Übernachtungssteuer: Bad Münstereifel verlangt ab 2027 fünf Prozent
Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 21:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Stadtrat von Bad Münstereifel hat am 19. Mai 2026 die Einführung einer Übernachtungssteuer beschlossen. Die neue Abgabe soll ab dem Jahr 2027 erhoben werden und betrifft sowohl klassische Hotelbetriebe als auch Campingplätze. In der lokalen Tourismusbranche stößt das Vorhaben auf massiven Widerstand, da die Betriebe eine Überbelastung der Gäste befürchten.
Struktur und finanzielle Details der Steuer
Die neue Steuerregelung sieht vor, dass bei Hotels und Ferienwohnungen künftig 5 Prozent auf die reinen Unterkunftskosten erhoben werden. Kosten für Verpflegung sind von dieser Bemessungsgrundlage ausgenommen. Für Übernachtungen auf Wohnmobil-, Camping- und Zeltplätzen wird eine Pauschale in Höhe von 2 Euro pro Übernachtung fällig.
Ein wesentlicher Kritikpunkt der Branche ist die Kumulation der Abgaben. In Bad Münstereifel besteht bereits eine Kurtaxe in Höhe von 3 Euro pro Person und Tag. Während die Einnahmen aus der Kurtaxe zweckgebunden in die touristische Infrastruktur fließen müssen, dient die neue Übernachtungssteuer primär der allgemeinen Haushaltssanierung der Stadt.
Berechnungen verdeutlichen die Belastung
Lokale Hoteliers verdeutlichen die Auswirkungen der neuen Steuer anhand konkreter Rechenbeispiele. Der Hotelier Starkel beziffert die künftige Gesamtabgabenlast auf rund 10,5 Prozent des Umsatzes. Für das Boutique Hotel Marielle bedeute dies eine Belastung von etwa 8 Prozent, was pro Suite einen Betrag zwischen 30 und 40 Euro ausmachen könne.
Der Rat hat die Einführung einer Übernachtungssteuer ab 2027 beschlossen: fünf Prozent auf die reinen Unterkunftskosten, zusätzlich zur bestehenden Kurtaxe von drei Euro pro Person und Tag. Für Betriebe stellt sich damit die Frage, wie sich die kumulierte Abgabenlast pro Gast und pro Zimmer sauber berechnen lässt. Der kostenlose Leitfaden zeigt, wie Sie kommunale Satzungen prüfen, die Belastung durchrechnen und sich gegen fehlerhafte Bescheide wehren. Kostenlosen Leitfaden zur Übernachtungssteuer anfordern
Ein weiteres Beispiel der Branche verdeutlicht die Belastung pro Gast: Bei einer beispielhaften Berechnung durch den Hotelier Zinken entfallen auf eine Übernachtung 6,75 Euro an Übernachtungssteuer sowie 6 Euro an Kurtaxe. Dies summiere sich auf eine Gesamtabgabe von 12,75 Euro, die direkt an die Stadt abgeführt werden müsse.
Entsetzen beim Branchenverband und Ausnahmeregelungen
Der Branchenverband Dehoga Nordrhein reagierte mit Unverständnis auf den Ratsbeschluss. Der Geschäftsführer des Verbandes, Becker, zeigte sich über die Entscheidung entsetzt und bezeichnete die geplante Abgabe als eine Form moderner Wegelagerei. Die Hoteliers der Stadt kritisieren zudem, dass die Steuer die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts gefährde.
Trotz der allgemeinen Einführung sieht die Satzung der Stadt Bad Münstereifel bestimmte Befreiungen vor. Von der Übernachtungssteuer ausgenommen sind Aufenthalte im Rahmen einer schulischen Berufsausbildung sowie Klassenfahrten.
Camping- und Wohnmobilplätze trifft es pauschal: zwei Euro pro Übernachtung, dazu die Kurtaxe — bei einer Beispielrechnung aus der Branche summiert sich das auf 12,75 Euro pro Gast und Nacht. Wer seinen Standort gegen günstigere Nachbarkommunen verteidigen will, braucht belastbare Zahlen statt Bauchgefühl. Der Leitfaden liefert die Berechnungshilfe für die Abgabenlast pro Gast und ein Muster für den Widerspruch gegen Steuerbescheide. Berechnungshilfe und Muster-Widerspruch sichern
Ebenfalls befreit sind Personen, die im Rahmen der Obdachlosenunterbringung untergebracht werden, sowie Personen, die bereits der Zweitwohnungssteuerpflicht unterliegen. Zudem endet die Steuerpflicht mit Beginn des vierten Beherbergungsmonats.
Die Stadtverwaltung verteidigte den Beschluss und verwies auf einen Informationsaustausch mit anderen Kommunen wie Cuxhaven. Nach Angaben der Stadt habe keine der befragten Kommunen einen Rückgang der Übernachtungszahlen nach Einführung einer vergleichbaren Steuer bestätigen können.
