Urlaub und Arbeit: 64,8% mit Kündigungsplänen bei Erreichbarkeitszwang
Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 11:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Eine aktuelle Untersuchung im Auftrag der Jobplattform Indeed verdeutlicht den engen Zusammenhang zwischen der Erreichbarkeit in der schulfreien Zeit und der Mitarbeiterfluktuation. Laut einer am 1. August 2026 veröffentlichten Umfrage des Marktforschungsinstituts Appinio hegen insbesondere jene Beschäftigte verstärkt Kündigungsabsichten, die auch während ihrer Erholungstage berufliche Aufgaben wahrnehmen.
Erhebliches Kündigungsrisiko durch mangelnde Erholung
Die Ergebnisse der Erhebung, für die 1.000 Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren befragt wurden, zeichnen ein deutliches Bild der aktuellen Arbeitssituation. Während grundsätzlich mehr als ein Drittel der Befragten während der Urlaubszeit über einen Jobwechsel nachdenkt, steigt dieser Anteil bei denjenigen, die im Urlaub arbeiten, massiv an. In dieser Gruppe gaben 64,8 % an, sich mit dem Gedanken an eine berufliche Neuorientierung zu tragen.
Dabei ist die Arbeit in der Freizeit für die Mehrheit bereits Realität: 61,6 % der Studienteilnehmer gaben an, im Urlaub zu arbeiten. Dass dies selten auf freiwilliger Basis geschieht, unterstreicht der Befund, dass lediglich 13,2 % der Betroffenen diese Tätigkeit gerne ausüben. Die Umfrage, an der jeweils 500 Männer und 500 Frauen teilnahmen, zeigt zudem, dass viele Beschäftigte bereits konkrete Schritte eingeleitet haben. So erklärten 11,3 % der Befragten, bereits eine neue Stelle gefunden zu haben, während 15,9 % zum Zeitpunkt der Befragung bereits Bewerbungen versendet hatten.
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Rechtliche Rahmenbedingungen zur Erreichbarkeit
Parallel zu den Studienergebnissen weisen Rechtsexperten auf die juristische Lage hin, die den Schutz der Erholungszeit betont. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht stellte Ende Juli klar, dass für Arbeitnehmer während des Urlaubs grundsätzlich keine Pflicht zur Erreichbarkeit besteht. Wer dienstliche E-Mails während der Abwesenheit ignoriere, müsse keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten.
Demnach gibt es auch keine Verpflichtung für Beschäftigte, ihre private Mobilfunknummer für berufliche Zwecke zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen von der strikten Nichterreichbarkeit seien lediglich in extremen Notfällen zulässig, etwa wenn die Anwesenheit oder der Rat eines Mitarbeiters zwingend erforderlich ist, um den Ruin des Unternehmens abzuwenden. Sollte ein Arbeitgeber unter solchen engen Voraussetzungen einen Urlaubsabbruch fordern, müsse dieser zudem sämtliche anfallenden Storno- und Umbuchungskosten tragen.
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Strategien für Unternehmen und Führungskräfte
Angesichts der hohen Wechselbereitschaft bei überlasteten Mitarbeitern rücken präventive Maßnahmen in den Fokus der Personalpolitik. Indeed-Expertin Stefanie Bickert betonte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit klarer betrieblicher Strukturen. Sie empfahl Unternehmen die Einführung verbindlicher Vertretungsregelungen, um die Last während der Abwesenheit einzelner Teammitglieder zu verteilen.
Darüber hinaus sei die Etablierung einer Unternehmenskultur entscheidend, in der explizit keine Erreichbarkeitspflicht besteht. Solche Maßnahmen dienen nicht nur dem Gesundheitsschutz der Angestellten, sondern sind laut den vorliegenden Daten auch ein wesentlicher Faktor für die langfristige Mitarbeiterbindung. Wenn die Grenze zwischen Arbeitszeit und Erholung verschwimme, steige die Gefahr, qualifiziertes Personal an den Wettbewerb zu verlieren.
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