VdS 3155: GDV verschÀrft Asbestsanierung bei BrandschÀden
Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 00:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die fachgerechte Sanierung von GebĂ€udeschĂ€den erfordert aufgrund potenzieller Gesundheitsrisiken durch Schadstoffe eine prĂ€zise Planung und AusfĂŒhrung. Im Zentrum der regulatorischen Anforderungen steht dabei der Umgang mit asbesthaltigen Materialien, die insbesondere bei Ă€lteren Bausubstanzen eine Herausforderung darstellen.
Um eine einheitliche und rechtssichere Handhabung zu gewĂ€hrleisten, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit dem Praxisleitfaden VdS 3155 ein verbindliches Regelwerk fĂŒr die Branche etabliert.
Einheitliche Standards fĂŒr Brand- und LeitungswasserschĂ€den
Die EinfĂŒhrung des Praxisleitfadens VdS 3155 erfolgte im April 2025. Ziel dieser Veröffentlichung war es, klare Handlungsanweisungen fĂŒr die Sanierung von Brand- und LeitungswasserschĂ€den bereitzustellen, bei denen das Risiko einer Asbestfreisetzung besteht.
Der Leitfaden richtet sich primĂ€r an Sanierungsunternehmen, SachverstĂ€ndige und Versicherer, um sicherzustellen, dass bei der Schadensbeseitigung keine GefĂ€hrdung fĂŒr Bewohner, Handwerker oder die Umwelt entsteht.
Hintergrund dieser Initiative war die Notwendigkeit, technische und organisatorische SchutzmaĂnahmen fĂŒr spezifische Schadensszenarien zu definieren. Da Asbest in der Vergangenheit in zahlreichen Baustoffen verwendet wurde, ist bei GebĂ€uden, die vor dem Asbestverbot errichtet wurden, im Schadensfall regelmĂ€Ăig mit entsprechenden Belastungen zu rechnen.
Der GDV legte mit dem Dokument im FrĂŒhjahr 2025 fest, wie betroffene Bereiche identifiziert, beprobt und unter Einhaltung von Sicherheitsstandards saniert werden mĂŒssen.
Anpassungen an die novellierte Gefahrstoffverordnung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen fĂŒr den Umgang mit Gefahrstoffen unterliegen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Bereits im Dezember 2025 sah sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veranlasst, den Praxisleitfaden VdS 3155 einer Aktualisierung zu unterziehen.
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Grund fĂŒr diese Revision war eine VerschĂ€rfung der staatlichen Gefahrstoffverordnung, die neue Anforderungen an die gewerbliche TĂ€tigkeit in belasteten Bereichen stellte.
Die aktualisierte Fassung des Leitfadens berĂŒcksichtigt insbesondere die verschĂ€rften Regelungen fĂŒr Abbrucharbeiten. Diese sind bei der Sanierung von Brand- und WasserschĂ€den oft unumgĂ€nglich, wenn zerstörte Bauteile entfernt werden mĂŒssen. Der GDV passte die Empfehlungen dahingehend an, dass die Trennung von asbesthaltigen und unbelasteten Materialien sowie die Entsorgungswege noch strikter dokumentiert werden mĂŒssen.
Fokus auf Dokumentation und Meldepflichten
Ein wesentlicher Schwerpunkt der im Dezember 2025 veröffentlichten Aktualisierung liegt auf der Einhaltung von Anzeigepflichten. Experten weisen darauf hin, dass die novellierte Verordnung eine detailliertere Meldung von TĂ€tigkeiten mit Asbest bei den zustĂ€ndigen Aufsichtsbehörden verlangt. Der Praxisleitfaden unterstĂŒtzt die betroffenen Betriebe dabei, diese administrativen Anforderungen rechtzeitig und vollstĂ€ndig zu erfĂŒllen.
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Durch die Integration der neuen gesetzlichen Vorgaben in den VdS 3155 soll eine Harmonisierung zwischen versicherungstechnischen Anforderungen und staatlichem Arbeitsschutz erreicht werden.
Der Leitfaden dient somit als zentrales Instrument, um Haftungsrisiken fĂŒr Sanierer und Auftraggeber zu minimieren und gleichzeitig einen hohen Sicherheitsstandard bei der Bearbeitung von VersicherungsschĂ€den zu garantieren. Branchenkenner betonen, dass die konsequente Anwendung des aktualisierten Leitfadens eine wesentliche Voraussetzung fĂŒr die qualitĂ€tsgesicherte Schadensabwicklung darstellt.
