Transparenz-Krise: Nur 3% trauen deutschen Behörden Offenheit zu
12.06.2026 - 21:36:32 | boerse-global.de
WÀhrend das Bundesverwaltungsgericht MedienhÀusern Grenzen aufzeigt, kritisieren EU-Juristen die mangelnde Transparenz der Kommission bei Impfstoffdeals. Parallel fordern Politiker ein grundlegendes Transparenzgesetz.
Bundesverwaltungsgericht weist Medienklage ab
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am Donnerstag die Klage eines Medienunternehmens gegen die Zeugnisverweigerung von BundesprÀsident Steinmeier abgewiesen (Az. 1 C 19.25). Das Haus wollte Steinmeier in einem Zivilprozess zur BAMF-Berichterstattung von 2018 als Zeugen laden. Der BundesprÀsident hatte die Aussage mit Verweis auf das Staatswohl verweigert.
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Die Leipziger Richter begrĂŒndeten: Dem Medienhaus fehle die Klagebefugnis. Die entsprechende Zivilprozessordnung schĂŒtze ausschlieĂlich öffentliche Interessen â nicht die von privaten Akteuren oder Medien. In einem Parallelverfahren (Az. 1 C 25.25) wies das Gericht zudem Klagen gegen die Aussageverweigerung von Angela Merkel und Horst Seehofer ab.
EuGH-Generalanwalt kritisiert Impfstoff-Deals
Auf europÀischer Ebene hagelt es Kritik an der Informationspolitik der EU-Kommission. Generalanwalt Athanasios Rantos stellte in seinen Schlussfolgerungen vom Donnerstag fest: Die Kommission gewÀhrte keinen ausreichenden Zugang zu den COVID-19-Impfstoffabkommen.
Konkret geht es um Anfragen aus dem Jahr 2021. Die Kommission schwĂ€rzte damals Namen von VerhandlungsfĂŒhrern und zentrale Klauseln. Laut Rantos konnte sie nicht belegen, dass die Offenlegung von Haftungsklauseln tatsĂ€chlich GeschĂ€ftsinteressen gefĂ€hrdet hĂ€tte. Damit verletzte sie ihre Pflicht zum breitmöglichen Dokumentenzugang.
Ruf nach Bundestransparenzgesetz wird lauter
Parallel zu den Gerichtsverfahren fordern Akteure in Berlin eine grundlegende Reform. Die Bundesbeauftragte fĂŒr Datenschutz und Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, verlangte anlĂ€sslich des 20-jĂ€hrigen IFG-JubilĂ€ums ein umfassendes Bundestransparenzgesetz. Sie betont: Die Informationsfreiheit mĂŒsse verfassungsrechtlich abgesichert werden.
Der Handlungsbedarf ist enorm: Nur drei Prozent der BĂŒrger bewerten Behörden als sehr transparent. 60 Prozent halten Verwaltungshandeln fĂŒr eher nicht oder gar nicht transparent.
Auch im Bundestag knirscht es. PrĂ€sidentin Julia Klöckner rĂŒgte die Regierung am Mittwoch wegen verspĂ€teter Antworten auf Abgeordnetenfragen. Besonders das Wirtschaftsministerium von Ministerin Reiche steht in der Kritik. Sie kĂŒndigte daraufhin straffere interne AblĂ€ufe an.
Landgericht MĂŒnchen: Google haftet fĂŒr KI-Inhalte
Eine richtungsweisende Entscheidung zur Verantwortlichkeit digitaler Informationsanbieter fĂ€llte das Landgericht MĂŒnchen I. Per einstweiliger VerfĂŒgung vom 28. Mai untersagte es Google, falsche Behauptungen ĂŒber zwei Verlage in KI-generierten SuchĂŒbersichten (AI Overviews) zu verbreiten (Az. 26 O 869/26).
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Das Gericht stellte klar: KI-generierte Zusammenfassungen sind eigene Inhalte des Anbieters â keine bloĂen Suchergebnisse. Google haftet damit als unmittelbarer Störer fĂŒr die Richtigkeit. Bei VerstöĂen drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.
Landespolitik: Aktenstreit in NRW und Vergleich in der Schweiz
Auch auf LĂ€nderebene bleibt die Herausgabe von Dokumenten brisant. Im Untersuchungsausschuss zum Fall Solingen lieferte NRW-Staatskanzleichef Nathanael Liminski am Donnerstag weitere Akten an den Landtag. Die Landesregierung betont die VollstĂ€ndigkeit. Der Verfassungsgerichtshof MĂŒnster entscheidet Ende Juni ĂŒber die Herausgabe von Chat-Kommunikation aus dem Fluchtministerium.
In der Schweiz beendeten die Basler Zeitung und die Wirtschaftskammer Baselland einen achtjÀhrigen Rechtsstreit durch Vergleich. Die Kammer erkannte die grundsÀtzliche ZulÀssigkeit kritischer Berichterstattung an. Der Verlag rÀumte ein, in spezifischen FÀllen Persönlichkeitsrechte verletzt zu haben.
