EinschÀtzung zu Asylverfahren in Drittstaaten soll bald fertig sein
14.05.2024 - 12:26:47"Hier gibt es völkerrechtliche Verpflichtungen, die wahrgenommen werden mĂŒssen", sagte der SVR-Vorsitzende Hans VorlĂ€nder am Dienstag in Berlin bei der Vorstellung des Jahresgutachtens des interdisziplinĂ€r besetzten Expertenrates.
Die LĂ€nder verlangen von der Bundesregierung Klarheit ĂŒber eine mögliche Verlagerung von Asylverfahren in Staaten auĂerhalb der EU. Nach ihren Beratungen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im MĂ€rz hatten die 16 LĂ€nderchefs die Ampel-Regierung aufgefordert, bei der nĂ€chsten Bund-LĂ€nder-Konferenz am 20. Juni dazu erste Ergebnisse vorzulegen. Er rechne mit einem baldigen Abschluss der vom Bundesinnenministerium dazu organisierten Beratungen, sagte VorlĂ€nder.
Die britische Regierung will Migranten, die irregulÀr einreisen, keine Gelegenheit mehr geben, einen Asylantrag zu stellen. Stattdessen sollen sie in einen Drittstaat wie Ruanda abgeschoben werden können. Ein Deal sieht vor, dass sie dann dort Asyl beantragen.
Ăber Migrationsfragen mĂŒsse in Zukunft sachlicher gesprochen werden, forderte VorlĂ€nder. Es sei falsch, wenn Politiker den Eindruck erweckten, mit MaĂnahmen wie effektiveren Grenzkontrollen oder neuen Abschieberegeln lieĂen sich groĂe VerĂ€nderungen bewirken. Er beobachte, dass hier "Erwartungsfallen aufgebaut werden". Der Beschluss zu einer Reform des Gemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystems sei ein guter Schritt. Denn neben den darin vorgesehenen beschleunigten Grenzverfahren sehe die Reform auch mehr SolidaritĂ€t zwischen den europĂ€ischen Staaten vor. Entscheidend sei nun, wie sie umgesetzt werde.
Nachfolgeregelung fĂŒr Ukraine-FlĂŒchtlinge fehlt
Eine rasche europaweite Lösung sollte aus Sicht des SVR - auch mit Blick auf die Europawahl am 9. Juni - fĂŒr die ukrainischen FlĂŒchtlinge gefunden werden. Die rund 4,3 Millionen Menschen waren zunĂ€chst ĂŒber eine EU-Richtlinie aufgenommen worden und mussten keinen Asylantrag stellen. Diese Richtlinie sieht allerdings nur einen vorĂŒbergehenden Aufenthalt vor. Die Bundesregierung sei auch deshalb gegen unterschiedliche nationale Regelungen, weil dies dazu fĂŒhren könnten, dass FlĂŒchtlinge dann in andere europĂ€ische Staaten weiterzögen, sagte SVR-Mitglied Winfried Kluth.
Sollten die rund 1,2 Millionen Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen seien, alle einen Asylantrag stellen, wĂŒrde dies zu einer starken Belastung des Bundesamtes fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (Bamf) fĂŒhren, fĂŒhrte er aus. Nicht alle ukrainischen GeflĂŒchteten könnten mit einem Schutzstatus rechnen, da immer auch berĂŒcksichtigt werde, ob es sichere Orte im Herkunftsland gibt.
Die Aufenthaltserlaubnisse von GeflĂŒchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten noch bis zum 4. MĂ€rz 2025.
Vier von zehn SchĂŒlern haben Migrationshintergrund
Bei der FachkrĂ€ftezuwanderung wĂŒrde Deutschland laut Gutachten besser vorankommen, wenn die Regelungen nicht so kompliziert und die Verwaltungen besser aufgestellt wĂ€ren. Der Expertenrat urteilt, das deutsche Erwerbsmigrationsrecht sei "mittlerweile so komplex, dass es kaum noch jemand versteht". Wenn Deutschland auslĂ€ndische ArbeitskrĂ€fte effektiv anwerben wolle, brauche es "mehr Mut zur Vereinfachung, um die geltenden Regelungen nach innen wie auĂen verstĂ€ndlich zu vermitteln".
Am 1. MĂ€rz waren zahlreiche Neuerungen in Kraft getreten, die von der Ampel-Koalition im Zuge der Reform des FachkrĂ€fteeinwanderungsgesetzes beschlossen worden waren. Menschen aus Staaten auĂerhalb der EuropĂ€ischen Union können kĂŒnftig in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben. Sie mĂŒssen keine in Deutschland anerkannte Ausbildung vorweisen.
In puncto Schulbildung stellten die Expertinnen und Experten fest, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund nach wie vor geringere Chancen haben als Gleichaltrige ohne Migrationsgeschichte. Bei den jungen Menschen der zweiten Zuwanderungsgeneration habe sich die Situation zwar in den vergangenen Jahren verbessert. FĂŒr neu zugewanderte Kinder und Jugendliche gelte dies aber nicht. Das hat nach EinschĂ€tzung des SVR auch mit den EinschrĂ€nkungen infolge der Corona-Pandemie zu tun - einer Zeit, wo es noch mehr als sonst auf die Möglichkeit der UnterstĂŒtzung durch die Eltern ankam und auf WohnverhĂ€ltnisse, die ein Lernen zu Hause ermöglichen.
Den Angaben zufolge konnten 2022 rund 61 Prozent der jungen Erwachsenen ohne Migrationshintergrund ein Fachabitur oder Abitur vorweisen und 56,8 Prozent derjenigen der zweiten und folgender Zuwanderungsgenerationen - ein Zuwachs von 4,9 beziehungsweise 7 Prozentpunkten gegenĂŒber 2018. Von jenen der ersten Zuwanderungsgeneration erreichten 2022 demnach weniger als vier von zehn Personen (37,9 Prozent) die Hochschulreife beziehungsweise ein Fachabitur. Von jenen mit einer Fluchtgeschichte gelang dies nur einem Drittel (33,3 Prozent). Die Quoten in diesen Gruppen gingen - anders als bei den in Deutschland Geborenen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte - sogar zurĂŒck. Im Vergleich zu 2018 war der Anteil im Jahr 2022 um 2,5 beziehungsweise 5,2 Prozentpunkte niedriger.

