Verpackungsverordnung, Strenge

Verpackungsverordnung: Strenge PFAS-Limits ab 12. August 2026

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 09:52 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Ab August 2026 gelten strenge Dokumentationspflichten und ein PFAS-Verbot für Verpackungen. Branchenverbände bieten erste Hilfestellungen.

EU-Verpackungsverordnung: Neue Pflichten für Unternehmen ab August 2026
Verpackungsverordnung - Nahaufnahme verschiedener Lebensmittelverpackungen aus Karton, Kunststoff und Papier, die auf neue PFAS-Grenzwerte hinweisen. 09.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 12. August 2026 wird die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für europäische Unternehmen verbindlich. Betroffen sind nicht nur Hersteller, sondern auch Bäckereien mit gebrandeten Bechern oder Textilreiniger, die Kunststoffverpackungen nutzen. Sie alle müssen ihre Rolle in der Lieferkette neu definieren und nachweisen, dass ihre Produkte den EU-Standards entsprechen.

Branchenverbände veröffentlichten am 8. Juli erste Hilfestellungen für die nötige Dokumentation. Der Industrieverband Pro-K legte eine Mustervorlage vor, die Herstellern von Mehrweg- und Transportverpackungen aus Kunststoff als Orientierung dient. Die Vorlage berücksichtigt Recyclingfähigkeit, Rezyklat-Einsatz und Stoffbeschränkungen.

Neue Standards für Konformität und Dokumentation

Ein zentrales Element der Regulierung ist die Pflicht zur EU-Konformitätserklärung und technischen Dokumentation. Ab August müssen Unternehmen für jede Verpackung nachweisen können, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Dienstleister im Bereich Kreislaufwirtschaft bieten bereits digitale Werkzeuge an. Damit lässt sich die Recyclingfähigkeit bewerten und die nötigen Erklärungen gemäß Artikel 39 der PPWR erstellen. Im Vordergrund stehen Daten zur Materialzusammensetzung und Rückverfolgbarkeit.

PFAS-Verbot: Grenzwerte für Lebensmittelkontakt

Ein harter Einschnitt betrifft Lebensmittelkontaktverpackungen. Die PPWR untersagt ab dem 12. August das Inverkehrbringen solcher Verpackungen, wenn sie PFAS oberhalb definierter Grenzwerte enthalten. Das trifft vor allem fett- und wasserabweisende Beschichtungen in Fast-Food- oder Convenience-Verpackungen.

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Die Grenzwerte sind strikt: Für einzelne PFAS-Substanzen gilt ein Limit von weniger als 25 ppb (parts per billion), für die Summe der PFAS ein Grenzwert von 250 ppb. Unternehmen müssen Konformitätsbewertungen durchführen, um die Einhaltung zu garantieren.

Gestaffelte Einführung: Was wann kommt

Die PPWR trat bereits am 11. Februar 2025 in Kraft. Die Anforderungen werden schrittweise eingeführt:

  • Ab August 2026: Dokumentationspflichten und PFAS-Verbot greifen sofort
  • Ab 2028: Harmonisiertes Kennzeichnungssystem
  • Ab 2030: Verbindliche Mindestanteile für Rezyklate (30 Prozent für PET, 10 Prozent für andere Kunststoffe), Mindest-Recyclingfähigkeit (mindestens Grade C) und maximal 50 Prozent Leerraum in Verpackungen
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Branche kritisiert Überregulierung

Trotz EU-Bemühungen um Deregulierung – Anfang Juli legte die Kommission ein Paket zur Reduzierung von Berichtspflichten für 2027 vor – bleibt die regulatorische Last hoch. Mehrere europäische Industrieverbände äußerten sich am 7. Juli kritisch zu weiteren geplanten Gesetzesänderungen, etwa einer vorzeitigen Überarbeitung der Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD).

Die Verbände fordern, erst praktische Erfahrungen mit der PPWR abzuwarten und Überschneidungen zwischen den Verordnungen zu vermeiden. Sonst drohe die Planungssicherheit für Unternehmen zu kippen.

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