Vereinsfreibetrag: Finanzministerium senkt Grenze von 5.000 auf 1.000 Euro
Veröffentlicht am: 08.08.2026 um 10:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesfinanzministerium will die steuerlichen FreibetrĂ€ge fĂŒr Vereine massiv kĂŒrzen und Privilegien bei BetriebsverĂ€uĂerungen streichen. Die Opposition spricht von TĂ€uschung.
Freibetrag wird zur Freigrenze
Kern des Referentenentwurfs aus dem Haus von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD): Der Freibetrag fĂŒr Vereine und steuerpflichtige Körperschaften soll von 5.000 auf 1.000 Euro sinken. Ab 2027 soll der Betrag zudem nur noch als Freigrenze gelten. Der Unterschied ist entscheidend: Wird die Grenze ĂŒberschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig â nicht nur der Teil darĂŒber.
Das Ministerium erwartet dadurch jĂ€hrliche Mehreinnahmen von rund 45 Millionen Euro. Die MaĂnahme ist Teil eines gröĂeren Pakets, das Geringverdiener und Familien entlasten soll, wĂ€hrend Spitzenverdiener stĂ€rker zur Kasse gebeten werden.
BetriebsverkÀufe: FreibetrÀge komplett gestrichen
Noch hĂ€rter trifft es Unternehmer: Die FreibetrĂ€ge fĂŒr BetriebsverĂ€uĂerungen (aktuell 45.000 Euro) und fĂŒr AnteilsverkĂ€ufe sollen vollstĂ€ndig entfallen. Experten rechnen mit zusĂ€tzlichen Einnahmen von etwa 300 Millionen Euro pro Jahr.
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Hintergrund ist die angespannte Haushaltslage. Die Regierung fĂŒrchtet offenbar negative Folgen fĂŒr Deutschlands Triple-A-Rating, sollte die Neuverschuldung weiter steigen. Klingbeil plant laut Berichten, in den kommenden fĂŒnf Jahren erhebliche zusĂ€tzliche Kredite aufzunehmen. Ăkonomen wie Ifo-Chef Clemens Fuest warnen vor den Folgen fĂŒr StabilitĂ€t und Wachstum.
Opposition: Entlastung kleiner als versprochen
Die Union reagiert empört. Statt der versprochenen 10 Milliarden Euro Entlastung seien nur maximal 7 Milliarden geplant â âeine TĂ€uschung der BĂŒrgerâ, so der Vorwurf. Auch der Ausgleich der kalten Progression sei unzureichend.
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Das Ministerium verweist auf Entlastungen von 5,6 Milliarden Euro fĂŒr 2027 und 4,2 Milliarden fĂŒr 2028, unter anderem durch höhere GrundfreibetrĂ€ge und mehr Kindergeld. Gegenfinanziert werden soll das Paket neben den VerschĂ€rfungen auch durch eine Superreichensteuer.
Doch damit nicht genug: Ab 2028 kommen auf viele Ehepaare höhere KrankenkassenbeitrĂ€ge zu. Die Mitversicherung von Ehepartnern ohne eigenes Einkommen wird dann kostenpflichtig â Ausnahmen gelten nur etwa bei der Betreuung von Kindern unter 12 Jahren.
