalen Tachographen und die neuen Lenk- und Ruhezeiten ab.

Niederlande führen Lkw-Maut pro Kilometer ein

Parallel zur Tachographenpflicht starten die Niederlande eine kilometerabhängige Maut für Lkw ab 3,5 Tonnen. Die alte Eurovignette fällt weg. Erfasst wird die Strecke über eine OBU, die dauerhaft aktiviert sein muss. Ein separates Ticket-System für Einzelfahrten gibt es nicht.

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Die Mauteinnahmen fließen zurück in den Verkehrssektor – etwa ins Straßennetz und den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Elektro-Lkw zahlen zwar auch, aber zu deutlich geringeren Tarifen. In Deutschland bleibt die Mautbefreiung für E-Lkw dagegen bis Mitte 2031 bestehen. Die Andreas Schmid Group setzt bereits zwei Mercedes-Benz eActros 600 auf einer Langstrecke zwischen Bayern und Hessen ein.

EuGH-Urteil: Fahrzeit ist Arbeitszeit

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2025 bekommt jetzt praktische Relevanz: Fahrten vom Firmenstützpunkt zum ersten Einsatzort und zurück gelten als Arbeitszeit – sofern der Arbeitgeber die Modalitäten vorgibt. Besonders betroffen sind Branchen wie Bau, Montage oder Pflege.

Auch die Sanktionen verschärfen sich. Der gewerbliche Handel mit Flensburger Punkten wird ab Juli mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro belegt. Die Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide verlängert sich von drei auf sechs Monate. Ab dem 7. Juli müssen Neuwagen zudem bestimmte Assistenzsysteme serienmäßig haben.

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Steigende Kosten für die Logistik

Die Branche kämpft mit höheren Betriebskosten. In Deutschland läuft ein Tankrabatt aus – der Sprit wird rund 17 Cent pro Liter teurer. In den Niederlanden steigt der Mindestlohn auf 14,99 Euro pro Stunde.

Auch für Verbraucher bringt der Juli Neuerungen: Die Renten steigen um 4,24 Prozent. Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern unter 150 Euro Warenwert fällt eine Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie an. Flugtickets werden durch leicht sinkende Steuern etwas günstiger. Der Eintritt für den Kölner Dom steigt auf 12 Euro.

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