Trillerpfeife, Krankmeldung

Trillerpfeife und Krankmeldung: Zwei Kündigungen landen vor dem Arbeitsgericht

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 02:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Zwei Beschäftigte gewannen zunächst vor Gericht; der Verlag stellte eine Mitarbeiterin wieder ein und ging im zweiten Fall in Berufung.

Bundesanzeiger-Verlag: Kündigungen nach Streik beschäftigen Arbeitsgerichte
Ein leerer, modern gestalteter Büroflur mit Betonboden und neutralen Wänden in einer sachlichen, ruhigen Atmosphäre. Illustration mit AI erstellt.

Nach einem langwierigen Arbeitskampf sieht sich der Bundesanzeiger-Verlag mit juristischen Auseinandersetzungen um mehrere Kündigungen konfrontiert. Vor knapp zwei Jahren hatten Beschäftigte des Hauses über 100 Tage lang die Arbeit niedergelegt, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Im Anschluss an diese Streikbewegung sprach das Unternehmen Kündigungen gegen mehrere streikaktive Angestellte aus. Über die Hintergründe und den aktuellen Stand der arbeitsgerichtlichen Verfahren berichtete die Tageszeitung „junge Welt“ am 24. September 2026.

Arbeitsgerichte befassen sich mit Kündigungswelle

Die Entlassungen führten zu mehreren Verfahren vor dem Arbeitsgericht, bei denen es um die Rechtmäßigkeit der verhaltensbedingten Kündigungen geht. In einem Fall hatte der Verlag einer Beschäftigten wegen eines angeblichen Vorfalls mit einer Trillerpfeife gekündigt.

Die Mitarbeiterin zog dagegen vor Gericht und gewann die Auseinandersetzung in erster Instanz. Daraufhin entschied sich der Verlag dazu, die Berufung zurückzuziehen, und stellte die Angestellte wieder ein.

Anzeige

Der aktuelle Konflikt zeigt, wie schnell formale Details in arbeitsrechtlichen Dokumenten über den Erfolg vor Gericht entscheiden können. Dieser kostenlose Ratgeber hilft Ihnen, rechtssichere Arbeitsverträge zu erstellen und teure Bußgelder oder juristische Fehler zu vermeiden. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen entdecken

In einem weiteren Verfahren klagte ein Beschäftigter, dem die Verlagsleitung eine angeblich verspätete Krankmeldung zur Last gelegt hatte. Auch dieser Arbeitnehmer setzte sich zunächst vor der ersten Instanz durch. In diesem Fall gab der Verlag jedoch nicht nach und legte gegen das Urteil Berufung ein. Ein drittes Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den Kündigungen gegen Beteiligte des Arbeitskampfes steht derzeit noch aus.

Vorwurf gezielter Maßnahmen gegen Gewerkschaftsaktive

Die Vorgänge stoßen bei Arbeitnehmervertretern auf deutliche Kritik. Nach Einschätzung von Peter Trinogga verfolgt die Verlagsleitung das Ziel, aktive Streikende aus dem Betrieb zu drängen, um so künftige Arbeitskämpfe im Keim zu ersticken.

Trinogga warnte zugleich davor, dass die ungelösten Konfliktursachen, die bereits vor knapp zwei Jahren den über 100 Tage dauernden Streik ausgelöst hatten, weiterhin fortbestehen. Solange diese Differenzen nicht beigelegt werden, könnten sie erneut zu Streikmaßnahmen der Belegschaft führen.

Anzeige

Eine rechtssichere Organisation der Arbeitnehmerschaft ist die Basis für eine starke betriebliche Interessenvertretung. Dieser kostenlose Fahrplan bietet Ihnen eine fundierte Anleitung für den gesamten Ablauf – von der Vorbereitung bis zur erfolgreichen Durchführung. Kostenlosen Fahrplan für die Betriebsratswahl sichern

Der anhaltende Konflikt hinterließ auch bei den betrieblichen Interessenvertretungen deutliche Spuren. Im Frühjahr 2026 fand im Bundesanzeiger-Verlag eine Betriebsratswahl statt. Dabei konnte sich eine Gegenliste durchsetzen und die Wahl für sich entscheiden, was auf eine veränderte Stimmungslage und eine Neuausrichtung der betrieblichen Mitbestimmung innerhalb der Belegschaft hindeutet.

Ob die juristische Aufarbeitung der Kündigungen den Betriebsfrieden wiederherstellen kann oder neue Auseinandersetzungen folgen, hängt maßgeblich von den ausstehenden Entscheidungen der Arbeitsgerichte ab.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70179806 |