Überstunden: Koalition plant Steuerbefreiung bis 25 Prozent
01.07.2026 - 11:51:22 | boerse-global.de
Während der Koalitionsausschuss am heutigen Mittwoch über Reformen am Arbeitsmarkt berät, konkretisieren Experten und Gerichtsurteile die bestehenden Pflichten.
Wann Arbeitgeber Überstunden anordnen dürfen
Eine Verpflichtung zur Mehrarbeit besteht nur, wenn der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung das explizit regelt. Darauf weist Ingo Kleinhenz von der Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Ohne eine solche Grundlage darf der Chef nur in unvorhersehbaren betrieblichen Notlagen Überstunden verlangen.
Zudem braucht es in Betrieben mit Betriebsrat dessen Zustimmung. Beschäftigte haben das Recht, Mehrarbeit abzulehnen, wenn sie gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt. Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei zehn Stunden, die Ruhezeit danach bei mindestens elf Stunden.
Vergütung und Ausschlussfristen
Überstunden werden nur bezahlt, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet, geduldet oder gebilligt hat. In der Praxis sind Ausschlussfristen von oft drei Monaten üblich – innerhalb dieser Zeit müssen Ansprüche geltend gemacht werden. Kathrin Schulze Zumkley betont: Eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeit ist entscheidend.
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Pauschale Abgeltungsklauseln im Arbeitsvertrag sind nur wirksam, wenn sie eine konkrete Obergrenze enthalten – etwa die Abgeltung von bis zu zehn Prozent der vertraglichen Arbeitszeit. Eine Besonderheit gilt für Gutverdiener: Wer mehr als 8.450 Euro brutto im Monat verdient, hat in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf Extra-Vergütung für Mehrarbeit.
Politische Pläne: Steuerfreiheit für Überstunden?
Der Koalitionsausschuss berät heute über eine Steuerreform mit Entlastungen zwischen 10 und 25 Milliarden Euro. Ein Vorschlag: Überstundenzuschläge bis 25 Prozent des Grundlohns sollen steuerfrei bleiben – aber nur, wenn sie über die Vollzeit hinaus geleistet werden.
Daten des Portals kununu vom gestrigen Dienstag zeigen die ungleiche Verteilung. Eine Pflegekraft würde demnach nur etwa 24 Euro pro Jahr sparen, ein Elektroniker 66 Euro, eine Softwareentwicklerin 102 Euro. Kritiker weisen darauf hin, dass Teilzeitkräfte – immerhin 29 Prozent der Erwerbstätigen – von den Plänen gar nicht profitieren.
Streitpunkt: Wochenarbeitszeit und Zeiterfassung
Ein weiterer Knackpunkt im Koalitionsausschuss: die wöchentliche Höchstarbeitszeit und die elektronische Zeiterfassung. Zwar sind Arbeitgeber bereits durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 2022 verpflichtet, Beginn, Ende und Pausen der Arbeitszeit zu erfassen. Eine gesetzliche Konkretisierung steht aber noch aus. Bundesministerin Bas kündigte für Juni einen entsprechenden Gesetzesentwurf an.
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Fahrzeiten zählen als Arbeitszeit
Der EuGH stärkte bereits am 9. Oktober 2025 die Rechte von Außendienstlern, Handwerkern und Pflegekräften. Fahrten vom Stützpunkt zum ersten Einsatzort und zurück mit einem Firmenfahrzeug sind Arbeitszeit – vorausgesetzt, der Arbeitgeber organisiert die Fahrt und die Beschäftigten können währenddessen nicht frei über ihre Zeit verfügen. Das unterscheidet diese Fahrten vom privaten Arbeitsweg und hat direkte Auswirkungen auf die Berechnung der täglichen Gesamtarbeitszeit und möglicher Überstunden.
