Verbrenner-Aus, EU-Parlament

Verbrenner-Aus: EU-Ausschuss stimmt für Lockerung ab 2035

Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 18:15 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der Ausschussbeschluss erlaubt der Autoindustrie mehr Spielraum bei Verbrennern und Hybriden, ändert die geltenden Regeln aber noch nicht. Für eine Lockerung müssen auch das Plenum und die EU-Staaten zustimmen.

EU-Verfahren und Emissionsgrenzen

  • Eine Mehrheit von 48 Abgeordneten stimmte im Umweltausschuss für den Vorschlag, 30 votierten dagegen und zwei enthielten sich.
  • Der Ausschuss will den CO2-Ausstoß von Neuwagen bis 2035 um 87,5 Prozent gegenüber 2021 senken.
  • Über den Vorschlag soll voraussichtlich im Dezember das gesamte Europäische Parlament abstimmen.
  • Fest steht: In der EU sollen weniger Abgase ausgestoßen werden als bisher. (Symbolbild) - Bild: Daniel Bockwoldt/dpa
  • Elektroautos werden in Deutschland immer beliebter. (Symbolbild) - Bild: Hendrik Schmidt/dpa
Fest steht: In der EU sollen weniger Abgase ausgestoßen werden als bisher. (Symbolbild) - Bild: Daniel Bockwoldt/dpa Elektroautos werden in Deutschland immer beliebter. (Symbolbild) - Bild: Hendrik Schmidt/dpa

EU-Umweltausschuss lockert Vorgaben für Neuwagen

Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat für eine Lockerung des sogenannten Verbrenner-Aus gestimmt. Damit könnten Hersteller auch nach 2035 neue Verbrenner und Hybridfahrzeuge verkaufen, ohne unter den bisherigen Bedingungen Strafzahlungen befürchten zu müssen.

Plenarabstimmung steht noch aus

Voraussichtlich im Dezember soll das Europäische Parlament als Ganzes über den Vorschlag abstimmen. Parallel arbeiten die 27 EU-Staaten an einer gemeinsamen Position; eine Änderung kann erst nach einer Einigung von Parlament und Mitgliedstaaten in Kraft treten.

Neue Emissionsziele für 2035

Nach den geltenden Regeln sollen neu zugelassene Fahrzeuge in der EU ab 2035 im Betrieb kein klimaschädliches CO2 mehr ausstoßen. Der Ausschuss will stattdessen, dass die Emissionen von Neuwagen bis 2035 grundsätzlich um 95 Prozent gegenüber dem Ausgangsjahr 2021 sinken.

Werden klimafreundlich hergestellte Stähle eingesetzt, sollen die Hersteller um weitere 7,5 Prozentpunkte von diesem Ziel abweichen dürfen. Dadurch ergäbe sich eine mögliche Reduktion um 87,5 Prozent. Kleine Elektrofahrzeuge aus der EU sollen bei der Berechnung der durchschnittlichen Herstelleremissionen stärker berücksichtigt werden.

Mehrheit aus drei Fraktionen

Für den Vorschlag stimmten 48 Abgeordnete, 30 votierten dagegen und zwei enthielten sich. Die Fraktionen EVP, S&D und Renew Europe unterstützten ihn geschlossen; auch die beiden AfD-Mitglieder im Ausschuss stimmten zu.

Dagegen votierten die Fraktionen EKR, ESN, PfE, die Linke und die Grünen/EFA. Dem Beschluss war eine Verständigung von Unterhändlern aus EVP, S&D und Renew Europe vorausgegangen. Im Plenum könnten Abgeordnete ihre Zustimmung zudem von einer Einigung zur Industrieförderung abhängig machen.

Streit über Folgen für den Hochlauf

Deutschland und Frankreich hatten zuvor einen Vorschlag vorgelegt, nach dem Hersteller ihre durchschnittlichen Emissionen ab 2035 nur noch um 90 Prozent reduzieren müssten. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte dazu: „Das Verbrenner-Aus ist dann damit Geschichte.“

Elektroautos waren in Deutschland zuletzt stark gefragt: Mehr als jedes dritte im Oktober neu zugelassene Auto war ein reiner Stromer. Zugleich sank der Anteil von Verbrennern an der EU-Fahrzeugproduktion laut ICCT von 91 Prozent im Jahr 2020 auf 72 Prozent im Jahr 2025; batterieelektrische Fahrzeuge erreichten 19 Prozent.

Die Abstimmung des Umweltausschusses verschiebt den Streit über das Verbrenner-Aus von der Grundsatzfrage zur konkreten Ausgestaltung der Flottengrenzwerte. Der Ausschuss will den Herstellern nach 2035 zusätzliche Spielräume geben, verbindet diese aber mit Vorgaben für klimafreundlich produzierten Stahl und einer stärkeren Gewichtung kleiner Elektrofahrzeuge.

Entscheidend ist, dass der Ausschussbeschluss noch keine Änderung des EU-Rechts bewirkt. Dafür müssen zunächst das Plenum des Europaparlaments und die Mitgliedstaaten im Rat jeweils eine Position festlegen. Anschließend wäre ein gemeinsamer Kompromiss zwischen beiden Institutionen nötig.

Industriepolitik trifft Klimarecht

Die Debatte fällt in eine Phase, in der Europas Autoindustrie gleichzeitig unter Kostendruck, internationalem Wettbewerb und dem schwierigen Hochlauf der Elektromobilität steht. Lockerere Grenzwerte könnten Herstellern kurzfristig mehr Flexibilität bei Antrieben und Modellangeboten geben. Zugleich würden die wirtschaftlichen Signale für Investitionen in reine Elektrofahrzeuge schwächer, wenn Verbrenner und Hybride länger ohne Sanktionen verkauft werden könnten.

Für Verbraucher bedeutet die Ausschussentscheidung zunächst keine unmittelbare Änderung bei Zulassungen oder Kaufregeln. Maßgeblich werden die anstehenden Abstimmungen und die spätere Einigung über Details wie Flottengrenzwerte, Stahlvorgaben und die Behandlung verschiedener Antriebstechnologien sein. Der Konflikt zwischen Planungssicherheit für Unternehmen, Arbeitsplätzen in der Branche und dem Ziel sinkender Verkehrsemissionen bleibt damit offen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

n-tv: „Umweltausschuss für Aufweichung: EU-Kompromiss zum Verbrenner-Aus nimmt nächste Hürde“ (04.11.2026)

Der Artikel bestätige die Zustimmung des Umweltausschusses und stelle die erwartete Plenarabstimmung sowie die parallelen Beratungen der EU-Staaten heraus. Anders als die dpa-Meldung fokussiere er stärker auf den weiteren institutionellen Ablauf.

taz: „Abkehr vom Verbrenner-Aus: Laschere Klimaregeln nehmen die nächste Hürde“ (04.11.2026)

Die taz beschreibe die Stahlauflagen und ordne den Beschluss als nächsten Schritt einer grundsätzlichen Abkehr vom bisherigen Verbrenner-Aus ein. Zusätzlich verweise der Artikel auf offene Verhandlungsthemen wie Plug-in-Hybride, Biokraftstoffe, E-Fuels und das Zwischenziel für 2030.

Beide Beiträge bestätigten den Ausschussbeschluss und den noch ausstehenden Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Unterschiede liegen vor allem in der Gewichtung: n-tv betone den institutionellen Ablauf, während die taz die materiellen Verhandlungspunkte und die politische Richtung hervorhebe.

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