Europa, Polen

Baustelle wÀhrend Pauschalreise - volle Erstattung möglich

23.10.2025 - 13:21:40

Tagelanger BaulĂ€rm statt Pool-Idylle: Können Pauschalurlauber in dem Fall trotz Unterkunft und Verpflegung das gesamte Geld zurĂŒckverlangen? Der EuGH stĂ€rkt die Rechte von Reisenden.

Pauschalurlauber können nach einem Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) bei schweren MĂ€ngeln wĂ€hrend ihrer Reise trotz bestimmter erbrachter Leistungen den gesamten Preis zurĂŒckverlangen. Dies sei der Fall, wenn die MĂ€ngel so schwerwiegend seien, dass die Pauschalreise zwecklos werde und der Reisende kein Interesse mehr an ihr habe, teilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg mit.

Hintergrund war der Fall von zwei polnischen Urlaubern. Sie hatten einen All-inclusive-Aufenthalt in einem FĂŒnf-Sterne-Hotel in Albanien gebucht. Direkt am Tag nach ihrer Ankunft wurden sie von LĂ€rm geweckt, weil das Schwimmbecken ihres Hotels nach einer Behördenanordnung abgerissen werden musste. Die Abrissarbeiten dauerten vier Tage. Außerdem gab es lange Warteschlangen bei den Mahlzeiten, und das Snackangebot am Nachmittag fiel aus. In den letzten drei Tagen des Urlaubs begannen darĂŒber hinaus Bauarbeiten fĂŒr eine Erweiterung des Hotels.

Vor einem polnischen Gericht forderten die Reisenden daraufhin ihr Geld zurĂŒck und Schadenersatz. Das polnische Gericht wandte sich nach Luxemburg. Der EuGH stellte nun fest, dass eine vollstĂ€ndige Erstattung mit EU-Recht vereinbar sei. Nur ein Strafschadenersatz fĂŒr den Reiseveranstalter sei unzulĂ€ssig. 

Zudem bestehe kein Erstattungsanspruch, wenn ein Dritter fĂŒr die MĂ€ngel verantwortlich sei und diese weder vorhersehbar noch vermeidbar gewesen seien, so der EuGH. Das nationale Gericht mĂŒsse daher klĂ€ren, ob der Veranstalter oder der Hotelbetreiber ĂŒber das behördliche Verfahren, das zur Abriss-Entscheidung fĂŒhrte, informiert worden seien. In dem Fall könne der Veranstalter nicht von seiner Ersatzpflicht gegenĂŒber den Reisenden befreit werden. Den konkreten Fall muss jetzt das nationale Gericht in Polen bewerten.

@ dpa.de