Urlaubsgeld, BeschÀftigten

Urlaubsgeld: Nur 44 Prozent der BeschÀftigten erhalten Zahlung

17.06.2026 - 00:10:44 | boerse-global.de

Bundesarbeitsgericht prĂ€zisiert Urlaubsregeln fĂŒr Altersteilzeit im Blockmodell und bestĂ€tigt fehlende AnsprĂŒche in der Freistellungsphase.

BAG-Urteil: Kein Urlaubsanspruch in der Freistellungsphase
Urlaubsgeld - Ein Kalender mit hervorgehobenen Daten neben einer Sanduhr, die Zeitmanagement und rechtliche Fristen symbolisiert. 17.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Arbeitnehmer im Blockmodell haben nach Beendigung des ArbeitsverhÀltnisses keinen Anspruch auf Abgeltung von Urlaub aus der Freistellungsphase.

Die BegrĂŒndung der Richter: In der Freistellungsphase entsteht mangels Arbeitspflicht kein gesetzlicher Urlaubsanspruch. Ein Urteil vom September 2019 stellte bereits klar: Wechselt ein Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres von der Arbeits- in die Freistellungsphase, muss der Urlaubsanspruch nach Zeitabschnitten berechnet werden.

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Diese Regelung gilt auch fĂŒr vertraglichen Mehrurlaub – sofern keine abweichenden einzelvertraglichen Vereinbarungen existieren. In einem konkreten Fall war ein Arbeitnehmer bis Ende MĂ€rz 2016 in der Arbeitsphase und anschließend bis Juli 2017 freigestellt. Neue UrlaubsansprĂŒche entstanden fĂŒr diesen Zeitraum nicht.

EuGH stÀrkt Rechte von Arbeitnehmern und Erben

Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat die Position von BeschĂ€ftigten und deren Hinterbliebenen gestĂ€rkt. Bereits 2014 entschied der EuGH im Fall Bollacke: Der Anspruch auf Abgeltung nicht genommenen Urlaubs erlischt nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers. Er ist vererblich und geht auf die Erben ĂŒber. Nationale Regelungen, die dies ausschließen, verstoßen gegen die europĂ€ische Arbeitszeitrichtlinie.

Zudem darf der Urlaubsanspruch nicht von einer effektiven Mindestarbeitszeit abhÀngig gemacht werden. Eine französische Regelung, die zehn Tage Mindestarbeitszeit voraussetzte, kippten die Richter. Das betrifft besonders FÀlle von Langzeiterkrankungen nach UnfÀllen: Auch hier bleibt der Urlaubsanspruch erhalten.

Betriebliche Urlaubsplanung: Grenzen fĂŒr Arbeitgeber

Arbeitgeber haben bei der Urlaubsplanung nicht alle Freiheiten. Das Landesarbeitsgericht ThĂŒringen entschied im MĂ€rz 2026: Eine betriebliche Regelung, die zusammenhĂ€ngenden Urlaub pauschal auf maximal zwei Wochen begrenzt, ist unwirksam.

Arbeitnehmer haben grundsĂ€tzlich Anspruch auf lĂ€ngere zusammenhĂ€ngende ErholungszeitrĂ€ume. Nur dringende betriebliche oder in der Person liegende GrĂŒnde rechtfertigen eine Ablehnung. Eine bloße betriebliche Übung reicht dafĂŒr nicht aus.

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WSI-Studie: Urlaubsgeld bleibt GlĂŒckssache

Neben dem zeitlichen Urlaubsanspruch zeigt sich bei der finanziellen Honorierung ein klares GefÀlle. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung hat den Zeitraum von Mai 2025 bis Mai 2026 untersucht. Ergebnis: Nur 44 Prozent der BeschÀftigten in der Privatwirtschaft erhalten Urlaubsgeld.

Die Tarifbindung spielt die entscheidende Rolle. 73 Prozent der BeschĂ€ftigten mit Tarifvertrag bekommen die Zahlung – in Betrieben ohne Tarifvertrag sind es nur 35 Prozent. Die BetrĂ€ge variieren enorm: In der Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns gibt es rund 186 Euro, in der Holz- und Kunststoffverarbeitung in Westfalen-Lippe bis zu 2.904 Euro.

Auch regional und geschlechtsspezifisch zeigen sich Unterschiede. In Westdeutschland erhalten 46 Prozent Urlaubsgeld, in Ostdeutschland nur 33 Prozent. Bei MĂ€nnern sind es 49 Prozent, bei Frauen 38 Prozent.

Österreich plant drastische KĂŒrzungen bei Altersteilzeit

WĂ€hrend in Deutschland rechtliche Detailfragen dominieren, geht Österreich einen anderen Weg. Die Regierung plant massive Einsparungen bei der Altersteilzeit – um ein Budgetloch zu stopfen. Die Ausgaben sollen von derzeit 600 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro im Jahr 2029 sinken.

Konkret sieht der Plan vor: Die Bemessungsgrundlage fĂŒr das Altersteilzeitgeld wird auf monatlich 5.200 Euro gedeckelt. Eine ursprĂŒnglich geplante Anhebung der Ersatzrate von 80 auf 90 Prozent wird nicht umgesetzt. Die Maßnahmen sind Teil eines Sparpakets am Arbeitsmarkt mit einem Gesamtvolumen von 200 Millionen Euro.

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