Verpackungsgesetz, Kleinere

Verpackungsgesetz: Kleinere Unternehmen unter 10 Tonnen entlastet

Veröffentlicht am: 08.09.2026 um 20:24 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Berlin schlägt eine 10-Tonnen-Grenze und eine Registrierungspause bis 2028 vor; die Umsetzung hängt von einer Mehrheit der EU-Staaten ab.

Bundesregierung fordert EU-Erleichterungen für kleine Verpackungsversender
Gestapelte, unbeschriftete Kartonagen auf Holzpaletten in einem hellen Lagerhaus. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung hat auf anhaltende Proteste gegen die bürokratischen Anforderungen des Verpackungsgesetzes reagiert und schlägt umfassende Änderungen an der geplanten EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vor.

Ziel der Initiative ist es, insbesondere kleinere Unternehmen von administrativen Lasten zu befreien, die durch die grenzüberschreitende Entsorgungsverantwortung entstehen. Der entsprechende Vorschlag für die Anpassungen auf europäischer Ebene wurde bereits Mitte August durch die Bundesregierung eingebracht.

Freigrenzen für geringe Verpackungsmengen

Ein zentraler Aspekt des Vorstoßes ist die Einführung einer spezifischen Bagatellgrenze. Das Bundesumweltministerium sieht vor, dass Unternehmen, die weniger als 10 Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr in den Verkehr bringen, von der sogenannten Bevollmächtigtenpflicht entbunden werden.

Bisherige Regelungen sahen vor, dass Firmen, die Waren in andere EU-Mitgliedstaaten versenden, dort jeweils einen lokalen Bevollmächtigten für die Entsorgungs- und Recyclingpflichten benennen müssen. Dieser Schritt ist für viele Kleinstbetriebe mit hohen Fixkosten und erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden.

Zusätzlich zu dieser Befreiung schlägt das Ministerium vor, die Registrierungspflichten für Unternehmen unterhalb dieser Mengenschwelle vorerst auszusetzen. Nach den aktuellen Plänen soll diese Registrierung für kleine Betriebe bis Mitte 2028 ausgesetzt bleiben, um den betroffenen Akteuren mehr Zeit für die Umstellung auf die neuen Rahmenbedingungen zu geben.

Forderungen der Wirtschaft nach weiterer Vereinfachung

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Die Bundesregierung will kleine Versandhändler und Verlage entlasten: Wer weniger als 10 Tonnen Verpackung pro Jahr in Verkehr bringt, soll künftig keinen Bevollmächtigten im EU-Ausland mehr benennen müssen – und die Registrierung soll bis 2028 ausgesetzt bleiben. Unser Leitfaden zeigt in 3 Schritten, wie Sie die neuen Freigrenzen nutzen und sich auf den One-Stop-Shop vorbereiten. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern

Die geplanten Änderungen stießen bei Wirtschaftsvertretern auf ein positives Echo. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels lobten die Initiative der Bundesregierung als wichtigen Schritt, um die Existenzfähigkeit kleinerer Händler und Verlage im EU-Binnenmarkt zu sichern.

Die Verbände betonten, dass die bisherigen Anforderungen oft in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Umweltbelastung stünden, die durch die geringen Mengen an Verpackungen verursacht werde.

Trotz der Zustimmung fordern die Verbände jedoch weitergehende Reformen. So wird die Einrichtung eines sogenannten One-Stop-Shop-Systems angeregt. Ein solches zentrales Meldeportal würde es Unternehmen ermöglichen, ihre Verpflichtungen für den gesamten EU-Raum an einer einzigen Stelle zu erfüllen, anstatt sich mit den unterschiedlichen Systemen und Sprachen aller Mitgliedstaaten einzeln auseinandersetzen zu müssen.

Politischer Prozess auf EU-Ebene

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Der Verwaltungsaufwand für geringe Verpackungsmengen steht oft in keinem Verhältnis zur Umweltbelastung – das sieht auch die Bundesregierung so. Ihr Vorschlag: Bagatellgrenze von 10 Tonnen, ausgesetzte Registrierung bis 2028. Doch die Umsetzung hängt von der EU-Mehrheit ab. Mit unserer Checkliste sind Sie vorbereitet, egal wie es ausgeht. Checkliste jetzt sichern

Ob die vorgeschlagenen Entlastungen tatsächlich umgesetzt werden, hängt nun von der weiteren Abstimmung innerhalb der Europäischen Union ab. Eine Änderung der Verpackungsverordnung PPWR erfordert eine Mehrheit unter den EU-Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung wirbt derzeit aktiv um Unterstützung für ihren Vorschlag, um eine entsprechende Mehrheit im Rat zu erreichen.

Der Vorstoß wird als Reaktion auf den zunehmenden Druck aus der Wirtschaft gewertet, da die Komplexität der europäischen Entsorgungsregeln zunehmend als Barriere für den freien Warenverkehr wahrgenommen wird. Experten beobachten seit Monaten eine intensive Debatte darüber, wie ökologische Ziele der Kreislaufwirtschaft mit der Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Marktteilnehmer in Einklang gebracht werden können.

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