Gesetzentwurf, Bund

Gesetzentwurf da: Bund will AuftrÀge an Tariftreue koppeln

22.07.2025 - 11:05:33 | dpa.de

Unternehmen sollen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kĂŒnftig bei AuftrĂ€gen des Bundes nach Tarif bezahlen mĂŒssen.

Laut einem neuen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin BĂ€rbel Bas (SPD) sollen sie "tarifvertragliche Arbeitsbedingungen" gewĂ€hren mĂŒssen, wie es in dem Referentenentwurf fĂŒr ein Tariftreuegesetz heißt. Dieser liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Über ein solches Gesetz wird seit Jahrzehnten diskutiert. Auch die Ampel-Regierung hatte sich ein Tariftreuegesetz vorgenommen, aber vor allem wegen Vorbehalten bei der FDP nicht verwirklicht. In den BundeslĂ€ndern gibt es entsprechende Regelungen seit LĂ€ngerem.

"Anreiz fĂŒr mehr Tarifbindung"

Bas sagte in Berlin: "Damit noch mehr BeschĂ€ftigte von TarifvertrĂ€gen profitieren, senden wir mit dem Bundestariftreuegesetz ein starkes Signal: AuftrĂ€ge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, wenn sie tarifliche Standards gewĂ€hrleisten." Die SPD-Politikerin sprach von einem "Anreiz fĂŒr mehr Tarifbindung".

Bas erinnerte an das Sondervermögen Infrastruktur. "FĂŒr die Modernisierung von BrĂŒcken, KrankenhĂ€usern, Schulbauten werden dann viele öffentliche AuftrĂ€ge vergeben." Dabei sei nun klar: "Lohn-Dumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor."

Regierungsbeschluss fĂŒr Sommer geplant

Das Tariftreuegesetz, das Bas' Ressort gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) verantwortet, soll im August im Kabinett und im Laufe des Jahres im Bundestag verabschiedet werden, wie es hieß.

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