Orban, Geld

Orban will Geld von EU fĂŒr seine Anti-Migranten-Politik

30.08.2024 - 18:35:13

Ungarns rechtspopulistischer MinisterprĂ€sident Viktor Orban will die EuropĂ€ische Union fĂŒr die aus seiner Sicht erfolgreiche Abwehr von FlĂŒchtlingen zur Kasse bitten.

Das geht aus einer von Orban unterschriebenen Verordnung hervor, die im Ungarischen Gesetzblatt erschienen ist.

Darin heißt es, Ungarn habe seit dem Jahr 2015 fĂŒr den Schutz der EU-Außen- und Schengen-Grenzen rund zwei Milliarden Euro ausgegeben. Die EU schulde Ungarn dieses Geld. Deswegen seien die "zustĂ€ndigen EntscheidungstrĂ€ger" angewiesen zu prĂŒfen, ob man diese Summe gegen das Zwangsgeld aufrechnen könne, zu dem der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) Ungarn im Juni dieses Jahres wegen dessen Asylpolitik verurteilt hat. Wie Ungarn diesen Plan konkret durchsetzen will, blieb zunĂ€chst unklar.

Im Sommer 2015 hatte Ungarn inmitten der FlĂŒchtlingskrise Stacheldraht-ZĂ€une an seinen Grenzen zu Serbien und Kroatien errichtet. Dadurch kamen nur noch wenige irregulĂ€re Migranten ĂŒber die Balkan-Route in das Land.

Der EuGH hatte am 13. Juni entschieden, dass Ungarn 200 Millionen Euro sowie ein tĂ€gliches Zwangsgeld von einer Million Euro fĂŒr jeden Tag des Verzugs zahlen mĂŒsse, weil das Land höchstrichterliche Entscheidungen zum Asylsystem nicht umgesetzt habe. Ungarn habe EU-VertrĂ€ge verletzt, weil es die Anwendung einer gemeinsamen Politik der Union bewusst umgehe. Das stelle eine ganz neue und außergewöhnlich schwere Verletzung des EU-Rechts dar, hieß es damals aus Luxemburg.

Ein erstes Urteil des EuGH zur ungarischen FlĂŒchtlingspolitik hatte es bereits 2020 gegeben. Dabei ging es unter anderem um Verfahren in den mittlerweile geschlossenen Transitlagern an der Grenze zu Serbien. SpĂ€ter kippte das Gericht die ungarische Regelung, der zufolge Schutzsuchende erst ein Vorverfahren in ungarischen Botschaften durchlaufen mĂŒssen, bevor sie gegebenenfalls nach Ungarn einreisen durften, um dort Asyl zu beantragen. Diese Praxis gilt in Ungarn weiterhin.

@ dpa.de