Vernichtungsverbot, Kleidung

Vernichtungsverbot Kleidung: Ab 19. Juli gelten strenge Dokumentpflichten

03.07.2026 - 00:04:10 | boerse-global.de

Der EcoVadis Index 2026 zeigt massive Defizite in der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Lieferanten auf. Nur wenige Firmen legen umfassende Emissionsdaten offen.

EcoVadis Index 2026: Nachhaltigkeitsberichte mit großen Lücken
Vernichtungsverbot - Ein Stapel sauber gefalteter Kleidungsstücke mit einer unscharfen modernen Büroumgebung im Hintergrund, die Dokumentationspflichten symbolisiert. 03.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Vier von fünf Tier-1-Lieferanten verfügen über keine dokumentierten Prozesse zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihren eigenen Lieferketten. Das zeigt der EcoVadis Index 2026, der fast 200.000 Scorecards von 2021 bis 2025 ausgewertet hat.

Umweltwerte steigen, Berichtstiefe bleibt flach

Die allgemeinen Umweltwerte haben sich im Untersuchungszeitraum um 9,6 Punkte verbessert. Doch die Berichterstattung bleibt oberflächlich. 73 Prozent der Unternehmen verzichten auf die Angabe von Scope-3-Emissionen. 77 Prozent liefern keine Daten zu nachgelagerten Emissionen. Und 78 Prozent haben keine wissenschaftlich fundierten CO2-Ziele definiert.

Immerhin: Die Nutzung erneuerbarer Energien steigt (46 Prozent), Klimaschulungen werden häufiger (38 Prozent). Der Anteil der Unternehmen in den Leistungsstufen „Advanced“ oder höher hat sich auf 38 Prozent verdoppelt. Und wer mehrfach bewertet wurde, erzielt deutlich bessere Ergebnisse als bei der Erstbewertung.

Bürokratie bremst Kreditvergabe

Die CSRD und die ESRS sorgen für steigende Anforderungen – und für wachsende Kritik. Eine Umfrage des Genoverbandes unter 277 Bankvorständen zeigt: Die Nachhaltigkeitsregulierung bremst aktuell die Kreditvergabe und Investitionstätigkeit. Die Hälfte der Firmenkunden ist mit der Bereitstellung geforderter Nachhaltigkeitsdaten überfordert.

Anzeige

Angesichts steigender Nachhaltigkeitsanforderungen und der EU-Regulierung stehen viele Unternehmen vor komplexen Compliance-Herausforderungen. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen in 5 Schritten, wie Sie neue gesetzliche Vorgaben ohne großen Aufwand rechtssicher in Ihrem Betrieb umsetzen. EU-Entwaldungsverordnung: So erfüllen Sie Ihre Sorgfaltspflichten ohne Aufwand

Branchenvertreter fordern deshalb den vereinfachten VSME-Standard für kleine und mittlere Unternehmen. Ziel: Komplexität reduzieren, Rechtssicherheit schaffen.

Neue Regeln für digitale Dienste

Ab dem vierten Quartal 2026 wird die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) auf Anbieter digitaler Dienstleistungen ausgeweitet. Betroffen sind Plattformen für Website-Erstellung und Marketingtools. Sie müssen künftig Schnittstellen bereitstellen, damit Kunden CO2-Emissionsdaten für genutzte Module wie Hosting oder Content Delivery Networks abrufen können. Hintergrund: Die EU Green Claims Directive.

Auch die Schweiz zieht nach. Das neue Bundesgesetz über nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) harmonisiert mit den EU-Vorgaben von CSRD und CSDDD. Betroffen sind Unternehmen ab 1.000 Vollzeitäquivalenten und 450 Millionen Schweizer Franken Umsatz. Und weil 70 Prozent der Schweizer Textilexporte in die EU gehen, sind digitale Produktpässe für Textilien ab 2027 geplant.

Anzeige

Die zunehmende Flut an neuen EU-Verordnungen überrascht viele Firmen unvorbereitet und droht die operativen Abläufe zu bremsen. Nutzen Sie diese gratis Checkliste und den Experten-Report, um regulatorische Risiken frühzeitig zu erkennen und teure Sanktionen sicher zu vermeiden. Gratis-Report: Risiken der EU-Entwaldungsverordnung schnell erkennen und vermeiden

KI-Tools im Einsatz, Vernichtungsverbot kommt

Um den Dokumentationspflichten Herr zu werden, setzen Unternehmen zunehmend auf Technologie. 68 Prozent der Einkäufer nutzen bereits KI-Tools – ein Großteil davon zur Validierung von CO2-Daten.

Der Druck durch Marktüberwachungsbehörden steigt. Am 19. Juli 2026 tritt das Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung und Schuhe in Kraft. Die Dokumentationspflichten sind umfangreich, die Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre. Unternehmen müssen die Daten innerhalb von 30 Tagen auf elektronischem Weg vorlegen können.

de | wirtschaft | 69677308 |